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	<title>Firma BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V, Autor bei IMMITTELSTAND</title>
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	<title>Firma BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V, Autor bei IMMITTELSTAND</title>
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		<title>Neues GEG-Heizungsgesetz rettet Tiny House Hersteller</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/06/16/neues-geg-heizungsgesetz-rettet-tiny-house-hersteller/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma BVMH &#124; Bundesverband Mikrohaus e.V]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jun 2023 06:27:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesverband Mikrohaus würdigt den Kompromiss zur GEGNovelle als realistisch und konstruktiv. Die Gefahr zahlloser Betriebsschließungen von Mikrohaus-Herstellern konnte durch die erfolgreichen Einwände des Bundesverbandes</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/06/16/neues-geg-heizungsgesetz-rettet-tiny-house-hersteller/" data-wpel-link="internal">Neues GEG-Heizungsgesetz rettet Tiny House Hersteller</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Der Bundesverband Mikrohaus würdigt den Kompromiss zur GEGNovelle als realistisch und konstruktiv. Die Gefahr zahlloser Betriebsschließungen von Mikrohaus-Herstellern konnte durch die erfolgreichen Einwände des Bundesverbandes Mikrohaus abgewendet werden.</b></p>
<p>Ungeachtet des bundesweit steigenden Interesses an kleinen eigenständigen Wohneinheiten blieb es weitestgehend unerkannt, dass durch die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes GEG der gesamte Tiny House-Markt zum Scheitern verurteilt gewesen wäre. Der Grund lag in der völlig ungeeigneten Heizungslösung für Mikrohäuser. Die anfangs allein priorisierten Wärmepumpen-Heizungsanlagen eignen sich für Mikrohäuser nicht. Sie haben keine Heizungskeller und Platz für Speichersysteme, die wasserführende Flächenheizungen speisen. Wirtschaftlich macht es keinen Sinn, allein für eine Heizung 20-40.000 Euro für ein Mikrohaus auszugeben, welches selbst nur 120.000 Euro kostet.</p>
<p>Nach aktuellem Stand der Technik und Entwicklung erfüllt ausnahmslos der elektronisch gesteuerte Pelletofen alle bestehenden und derzeit geplanten Anforderungen von mindestens 65% regenerativer Energie. Damit müssen keine strombasierten Heizungen mit „schmutziger Energie“ betrieben werden. Der Bundesverband zeigt sich deshalb zufrieden mit der Entscheidung, dass die GEG-Novelle technologieoffen gestaltet wird. „Wir müssen endlich zur Realität zurückkehren: Nicht Politiker erfinden technische Lösungen, sondern Wissenschaftler und Ingenieure ermöglichen unseren Fortschritt“, stellt BMVH-Präsident Peter L. Pedersen fest.</p>
<p>Mit der uneingeschränkten Gleichwertigkeit von Biomasse bleibt die einzige für Mikrohäuser ökologisch und energetisch sinnvolle Heizungsart erhalten. „Ohne diese Heizungslösung wäre der Tiny House-Markt ab dem 01.01.2024 Geschichte gewesen“, kontastiert Bundesgeschäftsführer Lars Bosse und weiter: „Keine andere Heizungsart kann nach heutigem Stand der Technik die künftigen gesetzlichen Anforderungen bei Mikrohäusern vollumfänglich erfüllen“.</p>
<p>Pedersen geht noch weiter: &quot;Das Tiny House ist derzeit die einzige neue Wohnform, die über einen Prototypen- und Modell-Charakter hinausgekommen ist und bereits heute seriell in die Massenproduktion eingehen kann. Die Menschen wünschen sich kleinere Häuser, sie wollen energetisch nachhaltigere Häuser und der Markt kann liefern. Die Politik hat jetzt mit der GEG-Novelle ihren Beitrag geleistet, dass diese Idee einer ökologischen Mikrohaus-Wohnform eine echte Zukunft hat.“</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V</div>
