Mit Beschluss vom 24.4.25 hat der BGH den Beschluss des Bundespatentgerichts (BPatG) zu „Orange“ wegen schwerwiegender Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgehoben. Der C.H. Beck Verlag,
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Mit Beschluss vom 24.4.25 hat der BGH den Beschluss des Bundespatentgerichts (BPatG) zu „Orange“ wegen schwerwiegender Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgehoben. Der C.H. Beck Verlag,
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