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	<title>Firma Bayerischer Städtetag, Autor bei IMMITTELSTAND</title>
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		<title>Kommunale Haushalte in Schieflage: In vielen Städten ist ein Schmerzpunkt erreicht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Bayerischer Städtetag]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Nov 2023 10:24:00 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/11/15/kommunale-haushalte-in-schieflage-in-vielen-staedten-ist-ein-schmerzpunkt-erreicht/" data-wpel-link="internal">Kommunale Haushalte in Schieflage: In vielen Städten ist ein Schmerzpunkt erreicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die ungebremst steigenden notwendigen Ausgaben der Städte und Gemeinden gefährden die Leistungsbereitschaft der Kommunen. Auf den ersten Blick suggerieren die reinen Zahlen von Steueraufkommen und Finanzausgleichsvolumen eine stabile Finanzlage. Doch auf den zweiten genaueren Blick zeigt sich, dass die Steuereinnahmen stagnieren und Ausgaben weiter steil ansteigen. Künftig ist wegen der angespannten Wirtschaftslage ein rückläufiges Steueraufkommen zu erwarten. Die Steuereinnahmen gehen zusätzlich zurück aufgrund der staatlichen Entlastungsmaßnahmen, etwa aufgrund des Inflationsausgleichsgesetzes (Abmilderung der kalten Progression) und des Jahressteuergesetzes 2022. Darüber hinaus wird das geplante Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu einem erheblichen Rückgang bei der Gewerbesteuer führen. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr, zieht das Fazit: <b>„Die Einnahmen der Kommunen gehen bereits jetzt zurück, die Ausgaben steigen rapide und übermäßig. Die Rahmenbedingungen verschärfen sich enorm. Kommunale Haushalte rutschen vereinzelt bereits in bedrohliche Schieflagen. Inzwischen ist in vielen Städten und Gemeinden ein Schmerzpunkt erreicht. In einzelnen Städten müssen schon Haushaltssperren verhängt werden, wie in Straubing und Ingolstadt.“</b></p>
<p>Aktuell verzeichnen Bayerns Städte und Gemeinden einen massiven Anstieg bei den Ausgaben um mehr als 10 Prozent; das Finanzierungsdefizit lag im ersten Halbjahr 2023 bereits bei ungewöhnlich hohen 3 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 verschärft sich die Situation wegen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst und weiter steigenden Sozialausgaben. Das Umfeld entwickelt sich für die kommunalen Kämmereien zunehmend beunruhigend. Die Inflation schränkt Spielräume bei kommunalen Investitionen deutlich ein, sagt Pannermayr: <b>„Was wir alle persönlich im Geldbeutel empfindlich spüren, trifft auch die Kämmereien: Wegen der Inflation bekommt man für den Euro weniger Waren und Leistungen als noch vor einem Jahr.“</b> Steigende Personalausgaben (+ 7 Prozent), enorme Kostensteigerungen nicht zuletzt aufgrund der Energiepreise, bei Verwaltungs- und Betriebsaufwand (+ 11 Prozent), Bau (+ 14 Prozent) belasten die Kommunalhaushalte ebenso wie wachsende Sozialausgaben (+ 9 Prozent). Mehrbelastungen entstehen aufgrund der Kosten der Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine und Leistungen für Lebensunterhalt und Krankenhilfe. Bei den Sozialausgaben legten vor allem die Leistungen der Sozialhilfe (+ 19 Prozent) zu, hier sind besonders die 25 kreisfreien Städte in Bayern betroffen (+ 41 Prozent). Und damit nicht genug: Eine Fülle an zusätzlichen Aufgaben und Ausgaben werden gerade in den nächsten Jahren den Kommunen zugewiesen, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, sowie Investitionen in Klimaschutz, Klimaanpassung und Wärmeplanung. Als massive Belastung erweisen sich Krankenhäuser, da Städte enorme Defizite ausgleichen müssen. Pannermayr: <b>„Es ist eine dramatische Fehlentwicklung, wenn regionale Gesundheitsversorgung aus städtischen Haushalten am Leben erhalten werden muss. Kommunen dürfen nicht zu Ausfallbürgen werden, die Defizite übernehmen müssen.“</b></p>
<p>Pannermayr:<b> „Die allgemeine Finanzausstattung der Kommunen muss auf die Tagesordnung. Nötig ist eine Aufstockung von jährlich wiederkehrenden Finanzausgleichsleistungen. Ein gutes Instrument sind Schlüsselzuweisungen. Eine Stärkung der Verbundmasse im allgemeinen Steuerverbund gibt den Kommunen mehr finanzielle Planungssicherheit und Flexibilität. Es braucht für 2024 einen starken kommunalen Finanzausgleich, der sich nicht auf den geringen Aufwuchs bei den Gemeinschaftssteuereinnahmen beschränken darf. Der Freistaat muss gerade unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen mehr zusätzliche Mittel in das Finanzausgleichssystem geben, damit Kommunen handlungsfähig bleiben. Kommunen haben einen Anspruch auf eine aufgabengerechte Finanzierung über einen leistungsfähigen kommunalen Finanzausgleich. Das ist kein Gnadenakt von Staatsregierung und Landtag, sondern die Basis, damit Kommunen ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können.“ </b>Dazu gehört auch, dass der Freistaat den kreisfreien Städten endlich Mittel für die Erfüllung der übertragenen staatlichen Aufgaben der Kreisverwaltung gewährt.</p>
<p>Generell wird künftig in vielen Bereichen ein Umdenken erforderlich sein. Pannermayr:<b> „Den Kommunen dürfen nicht mehr laufend neue Aufgaben und Rechtsansprüche aufgebürdet werden, ohne dass die vollständige Übernahme der Sach- und Personalkosten gesichert ist. Außerdem ist dringend der Abbau bürokratischer Hürden erforderlich. Und schließlich werden die Entscheidungsträger gezwungen sein, sich künftig verstärkt auf das Wesentliche zu fokussieren. Das ist sicherlich kein leichter Weg, den wir aber vor dem Hintergrund des demographischen Wandels als Gesellschaft gemeinsam gehen werden müssen.“</b></p>
<p>Oberbürgermeisterin Eva Weber, Augsburg:</p>
<p><b>„Wir Kommunen stehen vor zahlreichen Herausforderungen, die wir nicht selbst in der Hand haben: Die Explosion der Baukosten für dringende Investitionen in die Infrastruktur, dazu Bundesgesetze, die Kommunen stillschweigend in die Mitfinanzierung einbeziehen, wie zum Beispiel die Einkommensteuerentlastungen zum Inflationsausgleich und mögliche Verluste bei der Gewerbesteuer aufgrund des Wachstumschancengesetzes. Dazu neue Aufgaben, unter anderem durch Bundesgarantien für Kinder- und Ganztagsbetreuung, steigende Personalkosten trotz Zurückhaltung bei den Stellenplanberatungen und immer höhere Ausgaben im Sozialbereich, unter anderem durch höhere Bedarfe in der Jugendhilfe sowie die seit Jahren steigende Bezirksumlage bringen uns Kommunen, insbesondere die kreisfreien Städte zunehmend an unsere finanziellen Grenzen. Viele sind am Ende ihrer Möglichkeiten. Zahlreiche gesamtgesellschaftliche Entwicklungen stimmen nicht mit der Verteilung der kommunalen Aufgaben überein, wie sie einst in der Bayerischen Verfassung und der Bayerischen Gemeindeordnung niedergelegt wurden. Wir brauchen daher mehr staatliche Hilfe und praxisnahe Förderverfahren.“</b></p>
