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	<title>Firma DGB Rechtsschutz, Autor bei IMMITTELSTAND</title>
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		<title>Mit Recht die Welt verändern!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma DGB Rechtsschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Oct 2023 07:12:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Digitaler Fortschritt und die weiteren Transformationsprozesse funktionieren nur im Einklang mit einer modernen Rechtsprechung. Das ist und bleibt ein zentraler Punkt für die Mitgestaltung unserer</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/10/05/mit-recht-die-welt-veraendern/" data-wpel-link="internal">Mit Recht die Welt verändern!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Digitaler Fortschritt und die weiteren Transformationsprozesse funktionieren nur im Einklang mit einer modernen Rechtsprechung. Das ist und bleibt ein zentraler Punkt für die Mitgestaltung unserer künftigen Welt, wie der Campus Arbeitsrecht am 28. September unter dem Motto: „Transformation gerecht gestalten“ verdeutlichte.</p>
<p>Mit Diskussionen rund um das brandaktuelle Thema „digitale Transformation“ ging der Campus Arbeitsrecht in seine fünfte Auflage. Ausgewiesene Expert:innen und Kongressteilnehmer:innen kamen an der Frankfurter Goethe-Universität zusammen, um sich während spannender Vorträge aus Wissenschaft und Praxis auszutauschen. Veränderungen der Arbeitswelt mit einer ausgesprochenen Dynamik und vielfältige, neue Technologien beherrschten die Diskussionen im Plenum und in den angesetzten Foren.</p>
<p>Eva Pulfrich, Geschäftsführerin der DGB Rechtsschutz GmbH, und Prof. Dr. Philipp Donath, GoetheUniversität Frankfurt am Main, der den Schirmherr des Kongresses den Prof. Dr. Bernd Waas vertreten hat, begrüßten die Gäste. Dr. Eberhard Natter, ehemaliger Präsident des LAG Baden-Württemberg, leitete mit seinem Vortrag zur Transformation am Beispiel der Digitalisierung der Justiz in das Kongressthema ein.</p>
<p>Am Beginn des interessanten Vortrages von Dr. Natter stand die These, dass Transformation nur gelingen kann, wenn man die Führungskräfte gewinnt. Diesen Weg versuchte das Land BadenWürttemberg, Vorreiter in der Digitalisierung der Justiz, zu gehen. Als Risiken identifizierten die Akteure vor Ort schnell den Datenschutz und die Arbeitsplatzsicherheit, so Dr. Natter. Die Einbindung der Verbände sei auf Grund eines gesetzgeberischen Versäumnisses problematisch verlaufen. Allerdings habe die zunehmende Digitalisierung bewirkt, dass die baden-württembergische Justiz nahezu problemlos durch die Pandemie gekommen sei. Für Dr. Natter ist die e-Akte der erste große Schritt in die Digitalisierung der Justiz und damit ein Beispiel für eine gelungene Transformation. Erforderlich sei aber jetzt ein Blick nach außen auf die Bürger:innen. Auch Rechtsantragsstellen müssen zügig digitalisiert werden, rundete der Jurist seinen Vortrag ab.</p>
<p>In erfrischender Weise eröffnete Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), den Nachmittag des Campus und ließ alle an ihrem lebendigen Vortrag teilnehmen. Gleich zu Beginn ließ sie das Publikum wissen, dass sie sich dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz sehr verbunden fühlt. Ein konstruktiver Streit auf der Sachebene mit der Arbeitgeberseite ist ihrer Ansicht nach immer notwendig und wichtig. Unschätzbar in seinem Wert ist für sie auch die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Richter:innen. Daher bedauert Inken Gallner auch den Nachwuchsmangel in den juristischen Lehrstühlen, denn die wissenschaftliche Arbeit bilde ebenfalls die Grundlage für richterliche Entscheidungen. Ihr ist es ein Anliegen, dass die europäische Rechtsgemeinschaft geschützt wird und autoritären Einflüssen entgegentritt, nicht nur wegen des momentanen Krieges in der Ukraine. Ihr Dank gilt den Gewerkschaften, die diesen Weg geschlossen mitgehen. Frieden ist nur in einer regelbasierten Ordnung möglich, so ihr emotionales Schlusswort.</p>
<p>Dem 5. Campus Arbeitsrecht gelang es, die Auswirkungen der digitalen Transformation weitreichend auszuleuchten. Es gab vier Fachforen zu aktuellen Themen in der Arbeitswelt: die Gestaltung der Transformation durch Arbeitsrecht, Arbeit unter den Bedingungen der Digitalisierung, die neuesten Entwicklungen im Bereich des Arbeitszeitrechts und der Arbeitszeiterfassung sowie zum Beschäftigtendatenschutz.</p>
<p>Dem schloss sich eine Diskussion zum Thema &quot;Strategische Prozessführung: Mit Recht die Welt verändern&quot; an, professionell und kurzweilig geleitet durch den Moderator der Veranstaltung, den Journalisten Tom Hegermann. An dem Plenum nahm Prof. Dr. Ott Geschäftsführer von ClientEarth, Sarah Lincoln, die Rechtsanwältin und Leiterin des Schwerpunkts Soziale Teilhabe und AntiDiskriminierung von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, wie auch Angelika Kapeller, Leiterin des Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH, teil. Das Publikum nahm sehr rege an dieser Diskussion teil. Im Fokus stand hierbei vor allem die Gestaltung von erwirkten Entscheidungen über den Einzelfall hinaus, insbesondere auch im Blick auf eine strategischen Prozessführung der unterschiedlichen Rechtsbereiche.</p>
<p>Gewerkschaften gestalten die Entwicklungen im Arbeitsrecht mit. Hierbei reicht sich der Campus Arbeitsrecht als Veranstaltung des Frankfurter Clusters ein. In diesem Cluster sind gewerkschaftliche und arbeitnehmernahe Einrichtungen zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist, die Entwicklung des Arbeitsrechts zu prägen. Zum Frankfurter Cluster zählen die DGB Rechtsschutz GmbH, das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI), die Europäische Akademie der Arbeit (EAdA), der auf Arbeitsund Sozialrecht spezialisierte Bund-Verlag und die juristische Fachzeitschrift &quot;Arbeit und Recht&quot;. Mit dem 5. Campus Arbeitsrecht zeigte der Verbund, dass er intensiv in das Thema der digitalen Transformation eingebunden ist und innovativ an breit gefächerten Antworten auf Fragen der Zukunft arbeitet. Eine insgesamt gelungene und hochkarätig besetzte Veranstaltung!</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die DGB Rechtsschutz GmbH</div>
<p>Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung f&uuml;r &uuml;ber 5,5 Millionen Gewerkschaftsmitglieder im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht. Sie betreibt bundesweit mehr als 117 B&uuml;ros, in denen ca. 750 Juristinnen und Juristen sowie Verwaltungsangestellte die verantwortungsvolle Aufgabe &uuml;bernehmen. Die Rechtsvertretung im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht erstreckt sich bis zu den obersten Bundesgerichten sowie dem EuGH und dem EGMR.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>DGB Rechtsschutz GmbH<br />
Hans-B&ouml;ckler-Stra&szlig;e 39<br />
40476 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 4301-508<br />
Telefax: +49 (211) 4301-501<br />
<a href="http://www.dgbrechtsschutz.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dgbrechtsschutz.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Tjark Menssen<br />
Telefon: +49 (69) 3535171-53<br />
Fax: +49 (69) 3535171-55<br />
