<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft, Autor bei IMMITTELSTAND</title>
	<atom:link href="https://www.immittelstand.de/author/firma_ecovisagsteuerberatungsgesellschaft/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.immittelstand.de/author/firma_ecovisagsteuerberatungsgesellschaft/</link>
	<description>Lesen was interessiert</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Jan 2025 12:24:01 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.5.8</generator>

<image>
	<url>https://www.immittelstand.de/wp-content/uploads/sites/20/2017/10/cropped-icon-32x32.png</url>
	<title>Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft, Autor bei IMMITTELSTAND</title>
	<link>https://www.immittelstand.de/author/firma_ecovisagsteuerberatungsgesellschaft/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2025/01/07/ecovis-und-rts-seit-1-januar-2025-unter-gemeinsamem-markendach/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jan 2025 09:27:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kooperationen / Fusionen]]></category>
		<category><![CDATA[akademie]]></category>
		<category><![CDATA[baden]]></category>
		<category><![CDATA[ecovis]]></category>
		<category><![CDATA[fink]]></category>
		<category><![CDATA[hessen]]></category>
		<category><![CDATA[mitarbeitenden]]></category>
		<category><![CDATA[mittelstand]]></category>
		<category><![CDATA[pfalz]]></category>
		<category><![CDATA[region]]></category>
		<category><![CDATA[rheinland]]></category>
		<category><![CDATA[rts]]></category>
		<category><![CDATA[stuttgart]]></category>
		<category><![CDATA[umsatz]]></category>
		<category><![CDATA[unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[württemberg]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2025/01/07/ecovis-und-rts-seit-1-januar-2025-unter-gemeinsamem-markendach/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2025/01/07/ecovis-und-rts-seit-1-januar-2025-unter-gemeinsamem-markendach/" data-wpel-link="internal">Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 unter</b><b>einem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum.</b></p>
<p>Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der größten Beratungsunternehmen Deutschlands und einem globalen Netzwerk in über 90 Ländern erhalten, profitieren Ecovis-Mandantinnen und -Mandanten von einer noch stärkeren regionalen Verankerung in Baden-Württemberg. Außerdem wird die Präsenz in Hessen und Rheinland-Pfalz mit einer gemeinsamen Gesellschaft in den nächsten Jahren deutlich ausgebaut. Beide Unternehmen bleiben dabei rechtlich eigenständig und unabhängig.</p>
<p>„Mit den Kolleginnen und Kollegen von RTS setzen wir die vertrauensvolle partnerschaftliche Zusammenarbeit fort – und das in einer der wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands“, sagt Ecovis-Vorstand Alexander Weigert in München.</p>
<p><b>Eine starke Marke für wachsende Anforderungen</b></p>
<p>Beide Marken zusammenzuführen ist ein konsequenter Schritt in einer Zeit, in der der Beratungsbedarf kontinuierlich wächst. Eine gebündelte, starke Marke ist nicht nur für Mandantinnen und Mandanten von Vorteil, die zunehmend spezialisierte Expertise suchen, sondern auch für die Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte. Die kulturelle Nähe zwischen Ecovis und RTS erleichtert dabei den Weg in eine gemeinsame Zukunft, sowohl für Mitarbeitende als auch für Mandanten.</p>
<p>Bereits seit 2016 besteht eine enge Partnerschaft zwischen Ecovis und RTS. Der Schritt zur einheitlichen Marke erfolgt somit auf einer etablierten Basis. Einige der rund 60 RTS-Standorte tragen bereits heute den Namen Ecovis. Mit einem Umsatz von rund 100 Millionen Euro in Baden-Württemberg und 1.200 Mitarbeitenden zählt RTS zu den führenden Steuerberatungsgesellschaften in der Region. Ecovis zählt mit über 2.200 Mitarbeitenden und einem erwarteten Umsatz von rund 300 Millionen Euro in 2024 in Deutschland an mehr als 100 deutschen Standorten zu den Top 10 der Unternehmens- Steuer-, und Rechtsberatungsbranche sowie der Wirtschaftsprüfung.</p>
<p>„Mit der Umbenennung zu Ecovis RTS wollen wir unsere Kompetenzen weiter ausbauen. Wir können unseren Mandanten ein noch breiteres Leistungsspektrum bieten, ohne die persönliche Nähe und individuelle Betreuung zu verlieren“, betont RTS-Geschäftsführer Thomas Fink in Stuttgart.</p>