<p>Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf, Ingolstadt:</p>
<p><b>„Ingolstadt liegt in einer der prosperierenden Regionen Bayerns. Mit Großunternehmen wie Audi und Media-Saturn, zahlreichen innovativen mittelständischen Unternehmen, starken Handwerksbetrieben sowie einer insgesamt niedrigen Arbeitslosenquote konnte die Stadt Ingolstadt stets stabile soziale, wirtschaftliche und ökologische Rahmenbedingungen für die rund 142.000 Einwohnerinnen und Einwohner schaffen. Ingolstadt ist bisher die einzige Großstadt Bayerns, die keine Schulden hat.</b></p>
<p><b>Die finanzielle Lage Ingolstadts hat sich nun aber dramatisch zugespitzt. Deutlich einbrechende Steuereinnahmen und steigende Kosten stellen uns vor eine beispiellose Herausforderung. Bis 2027 müssen wir im städtischen Haushalt 100 Millionen Euro einsparen, gleichzeitig steigt unsere Verschuldung von Null auf einen deutlich dreistelligen Millionenbetrag. Ein Ausgleich unseres Verwaltungshaushaltes wird nur mit deutlichen und spürbaren Leistungseinschränkungen möglich sein.</b></p>
<p><b>Wir steuern im Rahmen unserer Möglichkeiten mit aller Kraft gegen diese Entwicklung und planen unseren Haushalt drastisch neu. Frühzeitig haben wir umfassende Maßnahmen getroffen und umgesetzt, um kommunale Aufgaben und Ausgaben zu senken und den Haushalt zu konsolidieren, zum Beispiel schmerzliche Null-Runden beim Personal sowie interne Budgetvorgaben. Die jüngsten Steuerschätzungen und internen Berechnungen zum Haushalt sowie zur Mittelfristplanung zeigen jedoch, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen werden.</b></p>
<p><b>Diese dramatische Situation hat viele Ursachen: Steuereinnahmen, insbesondere die Gewerbesteuer, brechen ein, gleichzeitig steigen Personal- und Sachkosten in allen Bereichen deutlich an. Wir müssen zunehmend Defizite bei unseren kommunalen Beteiligungen ausgleichen (30 Mio. Defizit alleine beim Klinikum). Zusätzliche Aufgaben, die Freistaat oder Bund übertragen, etwa beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung oder bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten, erfahren keine ausreichende finanzielle Kompensation.</b></p>
<p><b>Wenn Bund und Freistaat hier nicht durch eine dauerhaft tragfähige Finanzierungsstruktur gegensteuern, werden die Kommunalhaushalte an die Wand fahren: Ausgeglichene Verwaltungshaushalte werden kaum noch möglich sein und die Spielräume der Kommunen werden immer weiter eingeengt, bis nur noch Pflichtaufgaben verwaltet werden können. Es muss deshalb Schluss damit sein, dass Bund und Länder den Kommunen immer noch mehr Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung aufbürden. Standards beim öffentlichen Bauen und in anderen Bereichen müssen deutlich gesenkt, statt immer weiter angehoben werden, damit öffentliches Bauen finanzierbar bleibt. Überregulierung und Überbürokratisierung in EU-, Bundes- und Landesregelungen erfordern immer noch mehr Personal in den Kommunen, das den Verwaltungshaushalt belastet. Auch hier braucht es dringend ein Umdenken.“</b></div>
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		<title>Einigung von Bund und Ländern nur ein Anfang</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/11/07/einigung-von-bund-und-laendern-nur-ein-anfang/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bayerischer Städtetag]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Nov 2023 12:35:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr, sagt zur Einigung der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler: „Die Beschlüsse der letzten Nacht sind ein</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/11/07/einigung-von-bund-und-laendern-nur-ein-anfang/" data-wpel-link="internal">Einigung von Bund und Ländern nur ein Anfang</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr, sagt zur Einigung der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler:</p>
<p><b>„</b><b>Die Beschlüsse der letzten Nacht sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie waren längst überfällig und müssen nun schnell umgesetzt werden. Allerdings werden sie allein nicht ausreichen, weitere Entscheidungen müssen folgen.</b></p>
<p><b>Die erhöhte finanzielle Unterstützung des Bundes muss ungekürzt und ohne Verzögerung durch den Freistaat für Versorgungsleistungen und Integrationsmaßnahmen der Kommunen bereitgestellt werden. Die gesetzliche Ausgestaltung der vereinbarten Kopfpauschale und das damit zusammenhängende atmende System </b><b>müssen gemeinsam und zeitnah mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden.</b></p>
<p><b>Zudem muss sich in der Praxis zeigen, inwieweit die jetzt beschlossenen Maßnahmen tatsächlich greifen. Die Beschleunigung der Asylverfahren ist nötig, um Integrationsmaßnahmen für Bleibeberechtigte rechtzeitig einleiten zu können, etwa für Sprachkurse. Dies kann jedoch nur mit einer personellen Stärkung der Ausländerbehörden funktionieren. Bürokratieabbau, Digitalisierung und rechtliche Vereinfachungen im Asylverfahren sind für eine spürbare Beschleunigung unerlässlich. Ebenso schnell müssen Abschiebungen von ausreisepflichtigen Asylbewerbern vollzogen werden. Die angekündigten Leistungsbeschränkungen und die Prüfung der Verlagerung der Asylverfahren in Herkunfts- oder Drittstaaten sind weitere wichtige Schritte hin zu einer regulierten Migration. Dabei sind der zeitnahe Erlass und die Umsetzung europäischer Maßnahmen zur wirksameren Begrenzung illegaler Migration von entscheidender Bedeutung.“</b></div>
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		<title>Pannermayr: „Energiewende geht nur mit den Städten und Gemeinden“</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/07/05/pannermayr-energiewende-geht-nur-mit-den-staedten-und-gemeinden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bayerischer Städtetag]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jul 2023 06:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr, sagt: „Energiewende ist eine Chance für ländliche und für urbane Räume, wenn es gelingt, die</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/07/05/pannermayr-energiewende-geht-nur-mit-den-staedten-und-gemeinden/" data-wpel-link="internal">Pannermayr: „Energiewende geht nur mit den Städten und Gemeinden“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr, sagt: „<b>Energiewende ist eine Chance für ländliche und für urbane Räume, wenn es gelingt, die lokale Wertschöpfung zum zentralen Prinzip der Energieerzeugung zu machen. Die Wertschöpfung muss so dezentral sein, wie es die Energieerzeugung selbst ist. Wertschöpfung ist ein Schlüssel für Akzeptanz bei der Bevölkerung und wirkt als Kompensation für Belastungen vor Ort</b>.“</p>