E-Mail: &#116;&#106;&#097;&#114;&#107;&#046;&#109;&#101;&#110;&#115;&#115;&#101;&#110;&#064;&#100;&#103;&#098;&#114;&#101;&#099;&#104;&#116;&#115;&#115;&#099;&#104;&#117;&#116;&#122;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/dgb-rechtsschutz-gmbh/Mit-Recht-die-Welt-veraendern/boxid/962879" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dgb-rechtsschutz-gmbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---4/962879.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/10/05/mit-recht-die-welt-veraendern/" data-wpel-link="internal">Mit Recht die Welt verändern!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>5. Campus Arbeitsrecht</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2023/08/11/5-campus-arbeitsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma DGB Rechtsschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Aug 2023 12:47:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 28. September 2023 geht der Campus Arbeitsrecht in die fünfte Runde und lädt erneut zur Diskussion ein. In gewohnter Umgebung auf dem Campusgelände der</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/08/11/5-campus-arbeitsrecht/" data-wpel-link="internal">5. Campus Arbeitsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Am 28. September 2023 geht der Campus Arbeitsrecht in die fünfte Runde und lädt erneut zur Diskussion ein. In gewohnter Umgebung auf dem Campusgelände der Frankfurter Universität treffen sich ausgewiesene Experten und Kongressteilnehmer, dieses Mal zum Thema „Digitale Transformation“. Die Arbeitswelt erlebt eine enorme Dynamik durch die neuen Technologien und die Beschäftigten sehen sich fortlaufend mit Veränderungen und Innovationen konfrontiert.</b></p>
<p>Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet im Rahmen der Veranstaltung ein umfangreiches Fachprogramm aus Foren, Live-Diskussionen und Vorträgen mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Der 5. Campus Arbeitsrecht schafft einen Rundumblick zum Campus-Motto und bietet zugleich in verschiedenen Diskussionsrunden die Gelegenheit, die Auswirkungen der Transformation auszuleuchten. Schwerpunkte sind hierbei die Digitalisierung, der Datenschutz und die Auswirkungen der Transformation auf das Arbeitsrecht. Der Kongress beginnt um 9:30 Uhr mit Grußworten von Schirmherren Prof. Dr. Bernd Waas, Goethe-Universität Frankfurt, und Eva Pulfrich, Geschäftsführerin der DGB Rechtsschutz GmbH. Anschließend eröffnen Frau Inken Gallner, Präsidentin des BAG, und Dr. Eberhard Natter, ehem. Präsident des LAG Baden-Württemberg, das Plenum des diesjährigen Campus.</p>
<p>Vier Fachforen zu aktuellen Themen in der Arbeitswelt:<br />
• Forum 1: Gestaltung der Transformation durch Arbeitsrecht<br />
• Forum 2: Arbeit unter den Bedingungen der Digitalisierung – Chancen und Risiken<br />
• Forum 3: Neueste Entwicklungen im Bereich des Arbeitszeitrechts und der Arbeitszeiterfassung<br />
• Forum 4: Beschäftigtendatenschutz</p>
<p><b>Strategische Prozessführung – eine Plenumsdiskussion im Zeichen der Zeit</b></p>
<p>Die Diskussion zum Thema „Strategische Prozessführung: Mit Recht die Welt verändern“ werden die geladenen Diskutanten der Organisation ClientEarth, Gesellschaft für Freiheitsrechte, und der DGB Rechtsschutz GmbH führen. Das Publikum ist eingeladen, an der Diskussion teilzunehmen.</p>
<p><b>Entwicklungen im Arbeitsrecht – Gewerkschaften gestalten mit</b></p>
<p>Der Campus Arbeitsrecht als eine Veranstaltung des Frankfurter Clusters gilt als Sprachrohr der Gewerkschaften, wenn es um die Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland geht. Im Frankfurter Cluster haben sich gewerkschaftliche und arbeitnehmernahe Einrichtungen zusammengeschlossen, um der Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland ihre Stempel zu geben. Zu den Akteuren dieses Verbundes zählen neben der DGB Rechtsschutz GmbH das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI), die Europäische Akademie der Arbeit (EAdA), der auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Bund-Verlag und die juristische Fachzeitschrift „Arbeit und Recht“.</p>
<p>Die Anmeldung zum Kongress 5. Campus Arbeitsrecht wie auch weitere Informationen finden Sie unter <a href="http://www.campusarbeitsrecht.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.campusarbeitsrecht.de</a>.</p>
<p>Die Teilnahme an dem Kongress ist kostenfrei.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die DGB Rechtsschutz GmbH</div>
<p>Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung f&uuml;r &uuml;ber 5,5 Millionen Gewerkschaftsmitglieder im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht. Sie betreibt bundesweit mehr als 115 B&uuml;ros, in denen 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besch&auml;ftigt sind. Die Rechtsvertretung im Arbeits,- Sozial- und Verwaltungsrecht erstreckt sich bis zu den obersten Bundesgerichten sowie dem EuGH und dem EGMR. Im Jahr 2022 konnte die DGB Rechtschutz GmbH 213 Millionen Euro f&uuml;r die Mitglieder der DGB Gewerkschaften erstreiten.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>DGB Rechtsschutz GmbH<br />
Hans-B&ouml;ckler-Stra&szlig;e 39<br />
40476 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 4301-508<br />
Telefax: +49 (211) 4301-501<br />
<a href="http://www.dgbrechtsschutz.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dgbrechtsschutz.de</a></div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/dgb-rechtsschutz-gmbh/5-Campus-Arbeitsrecht/boxid/956698" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dgb-rechtsschutz-gmbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---4/956698.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2023/08/11/5-campus-arbeitsrecht/" data-wpel-link="internal">5. Campus Arbeitsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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		<item>
		<title>24-Stunden-Betreuung: Verfahren des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes endet mit Erfolg für bulgarische Klägerin</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2022/09/05/24-stunden-betreuung-verfahren-des-gewerkschaftlichen-rechtsschutzes-endet-mit-erfolg-fuer-bulgarische-klaegerin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma DGB Rechtsschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Sep 2022 12:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Haushaltshilfe hatte die Bulgarin im Jahr 2015 eine Seniorin fast rund um die Uhr betreut, obwohl sie nach dem Arbeitsvertrag nur 30 Stunden vergütet</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2022/09/05/24-stunden-betreuung-verfahren-des-gewerkschaftlichen-rechtsschutzes-endet-mit-erfolg-fuer-bulgarische-klaegerin/" data-wpel-link="internal">24-Stunden-Betreuung: Verfahren des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes endet mit Erfolg für bulgarische Klägerin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Als Haushaltshilfe hatte die Bulgarin im Jahr 2015 eine Seniorin fast rund um die Uhr betreut, obwohl sie nach dem Arbeitsvertrag nur 30 Stunden vergütet bekam. Nach einem langen Prozess, den der gewerkschaftliche Rechtsschutz für sie bis zum Bundesarbeitsgericht ausfocht, sprach ihr das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun ihren verdienten Lohn zu.<br />
</b><br />
Das Landesarbeitsgericht kam in seinem Urteil auf einen Betrag von knapp 39.000 € und damit auf eine tägliche Arbeitszeit von über 21 Stunden. Diese Zeit habe die Klägerin entweder gearbeitet oder sei jedenfalls in Bereitschaft gewesen. Den Kindern der pflegebedürftigen Seniorin sei es erkennbar darum gegangen, dass die Mutter rund um die Uhr betreut sei.</p>
<p><b>Keine drei Stunden Freizeit pro Tag</b></p>
<p>Echte Freizeit hatte die Klägerin nur, wenn eines der Kinder zu Besuch war. Hierüber hatte das Gericht in der vorherigen Sitzung Beweis erhoben. Dabei kam heraus, dass die Tochter an einem Tag in der Woche vom Vormittag bis zum späten Nachmittag anwesend war, der Sohn an einem anderen Tag ebenfalls an einem Nachmittag.</p>
<p>Für diese Zeit gab es keine Vergütung. Für den Rest der Zeit hat die Klägerin Anspruch auf Vergütung in Höhe des Mindestlohnes von seinerzeit 8,50 €.</p>
<p>Das hatte das Bundesarbeitsgericht bereits in seinem vielbeachteten Urteil vom Juni 2021 entschieden. Auch entsandte ausländischer Pflegekräfte haben danach Anspruch auf Mindestlohn, und zwar auch für Zeiten des Bereitschaftsdienstes. Weil dem Bundesarbeitsgericht aber nicht plausibel war, wie das Landesarbeitsgericht in seiner ersten Entscheidung auf die vergütungspflichtige Stundenanzahl von 21 gekommen ist, hatte es den Rechtsstreit wieder dorthin zurückverwiesen.</p>
<p><b>Tatsächliche Arbeitsbelastung war höher als die geschätzte</b></p>