<p>Der Bundesverband Mikrohaus ist der Zusammenschluss von Herstellern, Dienstleistern, Zulieferern und Nutzern von Mikrobauten aller Art: zu Lande, zu Wasser und &bdquo;in der Luft&ldquo; (= Baum- oder Stelzenh&auml;user). Er st&auml;rkt im deutschsprachigen Raum die (grenz&uuml;berschreitende) Zusammenarbeit. Au&szlig;erdem sollen die &Ouml;ffentlichkeit, Verwaltungen und Politik f&uuml;r die Herausforderungen im Zusammenhang mit Mikroh&auml;usern sensibilisiert werden. Deshalb setzen wir uns f&uuml;r eine optimierte Einbindung von Mikroh&auml;usern in die Gesetz- und Normengebung ein. Der Bundesverband m&ouml;chte erreichen, dass new housing &amp; downsizing mehr ist als eine alternative Modererscheinung.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V<br />
Bayerische Stra&szlig;e 31<br />
10707 Berlin<br />
Telefon: +49 (341) 5861-9451<br />
<a href="http://www.bv-mh.org" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.bv-mh.org</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Lars Bosse<br />
Bundesgesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (341) 5861-9451<br />
E-Mail: &#066;&#071;&#070;&#064;&#066;&#086;&#045;&#077;&#072;&#046;&#111;&#114;&#103;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/bvmh-bundesverband-mikrohaus-ev/Neues-GEG-Heizungsgesetz-rettet-Tiny-House-Hersteller/boxid/950391" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/bvmh-bundesverband-mikrohaus-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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			</item>
		<item>
		<title>Milliarden-Verschwendung bei Flüchtlingsunterkünften</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/03/13/milliarden-verschwendung-bei-fluechtlingsunterkuenften-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma BVMH &#124; Bundesverband Mikrohaus e.V]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Mar 2023 07:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beim Bau und Betrieb von Flüchtlingsheimen werden massiv Steuergelder verschwendet: Wertbeständigkeit, Nachhaltigkeit oder umweltgerechte Heizung spielen im Verwaltungshandeln keine Rolle. Der Bundesverband Mikrohaus mahnt alternative</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/03/13/milliarden-verschwendung-bei-fluechtlingsunterkuenften-2/" data-wpel-link="internal">Milliarden-Verschwendung bei Flüchtlingsunterkünften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Beim Bau und Betrieb von Flüchtlingsheimen werden massiv Steuergelder verschwendet: Wertbeständigkeit, Nachhaltigkeit oder umweltgerechte Heizung spielen im Verwaltungshandeln keine Rolle. Der Bundesverband Mikrohaus mahnt alternative Lösungen an.</p>
<p>Im Flüchtlingsjahr 2015 schaffte allein das Bundesland Schleswig-Holstein mehr als 10.000 Wohncontainer für 150 Mio. Euro an. Drei Jahre später verschenkte die Verwaltung die Container für einen Euro pro Stück, weil als Lösung nur behelfsmäßige Container oder nicht baugenehmigungsfähige Wochenendmobilheime eingekauft wurden. Die sind zudem teuer im Einkauf, in der Errichtung und im Unterhalt. Fast ohne Dämmung und mit ineffizienten und ökologisch fragwürdigen Elektroheizungen widersprechen sie den Nachhaltigkeitszielen der meisten Parteien und auch im Jahre 2023 hat sich an dieser Vorgehensweise trotz negativer Erfahrungswerte nichts geändert.</p>
