Für Sternengucker gibt es kaum etwas Schöneres als in klaren Sommernächten stundenlang im Freien auf dem Rücken zu liegen und den Sternenhimmel zu beobachten. Voraussetzung
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Endlich Entschädigung für Thomas Cook-Kunden
Wer letztes Jahr mit Thomas Cook in den Pauschalurlaub fliegen wollte, hatte schon vor der Corona-Krise mit Zitronen gehandelt. Denn die Insolvenzversicherung des Reiseunternehmens reichte
WeiterlesenPlanschbecken statt Plattensee
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es Mietern nicht verwehrt werden darf, einen Pool oder ein größeres Planschbecken auf der Terrasse oder im gemeinschaftlich
WeiterlesenGutscheinlösung im Kulturbereich beschlossen
Um die Kulturszene vor Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise zu bewahren, hat der Bundestag beschlossen, dass Veranstalter bei abgesagten Kulturevents Gutscheine in Höhe des ursprünglichen Ticketpreises
WeiterlesenKind muss gegen Eltern aussagen
Kommt es zum Streit um das Kindergeld, muss auch ein Kind im Zweifel gegen seine Eltern aussagen, sofern es volljährig ist. Dabei verweisen die ARAG
WeiterlesenFreiwillige Gutscheine statt Geld zurück
Gestern hat das Kabinett Eckpunkte für eine freiwillige Gutscheinlösung im Pauschalreiserecht beschlossen. Die Lösung sieht nach Auskunft der ARAG Experten vor, dass Reiseveranstalter ihren Kunden
WeiterlesenHindernis wieder vergessen
Stolpert ein Fußgänger über ein gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg, welches er zuerst wahrgenommen, aber anschließend vergessen hat, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
WeiterlesenFür Airbags geeignet?
Verkäufer von Autositzbezügen müssen deutlich darauf hinweisen, ob sich das Produkt für die Verwendung in einem Kraftfahrzeug mit Seitenairbags eignet. Das hat nach Auskunft der
WeiterlesenUrlaub verfällt bei Kurzarbeit
Müssen Arbeitnehmer in Kurzarbeit, kann sich ihr Urlaubsanspruch verringern. Seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist dies möglich (EuGH, Az.: C-229/11, C-230/11). Dabei wird der
WeiterlesenLohnersatz für Kita-Eltern wird verlängert
Bislang erhalten Eltern, die aufgrund der Betreuung ihres Nachwuchses nicht zur Arbeit gehen können, sechs Wochen lang den so genannten Lohnersatz. Dabei zahlt ihnen der
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