<p>Prozessvertreter <b>Thomas Heller</b> vom Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht, der die Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht vertreten hat, hatte seinerzeit die Hoffnung geäußert, dass das Urteil ein Bewusstsein in der Öffentlichkeit schafft, dass Haushaltshilfen keine 24-Stunden-Betreuung erwartet werden darf, auch wenn sie so „beworben“ werden und für sie das deutsche Arbeitsrecht genauso gilt, wie für andere Arbeitnehmer*innen auch.</p>
<p>Mit der nun vorliegenden Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht seine „Hausaufgaben“ gemacht und in einer neunstündigen Beweisaufnahme im April dieses Jahrs geklärt, in welchem Umfang die Klägerin tatsächlich tätig war. Dabei kam heraus, dass das Gericht mit seiner Schätzung noch vorsichtig war und die nun ermittelten Zeiten sogar noch über dem geschätzten Wert liegen.</p>
<p><b>Gert Groppel</b> vom ver.di Kontaktbüro der DGB Rechtsschutz GmbH, der das Verfahren seit 2018 begleitet hat, kommentiert das Urteil positiv: „Das Urteil wird der Thematik absolut gerecht. Das Gericht hat sehr gewissenhaft herausgearbeitet, wie sich die Arbeitssituation der Klägerin konkret dargestellt hat. Es ist gut nachvollziehbar, dass es bestimmte Zeiten herausgerechnet hat, weil dann die Kinder eingesprungen sind. Mit der heutigen Entscheidung geht ein jahrelanger, für die Klägerin belastender Rechtsstreit zu Ende.“</p>
<p><b>Anja Piel: „Es lohnt sich zu klagen“</b></p>
<p>DGB Bundesvorstandsmitglied <b>Anja Piel</b> begrüßt die Entscheidung: „Bundesarbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben mit ihren Urteilen die Rechte hunderttausender Live-In-Betreuungskräfte in Deutschland gestärkt. Die aktuelle Entscheidung zeigt: Es lohnt sich zu klagen.</p>
<p>Damit Betreuungskräfte den Rechtsweg nicht ausschließlich individuell und unter hohem persönlichen Risiko beschreiten können, fordert der DGB ein Verbandsklagerecht. Die Koalition ist in der Pflicht, Betreuungskräfte von vornherein vor Ausbeutung und Arbeitsrechtsverstößen zu schützen. Sie muss praktikable, rechtskonforme Lösungen entwickeln, die nicht-pflegerische Bedarfe abdecken – zum Beispiel Arbeiten im Haushalt und andere Unterstützung und Betreuung.</p>
<p>Gleichzeitig bedarf es effektiver Vorkehrungen, damit Beschäftigte nicht in rechtlich fragwürdige Anstellungsmodelle wie Scheinselbständigkeit gedrängt werden, in denen sie ihre Rechte wieder mühsam erkämpfen müssen. Der Gesetzgeber muss außerdem endlich die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umsetzen und Arbeitgeber verpflichten, ein manipulationssicheres, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem für alle Beschäftigten einzuführen. Auch Bereitschaftszeiten müssen damit lückenlos erfasst werden.“</p>
<p><a href="https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/themen/beitrag/ansicht/lohn/24-stunden-betreuung-verfahren-des-gewerkschaftlichen-rechtsschutzes-endet-mit-erfolg-fuer-bulgarisc/details/anzeige/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/themen/beitrag/ansicht/lohn/24-stunden-betreuung-verfahren-des-gewerkschaftlichen-rechtsschutzes-endet-mit-erfolg-fuer-bulgarisc/details/anzeige/</a></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>DGB Rechtsschutz GmbH<br />
Hans-B&ouml;ckler-Stra&szlig;e 39<br />
40476 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 4301-508<br />
Telefax: +49 (211) 4301-501<br />
<a href="http://www.dgbrechtsschutz.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dgbrechtsschutz.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Till Bender<br />
Telefon: +49 (951) 297560<br />
Fax: +49 (951) 2975620<br />
E-Mail: &#116;&#105;&#108;&#108;&#046;&#098;&#101;&#110;&#100;&#101;&#114;&#064;&#100;&#103;&#098;&#114;&#101;&#099;&#104;&#116;&#115;&#115;&#099;&#104;&#117;&#116;&#122;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
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<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/dgb-rechtsschutz-gmbh/24-Stunden-Betreuung-Verfahren-des-gewerkschaftlichen-Rechtsschutzes-endet-mit-Erfolg-fuer-bulgarische-Klaegerin/boxid/914416" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dgb-rechtsschutz-gmbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
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</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>Urlaub darf wegen &#8222;Kurzarbeit Null&#8220; gekürzt werden</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2021/11/30/urlaub-darf-wegen-kurzarbeit-null-gekuerzt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma DGB Rechtsschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov 2021 13:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein bitterer Tag für viele Beschäftigten, die während des Lockdowns in Kurzarbeit waren. Manche Arbeitgeber haben für diese Zeiten den Urlaub anteilig gekürzt. Das Bundesarbeitsgericht</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2021/11/30/urlaub-darf-wegen-kurzarbeit-null-gekuerzt-werden/" data-wpel-link="internal">Urlaub darf wegen &#8222;Kurzarbeit Null&#8220; gekürzt werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Ein bitterer Tag für viele Beschäftigten, die während des Lockdowns in Kurzarbeit waren. Manche Arbeitgeber haben für diese Zeiten den Urlaub anteilig gekürzt. Das Bundesarbeitsgericht erklärte diese Kürzung jetzt für rechtmäßig.</b></p>
<p>Für viele Beschäftigte war 2020 ein schwieriges Jahr. Viele mussten über Monate in Kurzarbeit und haben dadurch erhebliche Lohneinbußen hinnehmen müssen. Manche von ihnen verlieren jetzt auch noch einen Teil des Urlaubs.</p>
<p><b>Bundesarbeitsgericht ermöglicht Kürzung von Erholungsurlaub</b></p>
<p>Das Gericht geht vom Grundsatz aus, dass bei unterjährigen Änderungen die Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen sind. Das Kurzarbeitsrecht sähe eine solche Ausnahme nicht vor.</p>
<p>Die sozialversicherungsrechtlichen Obliegenheiten sieht das Gericht durchaus, diese seien aber nicht so erheblich wie die Arbeitspflicht und seien daher hinzunehmen. Die Kurzarbeit liege nicht nur im Interesse des Arbeitgebers, der seine Mitarbeiter im Betrieb halten könne, sondern auch im Interesse der Arbeitnehmer*innen am Erhalt ihres Arbeitsplatzes.</p>
<p><b>DGB: Pandemiebedingte Kurzarbeit ist keine planbare Auszeit</b></p>
<p>Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, ist enttäuscht über die Entscheidung, da sie die Lasten der Pandemie auf die Beschäftigten abwälze. Piel: <i>„Die pandemiebedingte Kurzarbeit ist keine planbare Auszeit, während der Erholung möglich ist. Diese Besonderheit hat das Bundesarbeitsgericht bei seinem Urteil nicht berücksichtigt.“</i></p>
<p>Geklagt hatte eine Verkäuferin, die im vergangenen Jahr aufgrund von Lockdowns mehrfach für ganze Monate in Kurzarbeit war. Die Arbeitgeberin hatte ihr daraufhin den Urlaubsanspruch für 2020 anteilig gekürzt.</p>
<p>Mit der Entscheidung bestätigt das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung der Vorinstanz. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte die Klage abgewiesen (Urteil vom 12. März 2021 – 6 Sa 824/20) und war dabei der Argumentation der Beklagten gefolgt, dass ein Arbeitnehmer nach Unionsrecht (Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG) Urlaubsansprüche nur für Zeiten erwirbt, in denen er tatsächlich gearbeitet habe.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die DGB Rechtsschutz GmbH</div>
<p>Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung f&uuml;r &uuml;ber sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Sie betreibt bundesweit 114 B&uuml;ros, in denen etwa 690 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besch&auml;ftigt sind. Die Rechtsvertretung im Arbeits- Sozial- und Verwaltungsrecht erstreckt sich bis zu den obersten Bundesgerichten sowie dem EuGH und dem EGMR. Im Jahr 2020 hat die DGB Rechtsschutz GmbH f&uuml;r die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften etwa 262 Mio. Euro erstritten.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>DGB Rechtsschutz GmbH<br />