<p>Der Bundesverband Mikrohaus beklagt zudem, dass weder auf Bundes- noch auf Landes- oder kommunaler Ebene Planungen für eine sinnvolle Nachnutzung bzw. Weiterverwendung der Gebäude angestellt werden und der Totalverlust der eingesetzten öffentlichen Finanzmittel oder gar Bürgerspenden ohne Konsequenzen in Kauf genommen wird.</p>
<p>Dabei bieten zahlreiche Hersteller – nicht wenige aus dem regionalen Handwerk &#8211; bereits seit Jahren energieeffiziente, baugenehmigungsfähige Mikrohäuser am Markt an. Diese „ortsveränderlichen Wohngebäude“ können nach einer Verlegung auf anderen Grundstücken sinnvoll als Wohnhäuser oder touristisch genutzte Ferienhäuser weiter genutzt werden.</p>
<p>Voraussetzung für die Verwaltung ist allerdings, dass bereits bei der Errichtung der Flüchtlingsheime nicht allein auf die Notverordnungen gesetzt wird. Die Unterkünfte können bereits als reguläre Wohngebäude, befristet oder dauerhaft genehmigt werden. Damit wird sichergestellt, dass auch Flüchtlingsheime baubiologisch und energetisch nachhaltig errichtet werden. Moderne Mikrohäuser erfüllen heute bereits die Standards von Effizienzhäusern, selbst bei nur 30 oder 40 m2 umbauter Wohnfläche.</p>
<p>„Ganz anders als bei Containern oder Wochenendmobilheimen nehmen ortsveränderliche Wohngebäude an der Wertentwicklung des Immobilienmarktes teil“, stellt Bundesgeschäftsführer Lars Bosse fest, „Ich wundere mich auch sehr darüber, dass in der Bundesregierung zwar viel Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz gelegt wird, aber gleichzeitig in riesigem Ausmaß die eigenen Grundsätze der Nachhaltigkeit über Bord geworfen werden.“</p>
<p>Dabei könnten die Kommunalverwaltungen durch eine einfache Anpassung ihrer Ausschreibungen hinsichtlich Baugenehmigungsfähigkeit auch weiteren Wohnraum für die Gemeinde schaffen. Nicht nur, dass die Mikrohäuser in der Anschaffung und Wertbeständigkeit problemlos mit herkömmlichen Notunterkünften mithalten können, sondern sie können später für Auszubildende, Studierende oder Menschen mit geringerem Platzbedarf als attraktiver Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Zugleich erhöht sich mit der steigenden Attraktivität auch die Akzeptanz durch öffentliche und private Grundstücksbesitzer bei der Ausweisung neuer Flächen.</p>
<p>„Auch der Bund könnte konstruktiv darauf einwirken, indem er nur Finanzierungslösungen für nachnutzungsfähige Unterkünfte schafft, ohne zusätzliche Steuermittel bereitstellen zu müssen“, schlägt Lars Bosse vor, „zumal ortsveränderliche Mikrowohnhäuser zugleich einen Beitrag zum regulären Wohnungsbau leisten und in der Nachnutzung Bürgern als minimierte Wohnlösungen zum Erwerb angeboten werden können. Auf diese Weise könnten sogar mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden.“</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V</div>
<p>Der Bundesverband Mikrohaus vertritt Hersteller, H&auml;ndler und Makler von baugenehmigungsf&auml;higen Mikrowohngeb&auml;uden und setzt sich f&uuml;r die Etablierung dieser modernen Wohnform ein.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V<br />
Bayerische Stra&szlig;e 31<br />
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Telefon: +49 (341) 5861-9451<br />
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<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Lars Bosse<br />
Bundesgesch&auml;ftsf&uuml;hrer <br />
Telefon: +49 (341) 5861-9451<br />