<p>Eine Gruppe von Expertinnen und Experten im Bayerischen Städtetag hat folgende Prämissen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien definiert:</p>
<ol class="bbcode_list">
<li>Garantie der Versorgungssicherheit: Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen.</li>
<li>Ausbau mit besonderem Fokus auf die Netzintegration und auf konkurrierende Flächenbedarfe.</li>
<li>Lokale Wertschöpfung und Menschen vor Ort mitnehmen.</li>
<li>Stärkung der Rolle und des Bestands der Stadtwerke in der Energiewende.</li>
</ol>
<p>Pannermayr: „<b>Der Ausbau von erneuerbaren Energien muss unter Beachtung der kommunalen Planungshoheit, der Netzintegration und der lokalen Wertschöpfung beschleunigt werden. Die kommunale Steuerung muss nachhaltig gesichert werden. Kommunale Steuerung ist der Schlüssel, um die skizzierten Prämissen einzuhalten. Energiewende geht nur mit den Kommunen.</b>“ Die Städte und Gemeinden bekennen sich zu einem gesteuerten und beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. Viele gehen bereits mit gutem Beispiel voran und haben Energiekonzepte, Kriterienkataloge und Ausbauziele für erneuerbare Energien erarbeitet und definiert. Sie nutzen ihre Planungshoheit, um die Energiewende voranzutreiben und die Klimaschutzziele zu erreichen. Durch das Wind-an-Land-Gesetz haben die Städte und Gemeinden schmerzlich einen Verlust der kommunalen Planungshoheit erfahren. Die Städte und Gemeinden können künftig nicht mehr darauf einwirken, wo Windkraftanlagen am Besten im Gemeindegebiet entstehen. Abgesehen von den neuerdings privilegierten Flächen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen obliegt es den Städten und Gemeinden, Flächen für neue Freiflächenphotovoltaikanlagen durch Bebauungsplan bereitzustellen. Allerdings sind bereits weitere Privilegierungen in der Diskussion (Agri-PV, Moor-PV oder Biodiversitäts-PV).</p>
<p>Pannermayr: <b>„Immer mehr Privilegierungstatbestände durchlöchern die kommunale Planungshoheit. Und die Planung des dringend notwendigen zügigen Ausbaus der Verteilnetze durch die Netzbetreiber wird durch ungeplante Photovoltaikanlagen weiter erschwert. Wir müssen auf den kommunal gesteuerten Ausbau der Freiflächenphotovoltaikanlagen setzen.“</b> Die Expertengruppe des Bayerischen Städtetags hat eine Steuerung der Photovoltaikanlagen vorgeschlagen:</p>
<ol class="bbcode_list">
<li>Die Bayerische Staatsregierung definiert langfristige und belastbare energiewirtschaftliche Ziele Bayerns.</li>
<li>Die Staatsregierung unterstützt die Erarbeitung bayernweiter Planungshilfen, die Potentialflächen für die Anlagen definieren.</li>
<li>Die Staatsregierung fördert die Erarbeitung (über-)örtlicher Energiekonzepte oder Kriterienkataloge als informelle Planungsgrundlage. Förderfähig sind dabei auch fachliche Teilkonzepte.</li>
<li>Die Staatsregierung setzt sich beim Bund für ein vereinfachtes und beschleunigtes Bebauungsplanverfahren ein. Die Städte und Gemeinden stellen bedarfsorientiert und nach den eingangs aufgezeigten Prämissen Bebauungspläne auf.</li>
<li>Die Staatsregierung setzt sich für eine Erweiterung der Konzentrationsflächenplanung und der bauplanungsrechtlichen Sicherungsinstrumente auf aktuelle und künftige Privilegierungen von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie ein, nötigenfalls durch Forderung einer Länderöffnungsklausel.     </li>
</ol>
<p>Pannermayr: „<b>Wir richten die Botschaft an den Bund, dass die bayerischen Städte und Gemeinden die Energiewende vorantreiben. Städte und Gemeinden bringen das Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien gleichzeitig mit weiteren grundlegenden Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger in Einklang: Flächen für Wohnen, für Erholung in der Natur, für Arbeit, für Mobilität und für das Stadtklima</b>.“ </div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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		<title>OB-Konferenz in Straubing diskutiert über Krankenhäuser und Pflege</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/06/15/ob-konferenz-in-straubing-diskutiert-ueber-krankenhaeuser-und-pflege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bayerischer Städtetag]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jun 2023 08:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit & Medizin]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Kommunale Krankenhäuser sind das Rückgrat der Gesundheitsversorgung. Städte halten ihre Krankenhäuser auch für das Umland vor. Patientinnen und Patienten kommen zum Beispiel auch aus benachbarten</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/06/15/ob-konferenz-in-straubing-diskutiert-ueber-krankenhaeuser-und-pflege/" data-wpel-link="internal">OB-Konferenz in Straubing diskutiert über Krankenhäuser und Pflege</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>„Kommunale Krankenhäuser sind das Rückgrat der Gesundheitsversorgung. Städte halten ihre Krankenhäuser auch für das Umland vor. Patientinnen und Patienten kommen zum Beispiel auch aus benachbarten Orten, um sich in einem städtischen Krankenhaus versorgen zu lassen. Es ist eine dramatische Fehlentwicklung, wenn regionale Gesundheitsversorgung aus städtischen Haushalten finanziert werden muss. Hier ist zunächst der Bund gefordert, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen“, </b>sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr. Dieaktuelle Lage in vielen Kliniken ist brisant: Die Bayerische Krankenhausgesellschaft prognostiziert für 88 Prozent der Krankenhäuser in Bayern ein Defizit im Jahr 2023.</p>
<p>Pannermayr: <b>„Die kommunalen Krankenhäuser sind im Notfall-Modus. Betroffene Kommunen appellieren vor allem an den Bund, die Krankenhäuser krisenfest aufzustellen. Viele Krankenhäuser sind in einer gefährlichen finanziellen Schieflage. Dies liegt an der Inflation, höheren Kosten für Medikamente, Material, Gerätschaften und steigenden Energiepreisen. Wegen des Personalmangels müssen Stationen schließen, so dass weniger Patientinnen und Patienten aufgenommen werden können.“ </b>Die Kommunen müssen bisweilen hohe Beträge zuschießen, damit die medizinische Versorgung der Menschen sichergestellt wird, sagt Pannermayr:<b> „Kommunen dürfen nicht zu Ausfallbürgen werden, die Defizite ausgleichen müssen</b><b>.“</b></p>
<p>Die Förderung aus dem Bayerischen Härtefallfonds von 100 Millionen Euro sei ein Schritt in die richtige Richtung, genügt aber nicht. Wenn der Bund seinen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkomme, müssen die Kommunen den Freistaat um zusätzliche Unterstützung bitten. Im Vorfeld der Konferenz der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister des Bayerischen Städtetags in Straubing mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek lobte Pannermayr den am Dialog orientierten Arbeitsstil: <b>„Gesundheitsminister Holetschek ist ein Gesprächspartner, der als ehemaliger Bürgermeister immer ein offenes Ohr für kommunale Belange hat und stets frühzeitig die Kommunen in Entscheidungen einbindet.“</b></p>