Hans-B&ouml;ckler-Stra&szlig;e 39<br />
40476 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 4301-508<br />
Telefax: +49 (211) 4301-501<br />
<a href="http://www.dgbrechtsschutz.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dgbrechtsschutz.de</a></div>
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<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Till Bender<br />
stellv. Pressesprecher und Onlineredakteur<br />
Telefon: +49 (69) 3535171-68<br />
E-Mail: &#116;&#105;&#108;&#108;&#046;&#098;&#101;&#110;&#100;&#101;&#114;&#064;&#100;&#103;&#098;&#114;&#101;&#099;&#104;&#116;&#115;&#115;&#099;&#104;&#117;&#116;&#122;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dgb-rechtsschutz-gmbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>Darf der Urlaub wegen &#8222;Kurzarbeit Null&#8220; gekürzt werden?</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2021/11/29/darf-der-urlaub-wegen-kurzarbeit-null-gekuerzt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma DGB Rechtsschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Nov 2021 09:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[bundesagentur]]></category>
		<category><![CDATA[dgb]]></category>
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		<category><![CDATA[sgb]]></category>
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		<category><![CDATA[urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Während des Lockdowns waren viele Beschäftige in Kurzarbeit „Null“. Berechtigt das die Arbeitgeber, den Urlaub für solche Zeiten anteilig zu kürzen? Das Gewerkschaftliche Centrum für</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2021/11/29/darf-der-urlaub-wegen-kurzarbeit-null-gekuerzt-werden/" data-wpel-link="internal">Darf der Urlaub wegen &#8222;Kurzarbeit Null&#8220; gekürzt werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Während des Lockdowns waren viele Beschäftige in Kurzarbeit „Null“. Berechtigt das die Arbeitgeber, den Urlaub für solche Zeiten anteilig zu kürzen? Das Gewerkschaftliche Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH vertritt morgen vor dem Bundesarbeitsgericht eine Verkäufern, der dies wiederfahren ist.</b></p>
<p>Die Verkäuferin war im vergangenen Jahr aufgrund von Lockdowns mehrfach für ganze Monate in Kurzarbeit, zunächst im Juni und Juli und noch einmal im Oktober. Die übrige Zeit überbrückte sie in Absprache mit ihrer Arbeitgeberin mit Urlaub.</p>
<p><b>Der Gewerkschaftliche Rechtsschutz vertritt die Klägerin</b></p>
<p>Weil die Arbeitgeberin ihr daraufhin den Urlaubsanspruch für 2020 um ¼ gekürzt hatte (3 von 12 Monaten), klagte sie auf Feststellung, dass ihr auch für dieses Jahr ein ungekürzter Urlaub zustehe. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 12. März 2021 – 6 Sa 824/20).</p>
<p><i>Karsten Jessolat</i>, der die Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht vertritt, ist jedoch zuversichtlich, die Richter*innen des Bundesarbeitsgerichts davon überzeugen zu können, dass eine solche Kürzung unzulässig ist.</p>
<p>Hierfür spricht einiges:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Das deutsche Urlaubsrecht sieht eine solche Kürzungsmöglichkeit nicht vor, anders als beispielsweise bei Elternzeit.</li>
<li>Auch im SGB III, das die Kurzarbeit regelt, findet sich keine entsprechende Vorschrift.</li>
<li>Die Beklagte beruft sich auf eine Entscheidung des EuGH, der eine Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit für zulässig erachtet ( EuGH v. 8.11.2012, C-229/11 und C 230/11, Rs. Heimann und Toltschin). Denn die Kurzarbeit sei mit Teilzeitarbeit vergleichbar, denn ein Kurzarbeiter gewinne, ähnlich einem Teilzeitbeschäftigten, eine vorhersehbare und frei gestaltbare Freizeit, die er nutzen könne, um sich auszuruhen oder Freizeittätigkeiten nachzugehen. Es handelte sich in dem Fall um eine Transfer-Kurzarbeit. Diese ist aber nicht mit der hier vorliegenden konjunkturellen Kurzarbeit vergleichbar, weil Beschäftige eben keine planbare Freizeit erhalten.</li>
</ul>
<p><b>Rechtsprechung des EuGH ist nicht auf diesen Fall übertragbar</b></p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht hat zwar entschieden, dass der Urlaubsanspruch während eines Sabbaticals gekürzt werden kann, diese Situation ist aber nicht mit konjunktureller Kurzarbeit zu vergleichen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Bei Sabbaticals und auch bei der Transfer-Kurarbeit sind Zeit und Umfang der Reduzierung verbindlich festgelegt, so dass der Beschäftige seine Freizeit planen und gestalten kann. Dies ist bei konjunktureller Kurzarbeit nicht der Fall. Der Arbeitgeber darf Kurzarbeit kurzfristig beenden, etwa wenn er einen neuen Auftrag erhält.</li>
<li>Von Kurzarbeitergeld profitiert in erster Linie der Arbeitgeber, da es grundsätzlich seiner Risikosphäre zuzurechnen ist, wenn er keine Arbeit für die Belegschaft hat. Ohne Kurzarbeitergeld behalten die Arbeitnehmer*innen ihren Lohnanspruch. Es ist deshalb nicht einzusehen, warum sie bei Kurzarbeit ihren Urlaubsanspruch verlieren sollen.</li>
<li>Während der Kurzarbeit bestehen für Arbeitnehmer*innen zahlreiche Pflichten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Wer diesen nicht nachkommt, riskiert eine Sperrzeit. Dadurch ist die Freizeitgestaltung erheblich eingeschränkt.</li>
<li>Dürfte man den Urlaubsanspruch anteilig kürzen, so stünden Kurzarbeiter*innen schlechter als Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I, da für diese ein „Urlaub“ besteht (Berechtigung, 21 Kalendertage pro Jahr unter Fortzahlung des Arbeitslosengeldes ortsabwesend zu sein.</li>
</ul>
</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die DGB Rechtsschutz GmbH</div>
<p>Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung f&uuml;r &uuml;ber sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Sie betreibt bundesweit 114 B&uuml;ros, in denen etwa 690 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besch&auml;ftigt sind. Die Rechtsvertretung im Arbeits- Sozial- und Verwaltungsrecht erstreckt sich bis zu den obersten Bundesgerichten sowie dem EuGH und dem EGMR. Im Jahr 2020 hat die DGB Rechtsschutz GmbH f&uuml;r die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften etwa 262 Mio. Euro erstritten.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>DGB Rechtsschutz GmbH<br />
Hans-B&ouml;ckler-Stra&szlig;e 39<br />
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</div>
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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<li>
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                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---4/876706.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2021/11/29/darf-der-urlaub-wegen-kurzarbeit-null-gekuerzt-werden/" data-wpel-link="internal">Darf der Urlaub wegen &#8222;Kurzarbeit Null&#8220; gekürzt werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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		<title>Impfung gegen Corona: Was für Beschäftige wichtig ist</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2021/03/16/impfung-gegen-corona-was-fuer-beschaeftige-wichtig-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma DGB Rechtsschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Mar 2021 08:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[bgb]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2021/03/16/impfung-gegen-corona-was-fuer-beschaeftige-wichtig-ist/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Coronaimpfungen gehen voran, wenn auch nur schrittweise. Es ist zu hoffen, dass in der zweiten Jahreshälfte viele Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, sich impfen zu</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2021/03/16/impfung-gegen-corona-was-fuer-beschaeftige-wichtig-ist/" data-wpel-link="internal">Impfung gegen Corona: Was für Beschäftige wichtig ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Die Coronaimpfungen gehen voran, wenn auch nur schrittweise. Es ist zu hoffen, dass in der zweiten Jahreshälfte viele Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, sich impfen zu lassen. Dies wirft allerdings arbeitsrechtliche Fragen auf. Wir erklären, was Beschäftigte beachten müssen.</b></p>
