Bei sommerlichen Temperaturen reizt ein Kurzbesuch am Meer. Sandburgen bauen, Wikingerschach spielen oder einfach in der Sonne nichts tun und auf der Luftmatratze durchs Wasser
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Zu großes Kreuz…
Eine gläubige Düsseldorferin muss laut Gerichtsurteil ein über sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts
Weiterlesen110 zusätzliche LED Leuchten am LKW
Das Anbringen von 110 zusätzlichen LED-Leuchten mit gesondertem Stromkreis an einem Lastkraftwagen führt nicht zwingend dazu, dass die Betriebserlaubnis gemäß Paragraf 19 Absatz 2 Nr.
Weiterlesen„Herr“ oder „Frau“ reicht nicht aus
Die Bahn darf von ihrer Kundschaft nicht verlangen, bei der Nutzung von Angeboten zwingend zwischen einer Anrede als „Herr“ oder „Frau“ zu wählen, da dies
WeiterlesenSchwitzt Du noch oder arbeitest Du schon?
Hitzewelle in Deutschland! Jetzt ist es Zeit für Flip-Flops statt Schnürschuh, Bermuda-Shorts statt Anzug und Krawatte, Top statt Bluse. Für Arbeitnehmer im Home-Office gar kein
WeiterlesenJetzt den Gasverbrauch senken
Die Preiserhöhung für Erdgas von über 70 Prozent zu Beginn des Jahres war erst der Anfang. Nun müssen Gaskunden mit einer Explosion der Gaspreise rechnen.
WeiterlesenHör! Mir! Zu!
Einen verständnisvollen, empathischen Zuhörer – manchmal braucht es in schwierigen Lebenslagen gar nicht so viel. Andererseits ist die Fähigkeit zuzuhören scheinbar eine Mangelware in der
WeiterlesenNur nicht den Kopf verlieren
American Football, Eishockey, Boxen, Fußball – in vielen Kontaktsportarten ist vor allem ein Körperteil einem enorm hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt: der Kopf. Gehirnerschütterungen gehören dabei zu
WeiterlesenDigitale Bescheinigung ersetzt gedruckte Krankmeldung
Damit sich kranke Arbeitnehmer künftig nur noch um ihre Genesung kümmern können, müssen sie ihrem Arbeitgeber künftig keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mehr schicken. Ab Anfang 2023
WeiterlesenRechnung ist auch für illegales Glücksspiel zu zahlen
Das Amtsgericht München hat nach Auskunft der ARAG Experten einen Kreditkarteninhaber, der die Karte in einem Online-Casino verwendet hatte, rechtskräftig zur Bezahlung der Kreditkartenrechnung verurteilt.
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