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</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/bvmh-bundesverband-mikrohaus-ev/Milliarden-Verschwendung-bei-Fluechtlingsunterkuenften/boxid/938312" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/bvmh-bundesverband-mikrohaus-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/03/13/milliarden-verschwendung-bei-fluechtlingsunterkuenften-2/" data-wpel-link="internal">Milliarden-Verschwendung bei Flüchtlingsunterkünften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>GEG gilt nicht für Mikrohäuser unter 50qm?</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/02/16/geg-gilt-nicht-fuer-mikrohaeuser-unter-50qm-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma BVMH &#124; Bundesverband Mikrohaus e.V]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2023 07:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[co2]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beim Gebäude Energiegesetz findet sich in §104 eine Größenangabe von 50qm und eine Ausnahmeregelung für die Energieeffizienz.  Verschiedenen Kreise in der sog. Tiny House -Bewegung</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/02/16/geg-gilt-nicht-fuer-mikrohaeuser-unter-50qm-2/" data-wpel-link="internal">GEG gilt nicht für Mikrohäuser unter 50qm?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><i>Beim Gebäude Energiegesetz findet sich in §104 eine Größenangabe von 50qm und eine Ausnahmeregelung für die Energieeffizienz.  Verschiedenen Kreise in der sog. Tiny House -Bewegung wittern hier nun die Möglichkeit, bei ihren Mikrohäusern, die strengen Regelungen der Gebäude Energie-Gesetzes umgehen zu können. Aber es ist weder eine (legale) Möglichkeit noch gibt es eine „Regelungslücke“ für Wohngebäude, wie eine Bewertung des Gesetzes durch einen staatlichen Energieberaters im Auftrag des Bundesverbandes Mikrohaus gezeigt hat. </i></p>
<p>Häufig können in diesem Zusammenhang Teile des Gebäude Energie Gesetzes (GEG) vermischt werden, die für Bestandsgebäude oder Wohnneubauten gelten. Zu zweiten Gruppe zählen ja alle aktuell produzierten Mikrohäuser.</p>
<p>Der § 48 GEG „Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung“ ist eindeutig auf bereits errichte Gebäude bezogen, ebenso die Anlage 7: „Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden“. Für Neunbauten, wie Mikrohäusern und anderen ortsveränderlichen (Wohn-)Gebäuden, gilt dieses nicht!</p>
<p>In § 104 GEG wird auf § 48 „Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung“ Bezug genommen. In Satz zwei wird die Nutzungsdauer auf höchstens fünf Jahren festgesetzt und begrenzt die Größe der Raumzellen bis zu 50 qm Nutzfläche und bezieht sich nicht auf Wohngebäude (ggf. können temporäre Unterkünfte für Saisonarbeiter darunter subsummiert werden).</p>
<p>Bei jedem Bauvorhaben für Wohngebäude und regelmäßig genutzte Ferienhäuser (mehr als drei Monate pro Jahr) muss im Zuge des Bauantragsverfahrens ein individueller Wärmeschutznachweis vorgelegt werden. Dieser ist auf das jeweilige Grundstück und die Position des Hauses ausgelegt. Beispielsweise haben die Ausrichtung des Gebäudes zur Sonneneinstrahlung oder die Menge und Art der Fenster unmittelbare Auswirkungen auf die zu errechnenden Wärmegewinne und -verluste.</p>
<p>Der § 79 GEG befasst sich mit dem Energieausweis. Entsprechend ist er auch überschrieben mit „Grundsätze des Energieausweises“. Der Energieausweise selbst ist wenig aussagefähig, auch wenn jeder Hausbesitzer ihm beim Verkauf eines Hauses nachweisen muss.</p>
<p>Im Gegensatz dazu ist für die Genehmigung eines Neubaus ist ein umfangreicher Wärmeschutznachweis erforderlich, der eine ganz andere Qualität und Nachweistiefe hat. Diese Dokumentation kann schnell 30 Seiten umfassen. Zum Vergleich dazu hat Energieausweis gerade einmal vier Seiten (inkl. der 2-seitigen Rechtsbelehrungen). Daher ist für ein Baugenehmigungsverfahren ein „Energieausweis“ nicht ausreichend.</p>