<p><b>Fokus auf den Mittelstand – lokal, national und international</b></p>
<p>Beide Unternehmen eint das klare Bekenntnis zu ihrem Leitmotiv „persönlich gut beraten“.  Ihre Beratungsschwerpunkte liegen dabei auf der Betreuung mittelständischer, inhabergeführter Unternehmen, Freiberufler sowie Privatpersonen.</p>
<p>International können Mandanten auf ein Netzwerk von über 12.000 Experten in mehr als 90 Ländern zugreifen. Die Ecovis Akademie stellt zudem die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Beraterinnen und Berater sicher. Damit wird gewährleistet, dass Mandanten lokal, deutschlandweit und international stets auf dem neuesten Wissensstand und persönlich gut beraten werden.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft<br />
Ernst-Reuter-Platz 10<br />
10587 Berlin<br />
Telefon: +49 89 5898-266<br />
Telefax: +49 (30) 310008556<br />
<a href="http://www.ecovis.com" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.ecovis.com</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Michaela Diesendorf<br />
Unternehmenskommunikation<br />
Telefon: +49 (89) 5898-2672<br />
E-Mail: &#109;&#105;&#099;&#104;&#097;&#101;&#108;&#097;&#046;&#100;&#105;&#101;&#115;&#101;&#110;&#100;&#111;&#114;&#102;&#064;&#101;&#099;&#111;&#118;&#105;&#115;&#046;&#099;&#111;&#109;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft/Ecovis-und-RTS-seit-1-Januar-2025-unter-gemeinsamem-Markendach/boxid/1230778" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---20/1230778.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2025/01/07/ecovis-und-rts-seit-1-januar-2025-unter-gemeinsamem-markendach/" data-wpel-link="internal">Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt?</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2024/12/16/landwirtschaftliches-vorkaufsrecht-wann-gilt-ein-verpaechter-als-landwirt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 2024 13:11:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[betriebe]]></category>
		<category><![CDATA[blw]]></category>
		<category><![CDATA[comanns]]></category>
		<category><![CDATA[ecovis]]></category>
		<category><![CDATA[gericht]]></category>
		<category><![CDATA[grundstück]]></category>
		<category><![CDATA[hofstelle]]></category>
		<category><![CDATA[landwirt]]></category>
		<category><![CDATA[landwirte]]></category>
		<category><![CDATA[landwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Nichtlandwirt]]></category>
		<category><![CDATA[Notar]]></category>
		<category><![CDATA[oldenburg]]></category>
		<category><![CDATA[regensburg]]></category>
		<category><![CDATA[urteil]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2024/12/16/landwirtschaftliches-vorkaufsrecht-wann-gilt-ein-verpaechter-als-landwirt/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/16/landwirtschaftliches-vorkaufsrecht-wann-gilt-ein-verpaechter-als-landwirt/" data-wpel-link="internal">Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. </b><b>Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. </b><b>Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt nun für mehr Klarheit – in diesem Fall zugunsten des Landwirts. Die Det</b><b>ails kennt Ecovis-Rechtsanwältin Katharina Comanns aus Regensburg.</b></p>
<p><b>Der Fall</b></p>
<p>Eine Gemeinde in Niedersachen kaufte 2021 zwei nebeneinander liegende Grundstücke: eine Waldfläche und eine Ackerfläche. Sie beabsichtigte, diese Fläche einem Dritten, der kein Landwirt war, zum Austausch für dessen Flächen anzubieten. Ende März 2021 beantragte der Notar bei der zuständigen Behörde die Erteilung der Kaufvertragsgenehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz, da eine der Flächen die Genehmigungsfreigrenze überschritten hatte.</p>
<p>In dieser Zeit zeigte ein Landwirtschaftsmeister Interesse am Kauf der Flächen zu den gleichen Kaufvertragsbedingungen. Der neue Interessent bewirtschaftete keine Flächen selbst, war aber an verschiedenen Gesellschaften beteiligt, die teils landwirtschaftlich und teils gewerblich tätig waren. Die beiden Flächen wollte er an seinen Sohn verpachten, der bereits den Familienbetrieb gepachtet hatte. Eine Eigentumsfläche grenzte getrennt durch einen Wildschutzstreifen an die zu kaufenden Flächen an.</p>