<p>Reformen der Krankenhausfinanzierung, wie sie derzeit auf Bundesebene diskutiert werden, sind notwendig und überfällig. Pannermayr: <b>„Wir begrüßen die Idee von Vorhaltepauschalen. Die Gutachten haben allerdings gezeigt, dass das starre Konzept von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der vorliegenden Form nicht tauglich ist. Der Bund muss nun endlich in die Gänge kommen und die Schwächen des Entwurfs beseitigen. Sonst werden einige Kliniken die Ergebnisse der Krankenhausreform nicht mehr erleben.“</b> Bund und Länder müssen sich darüber hinaus auf ein gemeinsames Konzept für eine funktionierende Krankenhausplanung verständigen. Pannermayr: <b>„Die Versorgung der Patientinnen und Patienten muss sichergestellt werden, gerade in Anbetracht des Fachkräftemangels in der Pflege und in der Medizin. Ohne zusätzliche Fördermittel von Bund und Freistaat werden sich die Herausforderungen in der Krankenhauslandschaft nicht beheben lassen.“</b></p>
<p>Bei einer Reform muss auf Bundesebene die Sicherung der ambulanten Versorgungsstrukturen im Blick stehen. Die ambulante Versorgung stößt an manchen Orten an die Leistungsgrenze. Darüber hinaus sorgt sich die kommunale Ebene um die haus- und fachärztliche Versorgung: Der Hausarzt am Ort ist der erste Ansprechpartner für die Menschen. Daher muss die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns ihrem Sicherstellungsauftrag gerecht werden und muss attraktive Rahmenbedingungen für die Niederlassung und Wiederbesetzung von Hausarztpraxen schaffen. Kommunen unterstützen dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.</p>
<p>Im Gespräch mit dem bayerischen Gesundheitsminister wollen sich die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister auch mit der Zukunft der Pflegeversorgung befassen, sagt Pannermayr: <b>„Früher oder später trifft es jeden von uns. Jeder Mensch ist mit dem Thema Pflege befasst – sei es in der persönlichen Betroffenheit als Pflegefall oder als pflegende Angehörige, die Hilfe und Unterstützung suchen. Eine Voraussetzung sind gute Versorgungsstrukturen in Stadt und Land.</b> <b>Gut funktionierende Pflege vor Ort ist eine immense Dauer-Aufgabe, die uns neben all den vielen weiteren aktuellen Krisen herausfordert.“</b> Immer mehr ambulante und stationäre Einrichtungen müssen schließen, viele aufgrund Personalmangels. Es braucht hier vor Ort entsprechende Strukturen und Unterstützung. Kommunen benötigen eine adäquate Finanzausstattung und brauchen auch bei diesem Thema finanzielle Unterstützung von Bund und Freistaat.</div>
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		<title>Pannermayr zum Flüchtlingsgipfel: „Kein großer Wurf, aber ein erster kleiner Schritt“</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/05/11/pannermayr-zum-fluechtlingsgipfel-kein-grosser-wurf-aber-ein-erster-kleiner-schritt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bayerischer Städtetag]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 May 2023 09:26:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[bayerischen]]></category>
		<category><![CDATA[bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Einreise]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr, bewertet in einer ersten Einschätzung das Ergebnis des Flüchtlingsgipfels zwischen den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/05/11/pannermayr-zum-fluechtlingsgipfel-kein-grosser-wurf-aber-ein-erster-kleiner-schritt/" data-wpel-link="internal">Pannermayr zum Flüchtlingsgipfel: „Kein großer Wurf, aber ein erster kleiner Schritt“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr, bewertet in einer ersten Einschätzung das Ergebnis des Flüchtlingsgipfels zwischen den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler am 10. Mai 2023:</p>
<p>„Der mühsam zwischen den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler ausgearbeitete Kompromiss beim Flüchtlingsgipfel ist noch kein großer Wurf. Es ist ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Die nun zugesagte Milliarde Flüchtlingspauschale des Bundes kann nur im Übergang helfen. Befristete Sonderzahlungen und Sondermittel reichen nicht aus, um die langfristigen Kosten für Integration dauerhaft abzudecken, die bei Kommunen auflaufen. “</p>
<p>„Nötig ist eine verstetigte finanzielle Unterstützung, die sich dynamisch an die Zahl der Geflüchteten anpasst. Der Freistaat muss die Bundesmittel – von der Bundesmilliarde fallen auf Bayern geschätzt 170 Millionen Euro – auf der Basis eines transparenten Verfahrens an die Kommunen weiterleiten. Die Kommunen erwarten zudem klare Signale zu einer effektiven Steuerung von Zuwanderung auf europäischer Ebene, zur stärkeren Überwachung der EU-Außengrenzen und besseren Kontrolle der Einreise. Nötig sind schnellere Asylverfahren und schnellere Verfahren zur Feststellung von Bleiberechten und zur Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht.“</p>
<p>„Das war bereits der dritte Gipfel und leider wurde wieder nur ein Zwischenergebnis erzielt. Das nächste Treffen ist nun für den November angekündigt. Lösungen müssen sorgfältig, aber auch rascher als bisher gefunden werden. Die bisherige Befassung des Bundes mit dem Thema entspricht jedenfalls nicht der Dynamik der Lage, mit der die Kommunen konfrontiert sind.“</p></div>
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		<title>„Kommunen sind Partner bei der Integration – es braucht jetzt Zusagen des Bundes“</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/02/15/kommunen-sind-partner-bei-der-integration-es-braucht-jetzt-zusagen-des-bundes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bayerischer Städtetag]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Feb 2023 08:28:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ohne den kommunalen Pragmatismus wären die Herausforderungen des letzten Jahres bei der Aufnahme von Menschen nicht so gut gemeistert worden. Ohne den überragenden Einsatz von</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/02/15/kommunen-sind-partner-bei-der-integration-es-braucht-jetzt-zusagen-des-bundes/" data-wpel-link="internal">„Kommunen sind Partner bei der Integration – es braucht jetzt Zusagen des Bundes“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Ohne den kommunalen Pragmatismus wären die Herausforderungen des letzten Jahres bei der Aufnahme von Menschen nicht so gut gemeistert worden. Ohne den überragenden Einsatz von Kommunalverwaltungen und Ehrenamtlichen hätten Geflüchtete aus der Ukraine und Asylbewerber nicht so schnell Schutz und Hilfe bekommen, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr: <b>„Die Städte waren und sind stets konstruktive und verlässliche Partner, um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu schultern. Kommunen stehen zu ihrer Verantwortung, sie gehen organisatorisch und finanziell in Vorleistung. Städte und Gemeinden müssen zur Erfüllung dieser Aufgaben aber von den anderen staatlichen Ebenen ausreichende Unterstützung bekommen. Die Europäische Union, der Bund und der Freistaat sind in der Pflicht und müssen zu ihrer Verantwortung stehen.“</b></p>