<p>Dem Bundesverband Mikrohaus ist es immerhin gelungen, bei der Novellierung zu erreichen, dass keine Festlegung bei der Gebäudehülle erfolgte.</p>
<p>Der Maßstab für Neubauten ist jetzt mit „Primärenergie-EH55“ festgelegt. Wäre die Bedingung „EH55“ eingeführt worden, hätten neben dem heutigen Primärenergiebedarf und der CO2-Emission auch noch die Gebäudehülle &#8211; siehe „Außenbauteile“ &#8211; berechnet werden müssen. Der Bundesverband hat den Gesetzgeber überzeugen können, dass das diese verdoppelte Prüfung keinen zusätzlichen Nutzen gebracht hätte: wenn die Anforderung an den Primärenergiebedarf erfüllt ist, muss nicht zusätzlich noch die Hülle zu berechnet werden. Es ist also gleichgültig, ob dieser aus zwei Metern Dämmwolle oder aus dünnerem Material besteht.</p>
<p>Daher warnt der Bundesverband Mikrohaus aber vor Umgehungsversuchen der gesetzlichen Regelungen und der Suche nach „Gesetzeslücken“. Wenn bereits keine gesetzliche Baugenehmigung mit dem umfangreichen Wärmeschutznachweis erwirkt wurde, kann der Besitzer bei einer späteren Verlegung des ortsveränderlichen Mikrohaueses auch nicht auf den Status als „Bestandsimmobilie“ setzen. Dieses Thema versucht der Bundesverband gerade in die Landesbauordnungen aufnehmen zu lassen.  Schon bei der aktuellen Verschärfung des Baurechts zum 01.01.2023 läuft der Besitzer Gefahr, auf dem (neuen) Grundstück keine Baugenehmigung mehr erteilt zu bekommt. Die Konsequenz ist, dass das ortsveränderliche Gebäude nicht umgesetzt werden kann. Um eine längere, als eine 5jährige Nutzung zu erreichen (z.B. bei Unterkünften für Saisonarbeitskräften), ist ein vollständiger Bauantrag mit Wärmeschutznachweis die Grundlage der Genehmigung.</p>
<p>Ein orts- und objektbezogener Wärmeschutznachweis von einem staatlich zugelassenen Energieberater ist für jeden geplanten Neubau zwingend. Und da spielt die Größe des Wohngebäudes keine Rolle.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V<br />
Bayerische Stra&szlig;e 31<br />
10707 Berlin<br />
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<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/bvmh-bundesverband-mikrohaus-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V</a>
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</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---4/935377.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/02/16/geg-gilt-nicht-fuer-mikrohaeuser-unter-50qm-2/" data-wpel-link="internal">GEG gilt nicht für Mikrohäuser unter 50qm?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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		<item>
		<title>Wie Tiny House-Käufer künftig ein passendes Grundstück finden!</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/02/02/wie-tiny-house-kaeufer-kuenftig-ein-passendes-grundstueck-finden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma BVMH &#124; Bundesverband Mikrohaus e.V]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2023 07:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[bauherren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern hat den ersten Zertifikatslehrgang „Tiny House-Profi-Makler“ aufgelegt. Dreizehn Immobilienmakler aus ganz Deutschland konnte die ersten Urkunden entgegennehmen.  (Rostock/Berlin, 02.02.2023) Die Nachfrage nach kleinen Baugrundstücken für kleine</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/02/02/wie-tiny-house-kaeufer-kuenftig-ein-passendes-grundstueck-finden/" data-wpel-link="internal">Wie Tiny House-Käufer künftig ein passendes Grundstück finden!