<p>Mitte Mai lehnte die Behörde die Kaufvertragsgenehmigung mit der Begründung ab, dass die Gemeinde kein Landwirt sei und der Landwirtschaftsmeister ein Vorkaufsrecht habe. Zudem würde mit dem Verkauf an die Gemeinde eine „ungesunde Verteilung“ des Grund und Bodens entstehen.</p>
<p>Sowohl das Amtsgericht Vechta als auch das Oberlandesgericht Oldenburg waren der Ansicht, dass die Verweigerung der Kaufvertragsgenehmigung korrekt ist. Auch der Bundesgerichtshof teilte deren Auffassung in seinem Bescheid vom 24. November 2023 (<a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=2023&amp;Seite=11&amp;nr=136229&amp;pos=355&amp;anz=3372&amp;Blank=1.pdf" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">BLw-1_23</a>).</p>
<p><b>Was bedeutet eine „ungesunde Verteilung“ des Grund und Bodens?</b></p>
<p>Eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens liegt dann vor, wenn der Verkauf an einen Nichtlandwirt oder nicht leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirt erfolgen soll, obwohl ein Haupterwerbslandwirt oder leistungsfähiger Nebenerwerbslandwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt. Voraussetzung ist außerdem, dass dieser erwerbswillig und erwerbsfähig ist.</p>
<p><b>Ist ein Verpächter ein Landwirt?</b></p>
<p>Ein Verpächter, der gegen einen aufstockungsbedürftigen Landwirt konkurriert, gilt in der bisherigen Rechtsprechung als Nichtlandwirt. Landwirtschaftlicher Grundbesitz soll in erster Linie denen zugutekommen und vorbehalten sein, die diesen selbst bewirtschaften und deren Lebensgrundlage die Landwirtschaft ist.</p>
<p><b>Die Ausnahme: Familiär verpachtete Höfe</b></p>
<p>In dem vorliegenden Fall bestand eine Ausnahme: Der Pächter des Hofs war der Sohn des Hofeigentümers und sollte künftig den Hof übernehmen. Diese familiäre Verbindung sichert aus Sicht des Gerichts die Überlassung der Grundstücke an den Hofübernehmer. Der Kauf erhält dabei einen wirtschaftlichen Betrieb in den Händen einer Familie. Es steht also nicht die Gewinnerzielung des Verpächters durch die Verpachtung im Vordergrund. Stattdessen ging es vor allem um die Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs, der zukünftig auf die nächste Generation übergehen sollte.</p>
<p>Ein Flächenerwerb durch den zukünftigen Nachfolger ist in solchen Fällen sonst häufig nicht möglich, da dieser mangels Grundeigentums keine Kreditsicherheiten bieten kann. Einem Verpächter als Grundstückseigentümer ist ein Flächenerwerb daher eher möglich.</p>
<p>Ob ein Grundstück zur Aufstockung eines Betriebs für mehr Wirtschaftlichkeit dringend benötigt wird, muss das Gericht immer im Einzelfall beurteilen. Ein dringender Aufstockungsbedarf kann bereits bestehen, wenn die zu kaufenden Flächen in unmittelbarer Nähe der Hofstelle oder von bereits bewirtschafteten Flächen des kaufinteressierten Landwirts liegen. Die zu kaufenden Flächen waren in dem vorliegenden Fall nur durch einen Wildschutzstreifen von einer Eigenfläche getrennt.</p>
<p>„Zum Gesamtbetrieb des Landwirtschaftsmeisters gehören neben verschiedenen Unternehmensbeteiligungen auch der an den Sohn verpachtete Hof, dem er die Fläche zuteilen wollte“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Katharina Comanns. „Der Kauf der Flächen war Teil dieses Gesamtbetriebs. Und da es laut Gesetz darum geht, überlebensfähige landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten und zu schaffen, gilt der Landwirtschaftsmeister als leistungsfähiger Landwirt“, erklärt die Expertin.</p>
<p> </p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft<br />
Ernst-Reuter-Platz 10<br />
10587 Berlin<br />
Telefon: +49 89 5898-266<br />
Telefax: +49 (30) 310008556<br />
<a href="http://www.ecovis.com" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.ecovis.com</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Anika Knop<br />
Unternehmenskommunikation<br />
Telefon: +49 (89) 5898-1323<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#105;&#107;&#097;&#046;&#107;&#110;&#111;&#112;&#064;&#101;&#099;&#111;&#118;&#105;&#115;&#046;&#099;&#111;&#109;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft/Landwirtschaftliches-Vorkaufsrecht-Wann-gilt-ein-Verpaechter-als-Landwirt/boxid/1229074" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---20/1229074.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/16/landwirtschaftliches-vorkaufsrecht-wann-gilt-ein-verpaechter-als-landwirt/" data-wpel-link="internal">Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2024/12/16/tarifermaessigung-fuer-einkuenfte-aus-land-und-forstwirtschaft-verlaengerung-der-erleichterungen-bis-2028/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 2024 13:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[agrardiesel]]></category>