<p>Die Unterbringungskapazitäten der Städte sind begrenzt und immer mehr Städte gelangen an das Limit. Die Anmietung oder Schaffung neuer Kapazitäten gestaltet sich immer schwieriger. Pannermayr: <b>„Der Bund muss schnell geeignete Liegenschaften für staatliche Unterkünfte zur Verfügung stellen. Darüber hinaus braucht es deutlich mehr Anstrengungen und eine dauerhafte Förderung des Bundes im sozialen Wohnungsbau. Wenig hilfreich sind in diesem Zusammenhang Äußerungen von Bundesfinanzminister Lindner, dass der Bund schon genügend geleistet habe und nun die Länder am Zug seien. Der Bund hat mit dem im Sommer 2022 erfolgten Rechtskreiswechsel der Ukraine-Geflüchteten aus dem Asylrecht in die Zuständigkeit der Jobcenter für Unsicherheiten bei der Unterbringung und Kostenverlagerungen bei der Krankenhilfe auf die Kommunen gesorgt. Seither sind auch die Zahlen der Asylbewerber wieder gestiegen. Da darf sich die Bundesebene nicht einfach entziehen. Es braucht jetzt klare Zusagen für eine stärkere finanzielle Unterstützung. Diese Mittel müssen laufend an die Dynamik der Situation angepasst und verstetigt werden.“ </b></p>
<p>Neben der Unterbringung erbringen Kommunen vielfältige Integrationsleistungen, die sich langfristig in kommunalen Haushalten niederschlagen. Die Kommunen dürfen nicht mit den Kosten allein gelassen werden: Aus den Mitteln für Familienpolitik müssen die Kommunen zur Schaffung von zusätzlichen Kindertagesplätzen Geld erhalten. Für Kinder und Jugendliche sind Kitas und Schulen die erste Integrationsinstanz. Darüber hinaus entstehen Kosten für Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Sprachkurse, Integrationsangebote und Berufsbildung. Alles das kostet Geld für die Kommunen und bedeutet einen zusätzlichen Personalaufwand in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendämtern und Sozialämtern.</p>
<p>Der Städtetag fordert zudem eine Perspektive, um den Zugang von Zuwanderern besser zu steuern. Der Bund muss auf die EU einwirken, dass die Außengrenzen stärker überwacht, die Einreise besser kontrolliert und illegale Migration effektiver verhindert werden. Für Geflüchtete und Asylbewerber, die in die EU kommen, müssen schnellere Verfahren zur Feststellung von Bleiberechten und wirksame Mechanismen zur angemessenen Verteilung auf die Mitgliedsstaaten eingerichtet werden. Der Bund muss die Asylverfahren beschleunigen und Menschen ohne Bleiberecht müssen konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden.</p>
<p>Pannermayr: <b>„Gerade bei schwierigen Themen und in angespannten Zeiten kommt es auf die sprachliche Disziplin an. Die rhetorische Intonierung in Fragen von Asyl und Flucht muss den komplexen Sachverhalten ebenso wie den betroffenen Menschen gerecht werden.“</b> Auf viele Fragen kann es keine einfachen Antworten und schnelle Lösungen geben. Alle Ebenen müssen ihren Beitrag zur Lösung leisten, meint Pannermayr: <b>„Die Europäische Union muss Menschen in Not eine Perspektive für den Aufbau eines vernünftigen Staatswesens in ihrer Heimat geben. Denn niemand verlässt gerne seine Heimat und begibt sich in die Hände von Schleusern. Auch wenn sie kaum Aussicht auf Anerkennung als Asylbewerber haben, sind diese Menschen oft von bitterer Not und Verzweiflung getrieben.“</b></div>
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		<title>Krankenhäuser rutschen in gefährliche Schieflage</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/02/09/krankenhaeuser-rutschen-in-gefaehrliche-schieflage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bayerischer Städtetag]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2023 10:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit & Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[bayern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Unsere Krankenhäuser sind in Not. Die Krise wird akut, wenn nicht rasch Hilfen von Bund und Freistaat greifen. Betroffene Kommunen appellieren an Bund und Länder,</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/02/09/krankenhaeuser-rutschen-in-gefaehrliche-schieflage/" data-wpel-link="internal">Krankenhäuser rutschen in gefährliche Schieflage</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>„Unsere Krankenhäuser sind in Not. Die Krise wird akut, wenn nicht rasch Hilfen von Bund und Freistaat greifen. Betroffene Kommunen appellieren an Bund und Länder, die Krankenhäuser und Notfallversorgung krisenfest aufzustellen“, </b>sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr. Die vom Bund geplante Krankenhaus-Reform muss die strukturelle Unterfinanzierung beenden und die Finanzierung auf eine sichere Basis stellen. Manche Städte warnen bereits vor Krankenhaus-Insolvenzen in den nächsten Monaten, wenn nicht schnell Hilfen greifen.</p>
<p>Pannermayr:<b> „Viele Krankenhäuser rutschen in eine gefährliche finanzielle Schieflage. Dies liegt an höheren Kosten wegen der Inflation, höheren Kosten für Medikamente, Material, Gerätschaften und den steigenden Energiepreisen – dies alles kann über die Fallpauschalen nicht refinanziert werden. Wegen des Personalmangels müssen teilweise Stationen schließen, so dass weniger Patientinnen und Patienten aufgenommen werden können.“ </b>Einige Krankenhäuser sind aktuell existenziell gefährdet, jedes fünfte Haus in Deutschland ist laut Schätzungen von der Insolvenz bedroht.</p>
<p>Die Kommunen müssen bisweilen hohe Beträge zuschießen, damit die medizinische Versorgung der Menschen sichergestellt wird, sagt Pannermayr<b>: „Kommunen dürfen nicht zu Ausfallbürgen werden, die Defizite ausgleichen müssen, weil die Bundespolitik ihre Hausaufgaben nicht erfüllt hat. Jetzt müssen vor allem die versprochenen sechs Milliarden Euro des Bundes aus dem Härtefallfonds rasch und unbürokratisch bei den Krankenhäusern ankommen. Neben den hohen Energiekosten müssen auch die gestiegenen Sachkosten für Lebensmittel, Medikamente und medizinisches Material sowie die Erlösausfälle ausgeglichen werden. Nötig ist schnelles Handeln, damit sich die Lage nicht weiter zuspitzt. Ansonsten ist die Gesundheitsversorgung unseres Landes gefährdet, weil einige Kliniken die Ergebnisse der Reform nicht mehr erleben werden.“</b></p>