<p>Schon bevor es mit dem Impfen überhaupt losging, war die Irritation groß. Erste Arbeitgeber drohten Kündigungen an, falls sich ihre Beschäftigten nicht würden impfen lassen. Andere beließen es nicht bei der Drohung. Kein Wunder also, dass viele Arbeitnehmer*innen verunsichert sind. Wir klären die wichtigsten Fragen.</p>
<p><b>Kann mein Arbeitgeber mich zu einer Impfung zwingen?</b></p>
<p>Nein. Auch wenn natürlich dringend empfohlen wird, sich gegen Corona impfen zu lassen, besteht keine Pflicht dazu. Die Impfung ist freiwillig. Deswegen kann auch der Arbeitgeber nicht anordnen, dass seine Beschäftigten sich impfen lassen.</p>
<p>Eine arbeitsrechtliche Weisung in dem Sinne, dass man sich impfen lassen soll, ist also unwirksam und muss nicht befolgt werden.</p>
<p>Wer als Arbeitnehmer*in deswegen abgemahnt wird oder sogar die Kündigung erhält, hat gute Chancen, einen Prozess beim Arbeitsgericht zu gewinnen.</p>
<p><b>Gilt das auch für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen?</b></p>
<p>Auch hier lautet die Antwort klar „<i>Nein</i>“. Zwar gab es aus der Politik entsprechende Vorstöße, diese konnten sich aber bislang nicht durchsetzen. Die Impfung ist auch hier freiwillig.</p>
<p>Richtig ist allerdings aber, dass nach dem Infektionsschutzgesetz ein erhöhter Schutzbedarf im Hinblick auf Infektionen in bestimmten Einrichtungen besteht. Hierzu zählen Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden.</p>
<p>In diesen Einrichtungen ist sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Infektionen zu verhüten. Getroffen werden können aber nur Maßnahmen, die auch rechtlich zulässig sind. Dies ist bei der Coronaimpfung jedenfalls gegenwärtig nicht der Fall.</p>
<p><b>Darf ich mein Arbeitgeber fragen, ob ich geimpft bin?</b></p>
<p>Der Arbeitgeber darf nur solche Informationen erfragen, an denen er ein legitimes Interesse hat. Da es keine Impfpflicht gibt, kann es auch ein solches legitimes Interesse nicht geben, zumal es sich um besonders sensible Daten der Beschäftigten handelt.</p>
<p>Anders könnte man dies allenfalls sehen für Beschäftigte, die mit besonders gefährdeten Personen in Kontakt stehen (s.o.). Sofern es in den medizinischen Einrichtungen ein Hygienekonzept gibt, welches vorsieht, dass nur geimpftes Personal Kontakt mit Patient*innen haben soll, könnte die Einhaltung dieses Konzepts ein legitimes Interesse darstellen.</p>
<p>Ein solches Konzept dürfte nach gegenwärtigem Stand der Impfkampagne jedoch kaum durchzuführen sein, in der zweiten Jahreshälfte mag dies anders aussehen. Hier kommt es sehr auf die Gegebenheiten des Einzelfalles an.</p>
<p><b>Was ist, wenn ich an Corona erkrankt bin, obwohl ich mich hätte impfen lassen können?</b></p>
<p>Wie jede*r andere Arbeitnehmer*in, die aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, erhält auch derjenige, der an Corona erkrankt ist, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.</p>
<p>Den/die Arbeitnehmer*in trifft hier kein Verschulden, das nach dem Gesetz den Anspruch ausschließen würde. Denn ein solches Eigenverschulden liegt nach der Rechtsprechung nur vor, wenn der/die Arbeitnehmer*in sich leichtfertig oder gar vorsätzlich dem Risiko ausgesetzt hat, arbeitsunfähig zu werden.</p>
<p>Allein die Tatsache, eine empfohlene Impfung nicht durchführen zu lassen, stellt kein leichtfertiges Verhalten dar. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen besteht daher auch, wenn eine Corona-Erkrankung durch Impfung hätte vermieden werden können.</p>
<p><b>Und was ist, wenn ich dann in Quarantäne muss?</b></p>
<p>Anders sieht dies im Falle einer Quarantäne aus. Wer ein amtliches Beschäftigungsverbot erhält, weil der begründete Verdacht besteht, dass er andere anstecken kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.</p>
<p>Nicht berechtigt ist aber, wer das Beschäftigungsverbot hätte vermeiden können, wenn er/sie eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch genommen hätte (§ 56 Abs. 1, S.3 InfSG).</p>
<p>Sofern man also nicht die Möglichkeit hat, in der Quarantäne im Homeoffice zu arbeiten und dadurch seinen Lohnanspruch zu erhalten, läuft man als Ungeimpfte*r in der Quarantäne Gefahr, ohne finanzielle Absicherung dazustehen.</p>
<p><b>Kann ich mich während meiner Arbeitszeit impfen lassen?</b></p>
<p>Hier gilt nichts anderes als beim Arztbesuch: Dieser ist grundsätzlich Privatsache und hat außerhalb der Arbeitszeit stattzufinden. Nur in Ausnahmefällen haben Beschäftigte Anspruch auf Freistellung.</p>
<p>Solange die Impfkampagne so abläuft, dass die Impfzentren starre Termine vergeben, dürfte ein solcher Ausnahmefall vorliegen. Dies könnte sich aber ändern, wenn in Zukunft auch Arztpraxen impfen können. Hier wird man die Entwicklung abwarten müssen.</p>
<p>Jedenfalls dann, wenn der/die Beschäftigte einen festen Termin zugewiesen bekommt, hat er einen Anspruch darauf, für diesen unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt zu werden (§ 616 BGB). Diese Vorschrift kann aber in Arbeits- oder Tarifverträgen ausgeschlossen werden. In diesem Fall hat der/die Beschäftigte keinen Anspruch auf Lohn für diese Zeit.</p>
<p>Praktisch empfiehlt es sich, den Impftermins frühzeitig mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Da viele Arbeitgeber offenbar ein Interesse daran haben, dass ihre Beschäftigten geimpft sind, sollte es möglich sein, hier eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.</p>
<p><b>Darf mein Arbeitgeber mir einen Bonus anbieten, damit ich mich impfen lasse?</b></p>
<p>Manche Arbeitgeber gehen sogar noch weiter und bieten ihren Beschäftigten neben der Freistellung auch eine Bonuszahlung an, wenn sie sich impfen lassen. Gegen eine solche “Impf-Prämie“ ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Sie fördert ein legitimes Anliegen und stellt die Beschäftigten insgesamt finanziell besser.</p>
<p>Als Betriebsrat sollte man jedoch beachten, dass eine solche Zahlung unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes sowie der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 u. 10 BetrVG) mitbestimmungspflichtig ist.</p>
<p>Der Arbeitgeber kann eine solche Prämie also nicht ohne die Beteiligung des Betriebsrats einführen. Im Falle von Streitigkeiten kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen.</p>
<p><b>Kann der Arbeitgeber mir den Zutritt zur Kantine verweigern, weil ich nicht geimpft bin?</b></p>
<p>Da Beschäftigte nicht verpflichtet sind, sich impfen zu lassen, kann der Arbeitgeber diese Beschäftigten auch nicht deswegen sanktionieren. Dies ergibt sich aus dem Maßregelungsverbot, das eine Ungleichbehandlung im Betrieb verbietet.</p>
<p>Gerechtfertigt sein könnte eine solche Ungleichbehandlung allerdings aufgrund der Fürsorgepflicht für die gesamte Belegschaft im Hinblick auf die Vermeidung von Ansteckungen. Aus diesem Grund könnte es geboten sein, geimpfte Arbeitnehmer*innen anders zu behandeln als Ungeimpfte.</p>
<p>Allerdings wäre auch das nur rechtlich möglich, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, Ansteckungen zu verhindern. Als Alternativen zu Zugangsverboten bieten sich insbesondere Schnelltests an.</p>
<p><b>Jetzt bin ich geimpft: muss ich immer noch Maske tragen?</b></p>
<p>Wohl schon. Das Tragen der Maske dient ja nicht nur dem Selbst- sondern auch dem Fremdschutz. Auch wenn die Impfung die Gefahr einer Ansteckung deutlich senkt, besteht ja immer noch die Möglichkeit, das Virus zu übertragen und damit ungeimpfte Kolleg*innen anzustecken.</p>
<p>Es gibt zwar ermutigende Anzeichen, dass die Impfstoffe auch die Weitergabe des Virus verhindern. Solange dies aber noch nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist, werden wohl auch die Beschäftigten, die sich haben impfen lassen, weiterhin den Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die DGB Rechtsschutz GmbH</div>