		<category><![CDATA[betriebe]]></category>
		<category><![CDATA[ecovis]]></category>
		<category><![CDATA[estg]]></category>
		<category><![CDATA[finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[landwirte]]></category>
		<category><![CDATA[landwirtinnen]]></category>
		<category><![CDATA[pro]]></category>
		<category><![CDATA[Proteste]]></category>
		<category><![CDATA[schwankungen]]></category>
		<category><![CDATA[steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[tarifermäßigung]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifglättung]]></category>
		<category><![CDATA[veranlagungszeitraum]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2024/12/16/tarifermaessigung-fuer-einkuenfte-aus-land-und-forstwirtschaft-verlaengerung-der-erleichterungen-bis-2028/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/16/tarifermaessigung-fuer-einkuenfte-aus-land-und-forstwirtschaft-verlaengerung-der-erleichterungen-bis-2028/" data-wpel-link="internal">Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet, weiß Ecovis-Steuerberater Simon Thalhammer in Landau.</b></p>
<p><b>Was ist die Tarifermäßigung nach Paragraph 32c EStG?</b></p>
<p>Einkünfte in der Landwirtschaft können aufgrund schwankender Erträge – etwa durch Wetterschwankungen oder klimabedingte Katastrophen – stark variieren. Diese Schwankungen sind zwar in der Landwirtschaft nichts Ungewöhnliches, bedeuten jedoch eine besondere Belastung, da sie die Einkommensteuerlast unverhältnismäßig erhöhen können. Mit der Tarifermäßigung nach Paragraph 32c EStG will die Regierung für eine steuerliche Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe sorgen.</p>
<p>Ursprünglich sollte die Regelung nur bis zum Veranlagungszeitraum 2022 gelten. Doch da sich die wirtschaftlichen Bedingungen für Land- und Forstwirte aufgrund des Klimawandels und wiederholter Naturkatastrophen nicht verbesserten, verlängerte die Regierung die Tarifermäßigung nun bis Ende 2028.</p>
<p><b>Wie funktioniert die Tarifermäßigung?</b></p>
<p>Durch die Tarifermäßigung dürfen Landwirte ihre Einkünfte, die über mehrere Jahre hinweg schwanken, steuerlich so behandeln, als wären sie gleichmäßig auf einen Zeitraum von drei Jahren verteilt. Das soll die Steuerprogression, die bei besonders guten Jahren schnell ansteigt, abfedern. Landwirte zahlen somit in besonders ertragreichen Jahren weniger und in ertragsarmen Jahren mehr Steuern.</p>
<p>Landwirte können die Entlastung jedoch nur alle drei Jahre im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen. Für den Zeitraum von 2023 bis 2025 müssen sie den Antrag auf Tarifglättung beispielsweise zusammen mit der Steuererklärung 2025 einreichen. Im Steuerbescheid 2025 setzt das Finanzamt dann die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Tarifglättung für den Zeitraum 2023 bis 2025 fest. Die bereits gezahlte Einkommensteuer für 2023 und 2024 rechnet der Fiskus dabei im Ergebnis an und teilt den Erstattungsbetrag mit.</p>
<p><b>Welche Entlastung können Landwirte erwarten?</b></p>
<p>Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Tarifermäßigung in den ersten beiden Betrachtungszeiträumen, also von 2014 bis 2016 sowie von 2017 bis 2019, bei einem landwirtschaftlichen Betrieb zu einer durchschnittlichen Steuerersparnis von rund 1.000 Euro pro Dreijahreszeitraum führt. „Die Entscheidung, die Tarifermäßigung bis 2028 fortzuführen, ist ein klares Signal der Politik, dass sie die Herausforderungen der Landwirtschaft anerkennt“, sagt Ecovis-Steuerberater Simon Thalhammer in Landau. Die Verlängerung der Tarifermäßigung hilft, die Steuerlast in Betrieben gleichzuhalten und damit gewinn- und verlustreiche Jahre auszugleichen. Das soll Betrieben mehr wirtschaftliche Stabilität geben.</p>