<p>Reformen der Krankenhausfinanzierung sind notwendig und überfällig. Es ist zu begrüßen, wenn Bund und Länder gemeinsam die Krankenhausreform angehen und bis Sommer ein Gesetz auf den Weg bringen wollen. Bund und Länder müssen sich darüber hinaus über ein gemeinsames Konzept für eine funktionierende Krankenhausplanung verständigen. Pannermayr: <b>„Die Versorgung der Patientinnen und Patienten muss sichergestellt werden, gerade in Anbetracht des Fachkräftemangels in der Pflege und im Medizinbereich. Ohne zusätzliche Fördermittel von Bund und Freistaat werden sich die Herausforderungen in der Krankenhauslandschaft nicht beheben lassen.“</b></p>
<p>Der Deutsche Städtetag hat bereits Positionen an den Bund formuliert: Um die strukturelle Unterfinanzierung zu beenden, müssen die Vorhaltekosten auf mindestens 60 Prozent angesetzt werden. Allein das Pflegebudget macht rund 30 Prozent aus. Dazu gehört auch, die vollständige Refinanzierung der künftigen Kostensteigerungen sicherzustellen. Nötig ist eine Reform der mangelhaften Investitionsfinanzierung der Länder. Der Bund sollte mit eigenen Haushaltsmitteln in die Investitionsfinanzierung einsteigen. Die möglicherweise nötige Reduzierung von Krankenhausstandorten muss geplant und langfristig erfolgen. Ungeplante Schließungen durch Insolvenzen müssen vermieden werden.</p>
<p>Bund und die Länder müssen Defizite der kommunalen Krankenhäuser auffangen, die eine ganze Region weit über die Stadtgrenze hinaus versorgen. Universitätskliniken und Großkrankenhäuser müssen als Maximalversorger gleichbehandelt werden. Pannermayr: <b>„Kommunale Krankenhäuser sind das Rückgrat der Gesundheitsversorgung. Städte halten ihre Krankenhäuser auch für das Umland vor. Patientinnen und Patienten kommen zum Beispiel auch aus benachbarten Orten, um sich in einem städtischen Krankenhaus versorgen zu lassen. Es ist eine dramatische Fehlentwicklung, wenn regionale Gesundheitsversorgung aus städtischen Haushalten finanziert werden muss. Hier müssen Bund und Länder die flächendeckende Versorgung sicherstellen.“</b></p>
<p>Bei einer Reform muss auch die Sicherung der ambulanten Versorgungsstrukturen im Blick stehen. Die ambulante Versorgung stößt an manchen Orten an die Leistungsgrenze. Gerade die ambulante Notfallversorgung war in den Hochphasen der Corona-Pandemie und der Grippe-Welle am Jahresende 2022 an Grenzen gestoßen, weil trotz gestiegenen Bedarfs weniger Personal bereitstand.</p>
<p><b>Krankenhäuser in der Krise – Beispiele aus Rosenheim und Ingolstadt</b></p>
<p>Der Rosenheimer Oberbürgermeister Andreas März sagt zur geplanten Krankenhaus-Reform:</p>
<p><b>„Die Idee, dass nicht jedes Krankenhaus beliebig die ganze Bandbreite der Medizin anbieten soll, ist an sich richtig. Strukturvorgaben und der Nachweis medizinischer Erfahrung für die Behandlung definierter Leistungsgruppen sind sinnvoll. Leistungsgruppen zwanghaft an Krankenhaus-Level zu binden, ist allerdings ein viel zu starres Vorgehen. Es gibt etliche sogenannte kleine Krankenhäuser, die schon lange in ausgewählten Disziplinen wie zum Beispiel der Orthopädie echte Spitzenmedizin anbieten. Es wäre verheerend, wenn alle Level 1 Krankenhäuser jetzt verzweifelt das Level 2 anstreben würden, um die richtigen strategischen Entscheidungen der Vergangenheit erhalten zu können.“</b></p>
<p>Der Ingolstädter Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf fasst seine Position zusammen:</p>
<p><b>„Die Situation kommunaler Krankenhäuser ist vielfach dramatisch. Die Jahre der Corona-Pandemie waren nicht nur eine große Belastung für Ärzteschaft und medizinisches Personal, sondern auch finanziell für die Einrichtungen sehr schwierig. Allgemein steigende Kosten und eine hohe Inflation verschärfen die Situation in den Häusern zunehmend. Hohe Kosten der stationären Gesundheitsversorgung auf der einen Seite, gleichzeitig eine unzureichende Finanzierung des Systems auf der anderen. Als Folge müssen viele Städte als Träger zunehmend ihre Krankenhäuser stützen, um die negativen wirtschaftlichen Ergebnisse auszugleichen. Der Reformbedarf des bisherigen Systems ist hoch, die Zeit drängt! Erforderlich ist in der jetzigen Situation neben einer kurzfristigen Sicherstellung der Liquidität der bedrohten Krankenhäuser durch den Gesetzgeber vor allem eine umfassende Reform der Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung. Die Krankenhausplanung muss der Freistaat Bayern aktiv in die Hand nehmen und ein Gesamtkonzept für die Krankenhausstruktur im Freistaat entwickeln. Die Träger in den Städten und Landkreisen dürfen mit dieser Aufgabe nicht alleine gelassen werden.“</b></div>
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		<title>Pannermayr: „Wir brauchen einen Schutzschirm für die kommunale Daseinsvorsorge.“</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/02/02/pannermayr-wir-brauchen-einen-schutzschirm-fuer-die-kommunale-daseinsvorsorge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bayerischer Städtetag]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2023 07:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[bayerischen]]></category>
		<category><![CDATA[bayern]]></category>
		<category><![CDATA[börse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Steigende Energiepreise, teure Lebensmittel, höhere Mieten – die Inflation trifft Deutschland mit Wucht. Besonders stark ist der Anstieg der Verbraucherpreise für Energie im Vergleich zum</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/02/02/pannermayr-wir-brauchen-einen-schutzschirm-fuer-die-kommunale-daseinsvorsorge/" data-wpel-link="internal">Pannermayr: „Wir brauchen einen Schutzschirm für die kommunale Daseinsvorsorge.“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Steigende Energiepreise, teure Lebensmittel, höhere Mieten – die Inflation trifft Deutschland mit Wucht. Besonders stark ist der Anstieg der Verbraucherpreise für Energie im Vergleich zum Vorjahr. „Stadtverwaltungen, städtische Kindergärten, Schulen, Verkehrsbetriebe, Pflegeheime oder Jugendeinrichtungen dienen unseren Bürgerinnen und Bürgern. Sie funktionieren mit gut qualifiziertem Personal, mit geheizten Räumen und nachhaltiger Verpflegung. Die enorm gestiegenen Kosten machen es den Städten schwer, ihre Aufgaben weiterhin zu erbringen,“ erklärt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr. Städte und Gemeinden sind mehrfach von Kostensteigerungen betroffen, als Versorger mit Strom, Gas, Wärme, Wasser und als Bezieher von Energie in Verwaltungsgebäuden und kommunalen Einrichtungen. Steigende Energiepreise, teure Lebensmittel, höhere Mieten – die Inflation trifft Deutschland mit Wucht. Besonders stark ist der Anstieg der Verbraucherpreise für Energie im Vergleich zum Vorjahr. „Stadtverwaltungen, städtische Kindergärten, Schulen, Verkehrsbetriebe, Pflegeheime oder Jugendeinrichtungen dienen unseren Bürgerinnen und Bürgern. Sie funktionieren mit gut qualifiziertem Personal, mit geheizten Räumen und nachhaltiger Verpflegung. Die enorm gestiegenen Kosten machen es den Städten schwer, ihre Aufgaben weiterhin zu erbringen,“ erklärt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr. Städte und Gemeinden sind mehrfach von Kostensteigerungen betroffen, als Versorger mit Strom, Gas, Wärme, Wasser und als Bezieher von Energie in Verwaltungsgebäuden und kommunalen Einrichtungen. </p>