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><i>Die Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern hat den ersten Zertifikatslehrgang „Tiny House-Profi-Makler“ aufgelegt. Dreizehn Immobilienmakler aus ganz Deutschland konnte die ersten Urkunden entgegennehmen.</i>  (Rostock/Berlin, 02.02.2023) Die Nachfrage nach kleinen Baugrundstücken für kleine Wohngebäude steigt enorm. Hingegen ist das Angebot von geeigneten Grundstücken noch sehr überschaubar. Das will der Bundesverband Mikrohaus jetzt in Zusammenarbeit mit der Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern ändern. Im ersten zweiteiligen Zertifikatslehrgang „Tiny House Profi-Makler“ wurden jetzt dreizehn Immobilienmakler aus ganz Deutschland qualifiziert, Grundstücke hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit mit und der Teilbarkeit für ortsveränderliche Wohngebäude &#8211; sogenannten Tiny Houses &#8211; zu prüfen und diese dann in Kombination mit geeigneten Mikrohäusern anzubieten. Mikrohäuser werden mit bis zu 50 qm Wohnfläche als vollwertige Wohnhäuser mit bis zu drei Zimmern definiert.  „Wir werden immer wieder von engagierten Minihaus-Bauherren gefragt, wo und wie sie ein geeignetes Baugrundstück finden können“, erklärt Lars Bosse, Geschäftsführer des Bundesverbandes Mikrohaus. „Mit diesem Zertifikatslehrgang packen wir das Problem erstmals am Schopfe und werden Interessenten künftig ganz genau sagen können, welcher Immobilienmakler die Kompetenz für Mikrohäuser und Minigrundstücke hat.“  Für viele Immobilienmakler bietet sich mit dem Thema „Mikrohaus“ zugleich eine völlig neue geschäftliche Perspektive. Bislang hat der Bauherr irgendein Grundstück gekauft und der Architekt musste dann mit erheblichem finanziellem Aufwand ein Designerhaus entwickeln, das irgendwie den regionalen baurechtlichen Bedingungen entsprach. Der Tiny House-Profi-Makler hingegen prüft bereits vorab die baurechtlichen Möglichkeiten, sorgt gemeinsam mit dem Grundstücksverkäufer für die baurechtliche Sicherheit und verbindet das Grundstück mit einem dort zu baugenehmigungsfähigen Mikrohaus, um auf diese Weise dem Minihaus-Bauherrn ein regelrechtes Rundum-Sorglos-Paket anbieten zu können. Diese Lösung senkt nicht nur die Erstellungskosten für den Bauherrn, sondern erleichtert zugleich auch die Kaufentscheidung. “Die Menschen wünschen kleinere Häuser und kleinere Grundstücke und wir als Immobilienmakler haben die Aufgabe, uns an den Wünschen unserer Kunden zu orientieren“, stellt Björn Gauger, Inhaber des Maklerbüros Immofux aus Ratzeburg begeistert fest und erklärt „Für mich war dieser Zertifikatslehrgang über Tiny Houses das seit Jahren spannendste Schlüsselerlebnis in meinem Beruf. Bislang galt es, immer größere Häuser zu verkaufen, und jetzt heißt es, Grundstücke zu teilen, um Platz für mehr kleine Häuser zu schaffen.” Aufgrund der hohen Nachfrage hat sich der Bundesverband Mikrohaus entschieden kurzfristig im Februar und März 2023 neue online gestützte Lehrgänge anzubieten, die auf der Website <a href="http://www.bamv.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.bamv.de</a> online gebucht werden können. Derzeit bereitet der Bundesverband Mikrohaus eine bundesweite Kampagne für Minihaus-Interessenten vor, um auf diese Weise Angebot und Nachfrage erfolgreich zusammenzuführen. Der Bundesverband Mikrohaus ist im Internet unter <a href="http://www.bv-mh.org/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.bv-mh.org</a> zu finden</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V</div>
<p>Die Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern hat den ersten Zertifikatslehrgang &bdquo;Tiny House-Profi-Makler&ldquo; aufgelegt. Dreizehn Immobilienmakler aus ganz Deutschland konnte die ersten Urkunden entgegennehmen.</p>