<p>„Nach EU-Recht benötigt die Tarifermäßigung für die Produktion und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen keine Genehmigung der EU-Kommission“, erklärt Thalhammer. „Für Einkünfte aus Forstwirtschaft, Binnenfischerei und Teichwirtschaft ist für die Verlängerung der Maßnahmen jedoch noch eine Genehmigung auf EU-Ebene erforderlich.“</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft<br />
Ernst-Reuter-Platz 10<br />
10587 Berlin<br />
Telefon: +49 89 5898-266<br />
Telefax: +49 (30) 310008556<br />
<a href="http://www.ecovis.com" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.ecovis.com</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Anika Knop<br />
Unternehmenskommunikation<br />
Telefon: +49 (89) 5898-1323<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#105;&#107;&#097;&#046;&#107;&#110;&#111;&#112;&#064;&#101;&#099;&#111;&#118;&#105;&#115;&#046;&#099;&#111;&#109;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft/Tarifermaessigung-fuer-Einkuenfte-aus-Land-und-Forstwirtschaft-Verlaengerung-der-Erleichterungen-bis-2028/boxid/1229070" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---20/1229070.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/16/tarifermaessigung-fuer-einkuenfte-aus-land-und-forstwirtschaft-verlaengerung-der-erleichterungen-bis-2028/" data-wpel-link="internal">Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kauf von Forstflächen: So sparen Landwirte Grunderwerbsteuer</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2024/12/16/kauf-von-forstflaechen-so-sparen-landwirte-grunderwerbsteuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 2024 13:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[bäume]]></category>
		<category><![CDATA[bfh]]></category>
		<category><![CDATA[ecovis]]></category>
		<category><![CDATA[galler]]></category>
		<category><![CDATA[gebäude]]></category>
		<category><![CDATA[grunderwerbsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[holz]]></category>
		<category><![CDATA[kaufpreisaufteilung]]></category>
		<category><![CDATA[rosenheim]]></category>
		<category><![CDATA[scheinbestandteil]]></category>
		<category><![CDATA[scheinbestandteile]]></category>
		<category><![CDATA[steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[tipp]]></category>
		<category><![CDATA[urteil]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2024/12/16/kauf-von-forstflaechen-so-sparen-landwirte-grunderwerbsteuer/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Für den Baumbestand bei Forstflächen fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das entschied der Bundesfinanzhof bereits am 23. Februar 2022. Dennoch gibt es immer wieder Unklarheiten. Was</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/16/kauf-von-forstflaechen-so-sparen-landwirte-grunderwerbsteuer/" data-wpel-link="internal">Kauf von Forstflächen: So sparen Landwirte Grunderwerbsteuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Für den Baumbestand bei Forstflächen fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das entschied der Bundesfinanzhof bereits am 23. Februar 2022. Dennoch gibt es immer wieder Unklarheiten. Was das Urteil in der Praxis bedeutet, erklärt Ecovis-Steuerberater Michael Galler in Rosenheim.</b></p>
<p><b>Wann fällt Grunderwerbsteuer an?</b></p>
<p>Die Grunderwerbsteuer fällt in der Regel beim Verkauf eines Grundstücks an und ist dabei auch für Gegenstände, die fest mit dem verkauften Grund und Boden verbunden sind, zu bezahlen. Das betrifft zum Beispiel Gebäude. Anderenfalls handelt es sich um Scheinbestandteile. Diese sind nur vorübergehend mit dem Boden verbunden. Ob das auch für Bäume, etwa für Weihnachtsbaumplantagen, gilt, war lange unklar.</p>
<p><b>Entscheidung des Bundesfinanzhofs</b></p>
<p>Mit seinem Urteil vom 23. Februar 2022 sorgte der Bundesfinanzhof (BFH) für Klarheit: Bäume, die dazu gepflanzt oder ausgesät werden, um sie später zu fällen, gelten als Scheinbestandteil (<a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210139/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">II R 45/19</a>). Dies begründete der BFH damit, dass in diesem Fall – also der Weihnachtsbaumkultur – von Anfang an klar war, dass die Bäume nur vorübergehend auf der Fläche stehen sollen. Somit gelten Bäume auf den meisten Forstflächen als Scheinbestandteile. Aufstehendes Holz ist daher in der Regel von der Grundsteuer befreit.</p>
<p><b>Unser Tipp: Notarielle Kaufpreisaufteilung</b></p>