<p>Pannermayr: „Kommunen begrüßen die Gas- und Strompreisbremse. Damit können wir uns beim Betrieb von Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen gerade noch über Wasser halten. Allerdings fallen bei weitem nicht alle kommunalen Einrichtungen unter die Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Freistaat. Verschiedene kommunale Einrichtungen können trotz der Energiepreisbremsen den Betrieb ohne Unterstützung nicht mehr sicherstellen. Dies erschwert die Aufrechterhaltung der kommunalen Einrichtungen. Wir brauchen einen Schutzschirm für die kommunale Daseinsvorsorge.“</p>
<p>1. Stadtwerke als verlässliche Partner in der Krise schützen<br />
„Das Risiko kurzfristiger und existenzbedrohender Liquiditätsengpässe muss zum Schutz der Kundinnen und Kunden mit einem Schutzschirm abgefedert werden. Die Stadtwerke sind verlässliche Partner in der Krise,“ so Pannermayr. Sie stehen für eine zuverlässige und nachhaltige Versorgung der Privathaushalte, von Handwerk, Gewerbe und Wirtschaft mit Strom, Wärme und Gas. „Dies gelingt mit Hilfe einer strukturierten und langfristig angelegten Beschaffungsstrategie, die Versorgungssicherheit über Rendite stellt,“ sagt Pannermayr.  Dies bringt mit sich, dass auch in Zeiten höchster Preise beschafft werden muss, und fallende Energiepreise nicht zwingend zu einer Entlastung, sondern zu sinkenden Einnahmen führen. Die volatilen Energiepreise sind unverändert eine große Herausforderung für die Stadtwerke. Für die Beschaffung von Energie müssen hohe Sicherheitsleistungen an der Börse hinterlegt werden. Hinzu kommt das Risiko verzögerter Vorauszahlungen oder möglicher Rückforderungen von gewerblichen Verbrauchern auf Grund beihilfenrechtlicher Fragen. Die bayerischen Stadtwerke sind aktuell stabil, aber es bleibt ein Risiko kurzfristiger und existenzbedrohender Liquiditätsengpässe. </p>
<p>2. Inflationsbremse muss auch bei Daseinsvorsorge greifen<br />
Pannermayr: „Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe der Energiepreisbremsen ist wichtig. Ebenso wichtig ist der Schutz der Stadtbusse, der Kindergärten, der Schulen, der Jugendhäuser oder der städtischen Hallenbäder. Zum Schutz dieser Einrichtungen der Daseinsvorsorge reichen die Dezember-Soforthilfe, die Strom- und Gaspreisbremse aktuell nicht aus, weil die Kosten aufgrund der Inflation galoppieren.“ Viele kommunale Einrichtungen fallen als Letztverbraucher grundsätzlich unter die Wärme-, Gas- und Strompreisbremse oder die Härtefallregelungen des Bundes. Dagegen sind kommunale Einrichtungen im Härtefallfonds des Freistaats Bayern weitestgehend ausdrücklich ausgenommen. Besonders schmerzlich ist dies in energieintensiven Einrichtungen, die in der kommunalen Daseinsvorsorge für die Menschen unverzichtbar sind. Darüber hinaus erleiden kommunale Einrichtungen einen Nachteil gegenüber Einrichtungen freier Träger, die sich auf einen Härtefall berufen können, obwohl sie als Letztverbraucher den Energiepreisbremsen unterfallen. Einzelne kommunale Einrichtungen sind von den Energiepreisbremsen des Bundes und der bayerischen Energie-Härtefallregelung ausgeschlossen.</p>
<p>3. Nahverkehr auf Straße und Schiene unterstützen<br />
Pannermayr: „Der Bund muss zusätzliche Regionalisierungsmittel zur Verfügung stellen. Vom Freistaat brauchen wir finanzielle Mittel zur Deckung der erhöhten Energiekosten für den gesamten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), einschließlich der kommunalen Unternehmen und deren Auftragsunternehmen.“ Die stark erhöhten Preise für Strom und Diesel verursachen erhebliche Mehrkosten im ÖPNV, die auch nach der Strompreisbremse des Bundes und nach dem teilweisen Rückgang der Marktpreise für Diesel hoch bleiben. Die Verkehrsminister der Länder hatten einen zusätzlichen Bedarf zur Sicherung des bestehenden Fahrplanangebots im ÖPNV einschließlich des SPNV von jeweils 1,75 Milliarden Euro festgestellt. Die Mittel wurden aber lediglich für 2022 um eine Milliarde Euro erhöht und für die Folgejahre um drei Prozent dynamisiert. Der Freistaat verwendet die zusätzlichen Regionalisierungsmittel 2022 und 2023 vollständig zur Deckung des Bedarfs im Schienenpersonennahverkehr mit Eisenbahnen. Für den Bedarf im SPNV sind zusätzlich Eigenmittel des Freistaats vorgesehen. Für den allgemeinen ÖPNV hat der Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr eine Härtefallhilfe von 20 Millionen Euro angekündigt. Diese Mittel sind ausschließlich für private Omnibusunternehmen mit eigenen Liniengenehmigungen bestimmt und stehen unter der Voraussetzung, dass sich die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger jeweils mit mindestens einem Drittel an den Mehrkosten beteiligen. Hingegen erhalten kommunale Verkehrsunternehmen keinerlei Kompensation für gestiegene Energiekosten. Um Defizite der Verkehrsunternehmen und der Kommunen nicht weiter zu erhöhen, müssten Kostensteigerungen an ÖPNV-Fahrgäste weitergegeben oder Angebote reduziert werden. Pannermayr: „Angesichts der wichtigen Rolle von Bus, Regionalbahn, U-Bahn, S-Bahn und Trambahn für die Verkehrswende und für den Klimaschutz müssen Qualitätseinbußen im Öffentlichen Personennahverkehr vermieden werden. Die angespannten Haushalte der Städte und Stadtwerke erlaubt es nicht, dieses Defizit alleine zu tragen.“  </p>
<p>4. Härtefallregeln müssen auch für kommunale Kitas gelten<br />
Pannermayr: „Ohne Kindergärten können wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht erreichen. Kindergärten sind wesentliche Säulen unserer modernen Gesellschaft. Kommunen, Kirchen und Freie Träger betreiben diese Einrichtungen und sind extremen Kostensteigerungen ausgesetzt. Strom- und Gaspreisbremse helfen. Sie schützen aber nicht vor der Inflation. Deshalb hat der Freistaat die Freien Träger in die Härtefallregelungen miteinbezogen, obwohl auch diese der Energiepreisbremse unterfallen. Gleiches muss dann auch für die kommunalen Einrichtungen gelten.“</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Irritationen um die Rückzahlung von Corona-Bußgeldern</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2022/12/01/irritationen-um-die-rueckzahlung-von-corona-bussgeldern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bayerischer Städtetag]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2022 08:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[april]]></category>
		<category><![CDATA[bayerische]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2022/12/01/irritationen-um-die-rueckzahlung-von-corona-bussgeldern/</guid>