<p>Die Nachfrage nach kleinen Baugrundst&uuml;cken f&uuml;r kleine Wohngeb&auml;ude steigt enorm. Hingegen ist das Angebot von geeigneten Grundst&uuml;cken noch sehr &uuml;berschaubar. Das will der Bundesverband Mikrohaus jetzt in Zusammenarbeit mit der Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern &auml;ndern. Im ersten zweiteiligen Zertifikatslehrgang &bdquo;Tiny House Profi-Makler&ldquo; wurden jetzt dreizehn Immobilienmakler aus ganz Deutschland qualifiziert, Grundst&uuml;cke hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit mit und der Teilbarkeit f&uuml;r ortsver&auml;nderliche Wohngeb&auml;ude &#8211; sogenannten Tiny Houses &#8211; zu pr&uuml;fen und diese dann in Kombination mit geeigneten Mikroh&auml;usern anzubieten. Mikroh&auml;user werden mit bis zu 50 qm Wohnfl&auml;che als vollwertige Wohnh&auml;user mit bis zu drei Zimmern definiert. </p>
<p>&bdquo;Wir werden immer wieder von engagierten Minihaus-Bauherren gefragt, wo und wie sie ein geeignetes Baugrundst&uuml;ck finden k&ouml;nnen&ldquo;, erkl&auml;rt Lars Bosse, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer des Bundesverbandes Mikrohaus. &bdquo;Mit diesem Zertifikatslehrgang packen wir das Problem erstmals am Schopfe und werden Interessenten k&uuml;nftig ganz genau sagen k&ouml;nnen, welcher Immobilienmakler die Kompetenz f&uuml;r Mikroh&auml;user und Minigrundst&uuml;cke hat.&ldquo; </p>
<p>F&uuml;r viele Immobilienmakler bietet sich mit dem Thema &bdquo;Mikrohaus&ldquo; zugleich eine v&ouml;llig neue gesch&auml;ftliche Perspektive. Bislang hat der Bauherr irgendein Grundst&uuml;ck gekauft und der Architekt musste dann mit erheblichem finanziellem Aufwand ein Designerhaus entwickeln, das irgendwie den regionalen baurechtlichen Bedingungen entsprach. Der Tiny House-Profi-Makler hingegen pr&uuml;ft bereits vorab die baurechtlichen M&ouml;glichkeiten, sorgt gemeinsam mit dem Grundst&uuml;cksverk&auml;ufer f&uuml;r die baurechtliche Sicherheit und verbindet das Grundst&uuml;ck mit einem dort zu baugenehmigungsf&auml;higen Mikrohaus, um auf diese Weise dem Minihaus-Bauherrn ein regelrechtes Rundum-Sorglos-Paket anbieten zu k&ouml;nnen. Diese L&ouml;sung senkt nicht nur die Erstellungskosten f&uuml;r den Bauherrn, sondern erleichtert zugleich auch die Kaufentscheidung.</p>
<p>&ldquo;Die Menschen w&uuml;nschen kleinere H&auml;user und kleinere Grundst&uuml;cke und wir als Immobilienmakler haben die Aufgabe, uns an den W&uuml;nschen unserer Kunden zu orientieren&ldquo;, stellt Bj&ouml;rn Gauger, Inhaber des Maklerb&uuml;ros Immofux aus Ratzeburg begeistert fest und erkl&auml;rt &bdquo;F&uuml;r mich war dieser Zertifikatslehrgang &uuml;ber Tiny Houses das seit Jahren spannendste Schl&uuml;sselerlebnis in meinem Beruf. Bislang galt es, immer gr&ouml;&szlig;ere H&auml;user zu verkaufen, und jetzt hei&szlig;t es, Grundst&uuml;cke zu teilen, um Platz f&uuml;r mehr kleine H&auml;user zu schaffen.&rdquo;</p>
<p>Aufgrund der hohen Nachfrage hat sich der Bundesverband Mikrohaus entschieden kurzfristig im Februar und M&auml;rz 2023 neue online gest&uuml;tzte Lehrg&auml;nge anzubieten, die auf der Website www.bamv.de online gebucht werden k&ouml;nnen. Derzeit bereitet der Bundesverband Mikrohaus eine bundesweite Kampagne f&uuml;r Minihaus-Interessenten vor, um auf diese Weise Angebot und Nachfrage erfolgreich zusammenzuf&uuml;hren.</p>
<p>Der Bundesverband Mikrohaus ist im Internet unter www.bv-mh.org zu finden</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V<br />
Bayerische Stra&szlig;e 31<br />