<p>„Forstwirte, die eine Forstfläche verkaufen wollen, sollten den Kaufpreis aufspalten“, empfiehlt Ecovis-Steuerberater Michael Galler. „Somit können sie klar aufzeigen, welcher Anteil auf den Grund und Boden und welcher Teil auf das Holz fällt“, weiß der Experte. Denn der Anteil des Holzes unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft<br />
Ernst-Reuter-Platz 10<br />
10587 Berlin<br />
Telefon: +49 89 5898-266<br />
Telefax: +49 (30) 310008556<br />
<a href="http://www.ecovis.com" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.ecovis.com</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Anika Knop<br />
Unternehmenskommunikation<br />
Telefon: +49 (89) 5898-1323<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#105;&#107;&#097;&#046;&#107;&#110;&#111;&#112;&#064;&#101;&#099;&#111;&#118;&#105;&#115;&#046;&#099;&#111;&#109;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft/Kauf-von-Forstflaechen-So-sparen-Landwirte-Grunderwerbsteuer/boxid/1229069" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---20/1229069.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/16/kauf-von-forstflaechen-so-sparen-landwirte-grunderwerbsteuer/" data-wpel-link="internal">Kauf von Forstflächen: So sparen Landwirte Grunderwerbsteuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Betriebsvermögen und Privatvermögen: Wieso ist die Abgrenzung wichtig?</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2024/12/16/betriebsvermoegen-und-privatvermoegen-wieso-ist-die-abgrenzung-wichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 2024 13:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[betriebsvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[daffner]]></category>
		<category><![CDATA[ecovis]]></category>
		<category><![CDATA[landwirt]]></category>
		<category><![CDATA[landwirte]]></category>
		<category><![CDATA[landwirtinnen]]></category>
		<category><![CDATA[landwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[reserven]]></category>
		<category><![CDATA[steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[steuerberaterin]]></category>
		<category><![CDATA[steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[steuerpflichtige]]></category>
		<category><![CDATA[straubing]]></category>
		<category><![CDATA[unternehmerinnen]]></category>
		<category><![CDATA[wirtschaftsgüter]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2024/12/16/betriebsvermoegen-und-privatvermoegen-wieso-ist-die-abgrenzung-wichtig/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Unternehmerinnen und Unternehmer sollten wissen, welche Wirtschaftsgüter zum Betriebs- und welche zum Privatvermögen gehören. Gelegentlich kommt es bei der Aufteilung jedoch zu Unklarheiten – und</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/16/betriebsvermoegen-und-privatvermoegen-wieso-ist-die-abgrenzung-wichtig/" data-wpel-link="internal">Betriebsvermögen und Privatvermögen: Wieso ist die Abgrenzung wichtig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Unternehmerinnen und Unternehmer sollten wissen, welche Wirtschaftsgüter zum Betriebs- und welche zum Privatvermögen gehören. Gelegentlich kommt es bei der Aufteilung jedoch zu Unklarheiten – und das kann unerwünschte steuerliche Folgen haben. Das Wichtigste fasst Ecovis-Steuerberaterin Manuela Daffner in Straubing in Kürze zusammen.</b></p>
<p><b>Hintergrund</b></p>
<p>Gehören landwirtschaftliche Flächen zum Betriebsvermögen, sind sie steuerverhaftet. Das bedeutet, dass bei ihrem Verkauf die stillen Reserven, also die Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielten Verkaufserlös, der Einkommensteuer unterliegen. Auch Entnahmen aus dem Betriebsvermögen sind steuerpflichtig.</p>
<p>Im Gegensatz zum Privatvermögen kann ein Verkauf von Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch steuerfrei sein. Gerade deshalb ist es wichtig zu wissen, ob es sich um Privat- oder Betriebsvermögen handelt.</p>
<p><b>Was zählt zum Betriebsvermögen?</b></p>
<p>In der Landwirtschaft gibt es das notwendige Betriebsvermögen. Dabei handelt es sich um Gegenstände, die der Landwirt zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Ein Beispiel hierfür sind die zu bewirtschafteten Flächen des Landwirts.</p>
<p><b>Was ist das gewillkürte Betriebsvermögen?</b></p>