					<description><![CDATA[<p>. Die Staatsregierung trägt die inhaltliche und politische Verantwortung. Kreisverwaltungsbehörden brauchen dringend und zeitnah eine Handlungsempfehlung. Aktuell kursieren zunehmend Irritationen zur möglichen Rückzahlung einzelner Corona-Bußgelder</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2022/12/01/irritationen-um-die-rueckzahlung-von-corona-bussgeldern/" data-wpel-link="internal">Irritationen um die Rückzahlung von Corona-Bußgeldern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><i>Die Staatsregierung trägt die inhaltliche und politische Verantwortung.</i></li>
<li><i>Kreisverwaltungsbehörden brauchen dringend und zeitnah eine Handlungsempfehlung. </i></li>
</ul>
<p>Aktuell kursieren zunehmend Irritationen zur möglichen Rückzahlung einzelner Corona-Bußgelder in der Folge der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2022. Äußerungen des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich haben überzogene Erwartungen geweckt zu angeblich weitreichenden Rückzahlungen von Corona-Bußgeldern durch die Kreisverwaltungsbehörden.</p>
<p>Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, mahnt eine rasche Klarstellung durch die Staatsregierung an, wie das Verfahren geregelt werden soll: „<b>Die betroffenen Kreisverwaltungsbehörden der kreisfreien Städte und der Landratsämter benötigen dringend und zeitnah eine Handlungsempfehlung der Bayerischen Staatsregierung, um eine einheitliche Vollzugslösung sicherzustellen. So ist etwa zu klären, wie eventuelle Rückzahlungen erfolgen sollen. Zu klären ist auch die Frage, ab welcher Bußgeldhöhe zurückgezahlt werden muss und ob bereits abgeschlossene Verfahren wiederaufgenommen werden müssen. Dies sind die Fragen, die Betroffene nun in täglich steigender Zahl bereits jetzt an die Kreisverwaltungsbehörden stellen.“ </b></p>
<p>Die Kreisverwaltungsbehörden der kreisfreien Städte werden inzwischen mit einer Vielzahl von Anfragen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert, die eine Rückzahlung der Bußgelder fordern. Offen ist aber, wie mit den Bußgeldverfahren umzugehen ist, die im Zusammenhang mit der unwirksamen Ausgangsbeschränkung von den Kreisverwaltungsbehörden erlassen worden sind. Dabei ist noch ungeklärt, ob die nachträgliche gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen (im Zeitrahmen von 1. April bis 19. April 2020) dazu führt, dass die Betroffenen einen Anspruch auf die Wiederaufnahme ihrer Verfahren, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und auf die Rückzahlung der geleisteten Bußgelder haben. Die Rückabwicklung würde für die Kreisverwaltungsbehörden einen zusätzlichen organisatorischen, finanziellen und personellen Aufwand erfordern.</p>
<p>Buckenhofer:<b> „Die Kreisverwaltungsbehörden haben die Corona-Verordnung der Bayerischen Staatsregierung umgesetzt. Zumindest über einen Ersatz des Aufwandes für die Rückabwicklung sollte nachgedacht werden. Die Staatsregierung muss nun schnell Hinweise für einen einheitlichen und praktikablen Vollzug der Rückabwicklung geben. Schließlich trägt die Staatsregierung die inhaltliche und politische Verantwortung für die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.“ </b></div>
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			</item>
		<item>
		<title>„Staatsregierung soll Übernachtungssteuer nicht unterbinden“</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2022/12/01/staatsregierung-soll-uebernachtungssteuer-nicht-unterbinden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bayerischer Städtetag]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2022 07:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[bayerischen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>. Kommunale Übernachtungssteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Wer die Infrastruktur einer Stadt nutzt, kann dafür auch einen Beitrag leisten. Zur aktuellen Diskussion zwischen der Landeshauptstadt München</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2022/12/01/staatsregierung-soll-uebernachtungssteuer-nicht-unterbinden/" data-wpel-link="internal">„Staatsregierung soll Übernachtungssteuer nicht unterbinden“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><i>Kommunale Übernachtungssteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich.</i></li>
<li><i>Wer die Infrastruktur einer Stadt nutzt, kann dafür auch einen Beitrag leisten. </i></li>
</ul>
<p>Zur aktuellen Diskussion zwischen der Landeshauptstadt München und der Bayerischen Staatsregierung um eine Übernachtungssteuer sagt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer:</p>
<p>„Die Überlegungen der Landeshauptstadt München, eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis für Gäste zu erheben, sollten nicht von vornherein durch die Bayerische Staatsregierung gesetzlich unterbunden werden. Die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung ist irritierend, dass sie eine rasche Änderung des Kommunalabgabengesetzes angehen will, um den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zur Erhebung einer kommunalen Bettensteuer zu verschließen. Das Bundesverfassungsgericht hält eine kommunale Übernachtungssteuer für verfassungsrechtlich unbedenklich. In zahlreichen Städten in Deutschland, etwa Bremen, Freiburg und Hamburg, wird eine solche Abgabe bereits erhoben. Ebenso sind es bayerische Reisende gewohnt, wenn in Italien oder Österreich in einzelnen Orten eine Gebühr auf die Übernachtung aufgeschlagen wird. Dies geschieht übrigens ohne negative Auswirkungen auf die Auslastungszahlen von Betten in Beherbergungsbetrieben. Das ist weder eine „Strafsteuer“ noch ein „Vernichtungsprogramm“ oder „Abzocke“. Überlegungen zur Erhebung einer Abgabe sind lediglich der Tatsache geschuldet, dass einzelne Städte, die eine komplexe Infrastruktur vorhalten, hierfür auch einen kleinen Beitrag von Übernachtungsgästen erheben können. Schließlich werden der öffentliche Nahverkehr, Kultureinrichtungen, wie Theater und Museen, oder Freizeiteinrichtungen, wie der Zoo, auch von Übernachtungsgästen genutzt. Es sollte doch der Grundsatz weiter gelten, dass das Steuerfindungsrecht ein fester Teil der kommunalen Selbstverwaltung bleibt. So ist es übrigens auch unumstritten gängige Praxis in einigen bayerischen Fremdenverkehrsorten, die einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben, oder in Kurorten, die einen Kurbeitrag erheben – dies geschieht durchaus auch im Sinne der Beherbergungsbetriebe, die mit kommunalen Einrichtungen werben, und schließlich auch der Gäste, die solche Einrichtungen gerne nutzen. Betroffene Städte und Gemeinden, die hohe Übernachtungszahlen zu verzeichnen haben, sollen selbst entscheiden können, ob sie eine Abgabe für Übernachtungsgäste erheben.“</p></div>
<div class="pb-company">
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