AG IT-Experten warnen vor einer falschen Telegram-Version für Android-Geräte, die über gefälschte Internetseiten verbreitet wird, wie z. B. über den Webcam-Dienst Shagle. Wer sich auf
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Polizei-Warnung vor E-Mail-Betrug
Die ARAG IT-Experten weisen Kunden des Internetdienst-Anbieters IONOS (vorher 1&1) darauf hin, dass laut Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen gleich zwei Arten betrügerischer E-Mails im Umlauf sind,
WeiterlesenDer Partner als Fels in der Brandung
Ein tragischer Unfall, eine tückische Krankheit, ein Organ, was nicht mitspielt – manchmal geht es ganz schnell und ein eben noch gesunder Mensch ist plötzlich
WeiterlesenKeine Maskenpflicht mehr im Fernverkehr
Nach über zwei Jahren ist es soweit – in Zügen und Bussen des Fernverkehrs darf wieder Gesicht gezeigt werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin,
WeiterlesenMasken im Verbandskasten
Bis 1. Februar sollten Autofahrer ihr Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug auf Vordermann gebracht bzw. einen neuen Verbandskasten angeschafft haben. Dann gilt die entsprechende DIN 13164, nach
WeiterlesenAbgabefrist für die Grundsteuererklärung endet
Am 31. Januar 2023 endet die verlängerte Abgabefrist für die Grundsteuererklärung für Privateigentum. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bis zum Stichtag mehr als 36 Millionen
WeiterlesenBildung für jeden
Bereits seit den 70ern haben Arbeitnehmer Recht auf Bildungsurlaub . Aber nicht nur das: Mittlerweile ist der Strauß an Förder-Maßnahmen groß und bunt geworden und
WeiterlesenWenn das Geld nicht reicht…
Die Preise explodieren, die Weihnachtsgeschenke für die Familie sind entgegen aller Vorsätze doch etwas üppiger ausgefallen als geplant und im Januar wollen viele Versicherungen und
WeiterlesenDienstliche SMS muss in Freizeit nicht gelesen werden
Ein Arbeitnehmer muss in seiner Freizeit keine dienstlichen SMS lesen. Das entschied laut ARAG Experten das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem jetzt veröffentlichten Urteil. In dem
WeiterlesenKein „rechts vor links“ auf Parkplatz
Der in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerte Grundsatz „rechts vor links“ gilt auf öffentlichen Parkplätzen nur dann, wenn die Fahrbahnen eindeutig Straßencharakter haben. ARAG Experten verweisen
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