Seit sieben Tagen herrscht Krieg in Europa: Russische Raketen fallen auf Ziele in der Ukraine, Panzer nähern sich der Hauptstadt Kiew, Menschen sind auf der
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Rundfunkgebühr kann teuer werden
ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich seit Anfang des Jahres die Zahlungsmodalitäten der Rundfunkgebühr geändert haben. Bisher kam die Zahlungsaufforderung in der Regel einmal
WeiterlesenKritik ist hinzunehmen
Ein Immobilienmakler, der zum Zweck der Förderung seiner Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal gesucht hat, muss sich Kritik an seiner gewerblichen Leistung in
WeiterlesenBeweispflicht für Zugang einer E-Mail
Den Absender einer E-Mail trifft die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die elektronische Nachricht dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zugute, wenn
WeiterlesenAlltagsstille – ARAG Experten anlässlich des Welttages des Hörens mit Fakten zur Hörbehinderung
Verkehrslärm, Musik auf den Ohren, lärmende Haushaltsgeräte oder laute Mitmenschen: Manchmal wünscht man sich nur eins: Stille! Für rund sechs Millionen Deutsche ist Stille jedoch
WeiterlesenDiät für die Seele
Mit dem Aschermittwoch beginnt traditionell die Fastenzeit. 40 Tage lang sollen gläubige Christen Buße tun und sich so auf Ostern vorbereiten. Doch nicht nur religiöse
WeiterlesenFitnessstudio – Neuregelung bei Verträgen
Sie möchten einen Waschbrettbauch oder die Bikinifigur? Oder einfach mehr für Ihre Gesundheit tun? Gut so! Dann ab ins Fitnessstudio. Die ARAG Experten verraten Ihnen,
WeiterlesenStürmische Gerichtsurteile
Kollision mit einem umgestürzten Baum Ob zu Fuß, mit dem Rad, im Auto oder in den vermeintlich sicheren vier Wänden – umgestürzte Bäume können gefährlich
WeiterlesenEntschädigung bei Diskriminierung
Die Haftung eines Arbeitgebers nach einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist verschuldensunabhängig. Das Bundesarbeitsgericht stellte nach Auskunft der ARAG Experten weiter klar, dass ein Gericht
WeiterlesenKein Anspruch auf Wohngeld
Ein erwerbsfähiger Wohngeldantragsteller, der die Aufnahme einer ihm zumutbaren Arbeit und damit die Erhöhung seines Einkommens unterlässt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Die Gewährung von
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