<p>Gegenstände, die zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehören und die der Landwirt nicht zwingend für den Betrieb benötigt, gehören zum gewillkürten Betriebsvermögen. Darunter fallen zum Beispiel teilweise verpachtete Flächen beim aktiven Betrieb. Diese Flächen sind der Landwirtschaft nicht wesensfremd, da sie mittelbar im Zusammenhang mit dem Betriebsvermögen stehen. Sie können daher ohne Weiteres gewillkürt werden.</p>
<p><b>Das sollten Landwirtinnen und Landwirte beachten</b></p>
<p>Es kommt immer wieder vor, dass in bestimmten Konstellationen unklar ist, ob eine Fläche Betriebsvermögen oder Privatvermögen ist. Steuerpflichtige müssen in ihrer Steuererklärung jedoch Angaben zum Anlagevermögen machen. Dabei müssen sie alle Wirtschaftsgüter auflisten, die zum Betriebsvermögen gehören. Tragen sie hier landwirtschaftliche Flächen ein, die sich eigentlich im Privatvermögen befinden, werden sie damit in das Betriebsvermögen eingelegt. Dann sind die Flächen steuerverhaftet. „Die Steuerverhaftung kann zwar in bestimmten Konstellationen auch vorteilhaft sein, das ist aber immer im Einzelfall zu entscheiden“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Manuela Daffner. „Bevor Sie ein fehlendes oder unvollständiges Anlageverzeichnis korrigieren, sprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater, um ungewollte Einlagen zu verhindern.“</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft<br />
Ernst-Reuter-Platz 10<br />
10587 Berlin<br />
Telefon: +49 89 5898-266<br />
Telefax: +49 (30) 310008556<br />
<a href="http://www.ecovis.com" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.ecovis.com</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Anika Knop<br />
Unternehmenskommunikation<br />
Telefon: +49 (89) 5898-1323<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#105;&#107;&#097;&#046;&#107;&#110;&#111;&#112;&#064;&#101;&#099;&#111;&#118;&#105;&#115;&#046;&#099;&#111;&#109;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft/Betriebsvermoegen-und-Privatvermoegen-Wieso-ist-die-Abgrenzung-wichtig/boxid/1229067" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---20/1229067.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/16/betriebsvermoegen-und-privatvermoegen-wieso-ist-die-abgrenzung-wichtig/" data-wpel-link="internal">Betriebsvermögen und Privatvermögen: Wieso ist die Abgrenzung wichtig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuersatz für Umsatzsteuerpauschalierung sinkt: Finanzielle Einbußen für die Landwirtschaft</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2024/12/16/steuersatz-fuer-umsatzsteuerpauschalierung-sinkt-finanzielle-einbussen-fuer-die-landwirtschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 2024 12:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[betriebe]]></category>
		<category><![CDATA[deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[durchschnittsätzen]]></category>
		<category><![CDATA[ecovis]]></category>
		<category><![CDATA[gossert]]></category>
		<category><![CDATA[landwirte]]></category>
		<category><![CDATA[landwirtinnen]]></category>
		<category><![CDATA[münchen]]></category>
		<category><![CDATA[neun]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschalierung]]></category>
		<category><![CDATA[prozentpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[regelbesteuerung]]></category>
		<category><![CDATA[steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[steuersatz]]></category>
		<category><![CDATA[umsatzsteuerpauschalierung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2024/12/16/steuersatz-fuer-umsatzsteuerpauschalierung-sinkt-finanzielle-einbussen-fuer-die-landwirtschaft/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Eigentlich sollte der Steuersatz der Umsatzsteuerpauschalierung bereits Anfang 2024 sinken. Das Vorhaben scheiterte jedoch. Nach Zustimmung des Bundesrats holt der Gesetzgeber die Absenkung von neun</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/16/steuersatz-fuer-umsatzsteuerpauschalierung-sinkt-finanzielle-einbussen-fuer-die-landwirtschaft/" data-wpel-link="internal">Steuersatz für Umsatzsteuerpauschalierung sinkt: Finanzielle Einbußen für die Landwirtschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Eigentlich sollte der Steuersatz der Umsatzsteuerpauschalierung bereits Anfang 2024 sinken. Das Vorhaben scheiterte jedoch. Nach Zustimmung des Bundesrats holt der Gesetzgeber die Absenkung von neun auf 8,4 Prozent nach. Ab dem 6. Dezember 2024 sind demnach die 8,4 Prozent anzuwenden. Zum 1. Januar 2025 sinkt der Steuersatz weiter auf 7,8 Prozent. Welche finanziellen Einbußen das für Landwirtinnen und Landwirte bedeuten kann, weiß Ecovis-Steuerberater Ernst Gossert in München.</b></p>