10707 Berlin<br />
Telefon: +49 (341) 5861-9451<br />
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/bvmh-bundesverband-mikrohaus-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V</a>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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			</item>
		<item>
		<title>Zertifizierung von Immobilienmaklern für Tiny Houses</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/01/13/zertifizierung-von-immobilienmaklern-fuer-tiny-houses/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma BVMH &#124; Bundesverband Mikrohaus e.V]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jan 2023 06:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[agers]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit mehreren Jahren entwickelt sich in Europa ein völlig neuer Markt für Mikrohäuser, die unter dem Marketingbegriff „Tiny Houses“ mittlerweile die Titelseiten aller Medien erfüllen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/01/13/zertifizierung-von-immobilienmaklern-fuer-tiny-houses/" data-wpel-link="internal">Zertifizierung von Immobilienmaklern für Tiny Houses</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Seit mehreren Jahren entwickelt sich in Europa ein völlig neuer Markt für Mikrohäuser, die unter dem Marketingbegriff „Tiny Houses“ mittlerweile die Titelseiten aller Medien erfüllen.</p>
<p>Anfänglich belächelt, dann als geschönte Variante illegaler Bauwagen-Kommunen abgetan und mittlerweile als wirtschaftliche Alternative für viele Menschen zum Einfamilienhaus. Immer mehr Kommunen entwickeln spezielle bauvorhabenbezogene Bebauungspläne mit kleinen Grundstücken speziell für Mikrohäuser bis 50 qm umbauter Wohnfläche. Und immer mehr Best Agers verkaufen ihre großen Häuser, um sich für das Alter ein kleines Haus zu kaufen.  </p>
<p>Für diese Gebäude ist die rechtliche Einordung überaus schwierig und kompliziert: Einerseits die Herstellung, dann der Transport und nicht zuletzt die Aufstellung auf dem Baugrundstück bringen eine Reihe von Fallstricken, bei denen die unerfahrenen Käufer schnell auf den falschen Weg kommen. Daher hat der Bundesverband Mikrohaus mit der Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern einen Zertifikatlehrgang entwickelt, bei dem Immobilienmakler ihr Fachwissen rund um das Thema „Mikrohaus“ oder wie es heute juristisch heißt müsste „ortsveränderliche Gebäude“ erwerben können.  </p>
<p>Ziel der besonderen Qualifikation ist es, den Maklern das erforderliche Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen, Baugrundstücke hinsichtlich einer Bebauung von Mikrohäusern und Kombinationsangebote „Grundstück mit Mikrohaus“ seriös zu begleiten.  </p>
<p>Alle entsprechend ausgebildeten Makler erhalten ein individuelles Qualitätssignet als „Tiny House Profi“ und sind so für die Kunden leichter identifizierbar.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V<br />
Bayerische Stra&szlig;e 31<br />
10707 Berlin<br />
Telefon: +49 (341) 5861-9451<br />
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E-Mail: &#098;&#111;&#115;&#115;&#101;&#064;&#098;&#118;&#045;&#109;&#104;&#046;&#111;&#114;&#103;
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/bvmh-bundesverband-mikrohaus-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von BVMH | Bundesverband Mikrohaus e.V</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/01/13/zertifizierung-von-immobilienmaklern-fuer-tiny-houses/" data-wpel-link="internal">Zertifizierung von Immobilienmaklern für Tiny Houses</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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