<p>Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung f&uuml;r &uuml;ber sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Sie betreibt bundesweit 114 B&uuml;ros, in denen etwa 690 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besch&auml;ftigt sind. Die Rechtsvertretung im Arbeits- Sozial- und Verwaltungsrecht erstreckt sich bis zu den obersten Bundesgerichten sowie dem EuGH und dem EGMR. Im Jahr 2020 konnte die DGB Rechtsschutz GmbH f&uuml;r die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften etwa 262 Mio. Euro erstreiten.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>DGB Rechtsschutz GmbH<br />
Hans-B&ouml;ckler-Stra&szlig;e 39<br />
40476 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 4301-508<br />
Telefax: +49 (211) 4301-501<br />
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<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Till Bender<br />
Telefon: +49 (951) 297560<br />
Fax: +49 (951) 2975620<br />
E-Mail: &#116;&#105;&#108;&#108;&#046;&#098;&#101;&#110;&#100;&#101;&#114;&#064;&#100;&#103;&#098;&#114;&#101;&#099;&#104;&#116;&#115;&#115;&#099;&#104;&#117;&#116;&#122;&#046;&#100;&#101;
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                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dgb-rechtsschutz-gmbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2021/03/16/impfung-gegen-corona-was-fuer-beschaeftige-wichtig-ist/" data-wpel-link="internal">Impfung gegen Corona: Was für Beschäftige wichtig ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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		<title>DGB Rechtsschutz erstreitet 262 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2021/03/03/dgb-rechtsschutz-erstreitet-262-millionen-euro-fuer-gewerkschaftsmitglieder/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma DGB Rechtsschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2021 13:11:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung & Karriere]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitslosenversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die DGB Rechtsschutz GmbH hat im Jahr 2020 etwa 262 Millionen Euro vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten für die Mitglieder der DGB Gewerkschaften erstritten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2021/03/03/dgb-rechtsschutz-erstreitet-262-millionen-euro-fuer-gewerkschaftsmitglieder/" data-wpel-link="internal">DGB Rechtsschutz erstreitet 262 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Die DGB Rechtsschutz GmbH hat im Jahr 2020 etwa 262 Millionen Euro vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten für die Mitglieder der DGB Gewerkschaften erstritten. Das sind etwa 5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.</b></p>
<p>Für viele Beschäftigte hat sich es sich auch 2020 wieder gelohnt, Mitglied einer DGB Gewerkschaft zu sein: Die Rechtsschutz GmbH hat für sie im Jahr 2020 insgesamt 261.989.951,11 Euro erstritten. Die Rechtsvertretung vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten ist im bereits Gewerkschaftsbeitrag enthalten.</p>
<p><b>Mehr als 200 Millionen Euro allein im Arbeitsrecht</b></p>
<p>Das Arbeitsrecht machte mit 204.373.369,68 Euro den größten Anteil aus. Im Sozialrecht hat die Rechtsschutz GmbH 53.890.887,75 Euro an Leistungen der Sozialversicherungsträger für die Gewerkschaftsmitglieder herausgeholt.</p>
<p>Für Beamtinnen und Beamte hat die Rechtsschutz GmbH insgesamt 3.725.693,68 Euro gegenüber ihren Dienstherren bei den Verwaltungsgerichten erwirkt.</p>
<p>Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Anstieg um fast 5.000.000 Euro. Das Fallaufkommen ist trotz Corona 2020 nur leicht zurückgegangen: Es sind insgesamt 122.003 neue Verfahren eingegangen und damit nur 3,7 Prozent weniger als 2019 (126.741).</p>
<p><b>Schwerpunkt Lohn, Kündigungen, Schwerbehinderung und Arbeitslosigkeit</b></p>
<p>Knapp die Hälfte der arbeitsrechtlichen Verfahren (49,8 Prozent) betrafen Streitigkeiten um Arbeitsentgelt. Insgesamt waren es 24.303 Verfahren. Weitere 16.199 Verfahren und damit ein Drittel betreffen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (23,7 Prozent betriebsbedingte Kündigungen, 5,6 Prozent verhaltensbedingte Kündigung, 2,3 Prozent personenbedingte Kündigung 1,3 Prozent Befristung und 0,3 Prozent „sonstige streitige Beendigungen“).</p>
<p>Im Sozialrecht macht das Schwerbehindertenrecht– wie in den Jahren zuvor – den größten Anteil aus (25,4 Prozent, 8.646 Verfahren). Auch die Streitigkeiten wegen Grundsicherung Arbeitsloser (5.344 Verfahren) und Arbeitslosenversicherung (5.527) haben einen erheblichen Anteil am Fallaufkommen.</p>
<p>46.630 Verfahren hat der DGB Rechtsschutz allein für die Mitglieder der IG Metall geführt. Das entspricht einem Anteil von 38,22 Prozent. An zweiter Stelle folgt ver.di mit 30.888 Verfahren, was einem Anteil von . 25,32 Prozent entspricht.</p>
<p>Weitere Zahlen und Fakten finden Sie hier:<br />
<a href="https://www.dgbrechtsschutz.de/wir/publikationen/statistiken/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.dgbrechtsschutz.de/wir/publikationen/statistiken/</a></div>
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<div>Über die DGB Rechtsschutz GmbH</div>
<p>Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung f&uuml;r &uuml;ber sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Sie betreibt bundesweit 114 B&uuml;ros, in denen etwa 690 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besch&auml;ftigt sind. Die Rechtsvertretung im Arbeits- Sozial- und Verwaltungsrecht erstreckt sich bis zu den obersten Bundesgerichten sowie dem EuGH und dem EGMR. Im Jahr 2020 konnte die DGB Rechtsschutz GmbH f&uuml;r die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften etwa 262 Mio. Euro erstreiten.</p>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dgb-rechtsschutz-gmbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
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</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2021/03/03/dgb-rechtsschutz-erstreitet-262-millionen-euro-fuer-gewerkschaftsmitglieder/" data-wpel-link="internal">DGB Rechtsschutz erstreitet 262 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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		<item>
		<title>Reminder: 4. Campus Arbeitsrecht als Livestream</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2020/09/01/reminder-4-campus-arbeitsrecht-als-livestream/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma DGB Rechtsschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 2020 08:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[akademie]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[bund]]></category>
		<category><![CDATA[campus]]></category>
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		<category><![CDATA[dgb]]></category>
		<category><![CDATA[eada]]></category>
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		<category><![CDATA[prof]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[tarifbindung]]></category>
		<category><![CDATA[wwwcampusarbeitsrechtde]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 10. September 2020 läuft im Livestream der „4. Campus Arbeitsrecht“. Wer sich noch kurzfristig anmeldet, erhält umfangreiche Begleit­materialien der Veranstaltung und hat die Chance</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/09/01/reminder-4-campus-arbeitsrecht-als-livestream/" data-wpel-link="internal">Reminder: 4. Campus Arbeitsrecht als Livestream</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Am 10. September 2020 läuft im Livestream der „4. Campus Arbeitsrecht“. Wer sich noch kurzfristig anmeldet, erhält umfangreiche Begleit­materialien der Veranstaltung und hat die Chance auf das Fachbuch „Geschichte der Betriebsverfassung“.</b></p>
