Ein Grundstücksnachbar darf überhängende Äste auch dann abschneiden, wenn dadurch das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht. Dies hat nach Auskunft der
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Den Ess-Spaß nicht verderben lassen
Ein frischer Obstsalat oder leckeres Grillgut gehören im Sommer dazu. Und aktuell sorgt Hoch Yona zumindest in den meisten Teilen Deutschlands für die erste Hitzewelle
WeiterlesenDas Geschäft mit der Suche nach dem Glück
Glaubt man der Werbung, verliebt sich alle elf Minuten ein Single vor dem Computerbildschirm, der gerade mit einem der größten Anbieter von Cyber-Liebesglück verbunden ist.
WeiterlesenMietkaution: Absicherung oder Abzocke?
Wer eine Wohnung mietet, muss gerade am Anfang einiges investieren. Meist fällt zumindest für einen Übergangsmonat eine Doppelmiete an und zusätzlich muss Geld für die
WeiterlesenLieferkette: Schutz für Mensch und Umwelt
Kaffee aus Südamerika, Obst aus Afrika und die Kleidung aus Asien. Durch eine globalisierte und vernetzte Welt genießen wir eine enorme Produktvielfalt. Die Herstellung findet
WeiterlesenWeltblutspendetag: Jetzt erst recht!
Auch in der Corona-Pandemie ist Blutspenden erlaubt. Und gerade jetzt dringend nötig, weil viele Menschen durch das Virus verunsichert sind und eben nicht spenden. Immerhin:
WeiterlesenGekündigt, aber nur ein bisschen
Man behält zwar seinen Arbeitsplatz, aber zu neuen, oft schlechteren Bedingungen. Das nennt sich dann Änderungskündigung. Gerade in der Corona-Krise ein oft eingesetztes Mittel, bei
WeiterlesenEin Herz auf vier Pfoten
Sie erschnüffeln beispielsweise Tumore, die nicht einmal auf dem Röntgenbild zu sehen sind, sie warnen Besitzer vor epileptischen Krampfanfällen und manche können sogar das Coronavirus
WeiterlesenKein Schmerzensgeld bei Verbrennung an Suppe im Flugzeug
ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Köln, wonach eine Frau, die sich während eines Langstreckenflugs an ihrer Suppe verbrannt hat, kein Schmerzensgeld von
WeiterlesenKeine beliebige Preiserhöhung
Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut ARAG aus einem entsprechenden
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