<p>Der Livestream ist ab 9:30 Uhr unter <a href="http://www.campusarbeitsrecht.de" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.campusarbeitsrecht.de</a> und <a href="http://www.facebook.com/campusarbeitsrecht" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.facebook.com/campusarbeitsrecht</a> frei abrufbar. Bereits jetzt stehen dort umfangreiche Informationen zur Verfügung. Das Ende ist für etwa 12:30 Uhr geplant.</p>
<p><b>„Mitbestimmung und Tarifbindung stärken“</b></p>
<p>Die Teilnehmenden erwartet ein umfangreiches Fachprogramm mit ausgewiesenen Expertin­nen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Herzstück der Veranstaltung sind die vier Fach­foren zum Thema Arbeitszeit, Betriebsverfassung, Arbeitslosengeld II und Datenschutz. Jeweils zwei Foren werden parallel auf zwei Kanälen für alle Interessierten offen ausgestrahlt.</p>
<p>Bei der anschließenden Live-Diskussion haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Mög­lichkeit, sich über einen Chatkanal an der Diskussion zu beteiligen.</p>
<p><i>„Wir wollen mit diesem neuartigen Veranstaltungsformat dazu beitragen, dass die notwendigen Diskussionen zu Tarifautonomie, Arbeitszeit und neuen Perspektiven der Betriebsverfassung auch unter Pandemiebedingungen konstruktiv und auf hohem Niveau geführt werden können“</i>, fasst Reinhard Vorbau, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH den Anspruch der Veranstaltung zusammen.</p>
<p>Der „Campus Arbeitsrecht“ ist eine Veranstaltung des „Frankfurter Clusters“ als Zusammen­schluss gewerkschaftlicher und arbeitnehmernaher Einrichtungen. Dessen Ziel ist es, die Ent­wicklung des Arbeitsrechts in Deutschland zu gestalten. Dazu zählen neben dem DGB Rechts­schutz das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI), die Europäische Akademie der Arbeit (EAdA), der auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Bund-Verlag und die juristische Fach-zeitschrift „Arbeit und Recht“.</p>
<p><b>Weitere Informationen finden Sie unter </b><a href="http://www.campusarbeitsrecht.de" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow"><b>www.campusarbeitsrecht.de</b></a></p>
<p>Wer sich dort unter <a href="http://www.campusarbeitsrecht.de/anmeldung" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.campusarbeitsrecht.de/anmeldung</a> registriert, erhält im Anschluss um­fangreiche Informationsmaterialien sowie die Kongress-Präsentationen aus den Foren. Die ers­ten 500 Angemeldeten erhalten das Fachbuch „Geschichte der Betriebsverfassung“ von Prof. Dr. Wolfgang Däubler und Prof. Dr. Michael Kittner.</p>
<p>Die Teilnahme am Livestream am 10. September 2020 ist kostenlos.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die DGB Rechtsschutz GmbH</div>
<p>Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung f&uuml;r &uuml;ber sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Sie betreibt bundesweit 114 B&uuml;ros, in denen etwa 730 Mit&shy;arbeiterinnen und Mitarbeiter besch&auml;ftigt sind. Die Rechtsvertretung im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht erstreckt sich bis zu den obersten Bundesgerichten sowie dem EuGH und dem EGMR. Im Jahr 2019 konnte die DGB Rechtsschutz GmbH f&uuml;r die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften fast 260 Millionen Euro erstreiten.</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---4/813048.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/09/01/reminder-4-campus-arbeitsrecht-als-livestream/" data-wpel-link="internal">Reminder: 4. Campus Arbeitsrecht als Livestream</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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		<item>
		<title>Campus Arbeitsrecht als Livestream</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2020/07/23/campus-arbeitsrecht-als-livestream/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma DGB Rechtsschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jul 2020 11:35:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[akademie]]></category>
		<category><![CDATA[campus]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
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		<category><![CDATA[rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[sgb]]></category>
		<category><![CDATA[tarifbindung]]></category>
		<category><![CDATA[universität]]></category>
		<category><![CDATA[waas]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2020/07/23/campus-arbeitsrecht-als-livestream/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Campus Arbeitsrecht findet am 10. September 2020 erstmals als Live-Stream statt. Interessierte können den Vorträgen und Diskussionen via Internet und Facebook folgen und sich</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/07/23/campus-arbeitsrecht-als-livestream/" data-wpel-link="internal">Campus Arbeitsrecht als Livestream</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Der Campus Arbeitsrecht findet am 10. September 2020 erstmals als Live-Stream statt. Interessierte können den Vorträgen und Diskussionen via Internet und Facebook folgen und sich beteiligen. Wer sich vorher anmeldet, erhält zudem ein umfangreiches Informationspaket.</b></p>
<p>Großveranstaltungen sind in Zeiten von Corona kaum durchführbar. Deshalb findet der ursprünglich für das Frühjahr geplante 4. Campus Arbeitsrecht nun in virtueller Form statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet im Rahmen der rund dreistündigen Online-Veranstaltung ein umfangreiches Fachprogramm aus Foren, Live-Diskussionen und Vorträgen mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis.</p>
<p><b>Campus Live aus dem House of Labour</b></p>
<p>Der 4. Campus Arbeitsrecht steht unter dem Motto „Mitbestimmung und Tarifbindung stärken“. Die Übertragung erfolgt aus dem House of Labour. Von dort wird der Live-Event via Internet (<a href="http://www.campusarbeitsrecht.de" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.campusarbeitsrecht.de</a>) und Facebook (<a href="https://www.facebook.com/events/1119681661737064/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">https://www.facebook.com/events/1119681661737064/</a>) ausgestrahlt.</p>
<p>Die Veranstaltung beginnt um 9:30 Uhr mit Grußworten von Schirmherr Prof. Dr. Bernd Waas, Goethe-Universität Frankfurt, und Anja Piel, Mitglied des DGB-Vorstands. Anschließend referiert Dr. Nadine Absenger, Leiterin der Abteilung Recht beim DGB Bundesvorstand, zu „2 Jahre Große Koalition – Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Projekte“.</p>
<p><b>Vier Fachforen auf zwei Kanälen</b></p>
<p>Inhaltliches Herzstück sind vier hochkarätig besetzte Foren, die unterschiedliche Aspekte behandeln:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Arbeitszeit – mit besonderem Blick auf Europa</li>
<li>Geschichte und Zukunft der Betriebsverfassung</li>
<li>Qualifizieren und sanktionieren? – Aktuelle Entwicklungen im SGB II / SGB III</li>
<li>Baustelle Datenschutz: Herausforderungen für die betriebliche Praxis</li>
</ul>
<p>Die Foren werden auf zwei parallelen Kanälen für alle Interessierten offen ausgestrahlt, also jeweils zwei Foren pro Kanal.</p>
<p><b>Publikum kann per Live-Chat mitdiskutieren</b></p>
<p>Es folgt ein Vortrag zur Stärkung der Tarifautonomie von Prof. Dr. Olaf Deinert, Universität Göttingen und Sibylle Wankel, Leiterin des Justitiariats der IG Metall Vorstandsverwaltung. Bei der folgenden Live-Diskussion haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich über einen Chatkanal an der Diskussion zu beteiligen.</p>
<p>Veranstaltet wird der „Campus Arbeitsrecht“ vom „Frankfurter Cluster“ als Zusammenschluss gewerkschaftlicher und arbeitnehmernaher Einrichtungen, dessen Ziel es ist, die Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland zu gestalten. Dazu zählen neben dem DGB Rechtsschutz, das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI), die Europäische Akademie der Arbeit (EAdA), der auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Bund-Verlag und die juristische Fachzeitschrift „Arbeit und Recht“.</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie unter <a href="http://www.campusarbeitsrecht.de" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.campusarbeitsrecht.de</a>.</p>
<p>Wer sich dort unter <a href="http://www.campusarbeitsrecht.de/anmeldung" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.campusarbeitsrecht.de/anmeldung</a> registriert, erhält im Anschluss umfangreiche Informationsmaterialien sowie die Kongress-Präsentationen aus den Foren. Die ersten 500 Angemeldeten erhalten das Fachbuch „Geschichte der Betriebsverfassung“ von Prof. Dr. Wolfgang Däubler und Prof. Dr. Michael Kittner.</p>
<p>Die Teilnahme am Livestream am 10. September 2020 ist kostenlos.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die DGB Rechtsschutz GmbH</div>
<p>Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung f&uuml;r &uuml;ber sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Sie betreibt bundesweit 114 B&uuml;ros, in denen etwa 730 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besch&auml;ftigt sind. Die Rechtsvertretung im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht erstreckt sich bis zu den obersten Bundesgerichten sowie dem EuGH und dem EGMR. Im Jahr 2019 konnte die DGB Rechtsschutz GmbH f&uuml;r die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften fast 260 Millionen Euro er-streiten.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>DGB Rechtsschutz GmbH<br />
Hans-B&ouml;ckler-Stra&szlig;e 39<br />
40476 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 4301-508<br />
Telefax: +49 (211) 4301-501<br />
<a href="http://www.dgbrechtsschutz.de" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://www.dgbrechtsschutz.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Till Bender<br />
Telefon: +49 (951) 297560<br />
Fax: +49 (951) 2975620<br />
E-Mail: &#116;&#105;&#108;&#108;&#046;&#098;&#101;&#110;&#100;&#101;&#114;&#064;&#100;&#103;&#098;&#114;&#101;&#099;&#104;&#116;&#115;&#115;&#099;&#104;&#117;&#116;&#122;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/dgb-rechtsschutz-gmbh/Campus-Arbeitsrecht-als-Livestream/boxid/808447" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dgb-rechtsschutz-gmbh" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---4/808447.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/07/23/campus-arbeitsrecht-als-livestream/" data-wpel-link="internal">Campus Arbeitsrecht als Livestream</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wir sind für Sie da!</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2020/03/18/wir-sind-fuer-sie-da/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma DGB Rechtsschutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2020 10:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[coronavirus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die DGB Rechtsschutz GmbH hat mit einem abgestimmten Bündel an Maßnahmen Vorkehrungen getroffen, um die Rechtsvertretung weiter zu gewährleisten. Büros bleiben besetzt Die 114 Büros</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/03/18/wir-sind-fuer-sie-da/" data-wpel-link="internal">Wir sind für Sie da!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die DGB Rechtsschutz GmbH hat mit einem abgestimmten Bündel an Maßnahmen Vorkehrungen getroffen, um die Rechtsvertretung weiter zu gewährleisten.</p>
<p><b>Büros bleiben besetzt</b></p>
<p>Die 114 Büros der Rechtsschutz GmbH bleiben besetzt. Die Beschäftigten arbeiten regulär weiter. Trotzdem kann zu örtlich auftretenden personellen Engpässen oder erhöhtem Arbeitsanfall kommen, so dass einzelne Verfahren länger dauern.</p>
<p>Um ein Infektionsrisiko zu minimieren, sollen Mandantinnen und Mandanten in nächster Zeit unsere Büros nicht persönlich aufzusuchen. Wenn sie mit ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter etwas besprechen möchten, können sie einen Telefontermin vereinbaren.</p>
<p>Unterlagen können in die Bürobriefkästen eingeworfen oder mit der Post übersandt werden. Im Übrigen sind wir auch per E-Mail oder Fax erreichbar. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Büros sind auf unserer Homepage veröffentlicht:</p>
<p><a href="https://www.dgbrechtsschutz.de/wir/vor-ort/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">https://www.dgbrechtsschutz.de/wir/vor-ort/</a></p>
<p><b>Aktuelle Informationen zu Rechtslage</b></p>
<p>Grade in einer so unsicheren Zeit brauchen Beschäftigte Informationen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, zum Beispiel wenn sie keine Betreuung für ihr Kind haben, das wegen der Schulschließung zu Hause ist.</p>
<p>Deshalb haben wir auf unserer Homepage die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Außerdem haben wie eine umfangreiche Sammlung relevanter Links zusammengestellt. Das Sonderthema „Coronavirus: Was Beschäftigte wissen müssen“ finden Sie hier:</p>
<p><a href="https://www.dgbrechtsschutz.de/ratgeber/schwerpunktthema/uebersicht/beitrag/krankheit/ansicht/coronavirus-was-beschaeftigte-wissen-muessen-1/details/anzeige/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">https://www.dgbrechtsschutz.de/ratgeber/schwerpunktthema/uebersicht/beitrag/krankheit/ansicht/coronavirus-was-beschaeftigte-wissen-muessen-1/details/anzeige/</a></p>
<p>Unser Informationsangebot bauen wir fortwährend aus und aktualisieren es.</p>
<p><b>Verfahren werden weiter bearbeitet</b></p>
<p>Die Arbeits- und Sozialgerichte haben vielerorts bereits von sich aus Verhandlungstermine abgesagt, da auch im Gerichtssaal Ansteckungsgefahr besteht. Wo dies nicht geschehen ist, werden wir beantragen, dass die Gerichtstermine verlegt werden. So sind wir auch gerüstet, falls es zu einer Büroschließung kommen sollte.</p>
<p>Aus demselben Grund werden wir bei den Gerichten beantragen, die uns gesetzten Fristen zu verlängern. Das gilt ausdrücklich nicht für Verfahren, in denen eine Verzögerung des Rechtsstreits unseren Mandanten absehbar in existenzielle Probleme führen kann.</p>
<p>Wir arbeiten an weiteren Maßnahmen für unsere Beschäftigten, damit diese trotz bestehender Einschränkungen bestmöglich weiter tätig sein können.</p>
<p><b>Für den Ernstfall gerüstet</b></p>
<p>Sollten einzelne Büros vom Gesundheitsamt geschlossen werden, teilen wir unseren Mandantinnen und Mandanten umgehend mit, welches das für sie zuständige Vertretungsbüro ist. Dies erfolgt mindestens durch einen Aushang an der Bürotür.</p>
<p>Es ist sichergestellt, dass alle Fristen eingehalten werden, die zwingend bearbeitet werden müssen und die nicht verlängert werden können. Auch die Post wird täglich bearbeitet.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die DGB Rechtsschutz GmbH</div>
<p>Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung f&uuml;r &uuml;ber sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Sie betreibt bundesweit 114 B&uuml;ros, in denen etwa 730 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besch&auml;ftigt sind. Die Rechtsvertretung im Arbeits- Sozial- und Verwaltungsrecht erstreckt sich bis zu den obersten Bundesgerichten sowie dem EuGH und dem EGMR. Im Jahr 2019 konnte die DGB Rechtsschutz GmbH f&uuml;r die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften fast 260 Mio. Euro erstreiten.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>DGB Rechtsschutz GmbH<br />
Hans-B&ouml;ckler-Stra&szlig;e 39<br />
40476 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 4301-508<br />
Telefax: +49 (211) 4301-501<br />
<a href="http://www.dgbrechtsschutz.de" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://www.dgbrechtsschutz.de</a></div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/dgb-rechtsschutz-gmbh/Wir-sind-fuer-Sie-da/boxid/791206" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dgb-rechtsschutz-gmbh" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen der DGB Rechtsschutz GmbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---4/791206.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/03/18/wir-sind-fuer-sie-da/" data-wpel-link="internal">Wir sind für Sie da!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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