<p><b>Was steckt hinter der Steuersatzsenkung?</b></p>
<p>Mit der Einführung der Gesamtumsatzgrenze von 600.000 Euro ab 2022 hat sich die Bundesrepublik Deutschland gleichzeitig gegenüber der EU dazu verpflichtet, die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte laufend der tatsächlichen Mehrwertsteuerbelastung der Betriebe anzupassen. Überschreitet dieser die Grenze im vorangegangenen Kalenderjahr, ist die Besteuerung nach Durchschnittsätzen im darauffolgenden Jahr nicht mehr zulässig. Stattdessen muss der Betrieb dann die Regelbesteuerung anwenden.</p>
<p>Nun beschloss die Regierung eine erneute Änderung der pauschalen Steuersätze, die ab dem 6. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Während die bisherigen Steuersätze von 19 Prozent für alkoholische und 5,5 Prozent für forstwirtschaftliche Erzeugnisse konstant bleiben, sinkt der Steuersatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse um 0,6 Prozentpunkte von neun auf 8,4 Prozent. Diese Änderung war bereits für den letzten Jahreswechsel geplant, scheiterte damals aber im Vermittlungsausschuss.</p>
<p>„Pauschalierende Landwirte müssen sich jedoch schon jetzt auf die nächste Änderung einstellen“, sagt Ecovis-Steuerberater Ernst Gossert in München, „bereits zum 1. Januar 2025 sinkt der Durchschnittssatz weiter auf 7,8 Prozent“.</p>
<p><b>Welche Auswirkungen haben die Änderungen?</b></p>
<p>Sinkt der Durchschnittssteuersatz, reduzieren sich auch die Beträge, mit dem die Vorsteuerbelastung der Land- und Forstwirte pauschal abgegolten wird.</p>
<p>„Die Pauschalierung wird in der Praxis stetig uninteressanter. Ein Wechsel in die Regelbesteuerung mit 19 oder sieben Prozent kann sich daher lohnen“, erklärt Ernst Gossert. „Sinkt der Steuersatz gleich zweimal hintereinander innerhalb weniger Wochen, widerspricht das dem Gedanken des Bürokratieabbaus, den der Gesetzgeber eigentlich mit der Umsatzsteuerpauschalierung wollte“, kritisiert der Experte.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft<br />
Ernst-Reuter-Platz 10<br />
10587 Berlin<br />
Telefon: +49 89 5898-266<br />
Telefax: +49 (30) 310008556<br />
<a href="http://www.ecovis.com" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.ecovis.com</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Anika Knop<br />
Unternehmenskommunikation<br />
Telefon: +49 (89) 5898-1323<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#105;&#107;&#097;&#046;&#107;&#110;&#111;&#112;&#064;&#101;&#099;&#111;&#118;&#105;&#115;&#046;&#099;&#111;&#109;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft/Steuersatz-fuer-Umsatzsteuerpauschalierung-sinkt-Finanzielle-Einbussen-fuer-die-Landwirtschaft/boxid/1229065" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---20/1229065.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/16/steuersatz-fuer-umsatzsteuerpauschalierung-sinkt-finanzielle-einbussen-fuer-die-landwirtschaft/" data-wpel-link="internal">Steuersatz für Umsatzsteuerpauschalierung sinkt: Finanzielle Einbußen für die Landwirtschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner: Welche Compliance-Regeln gelten</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2024/12/04/weihnachtsgeschenke-an-geschaeftspartner-welche-compliance-regeln-gelten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2024 08:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[compliance]]></category>
		<category><![CDATA[disziplinarverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[ecovis]]></category>
		<category><![CDATA[geschenke]]></category>
		<category><![CDATA[gutschein]]></category>
		<category><![CDATA[Hotel]]></category>
		<category><![CDATA[Kaffee]]></category>
		<category><![CDATA[mitarbeitenden]]></category>
		<category><![CDATA[Passau]]></category>
		<category><![CDATA[spenden]]></category>
		<category><![CDATA[sterne]]></category>
		<category><![CDATA[unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[verbot]]></category>
		<category><![CDATA[wellness]]></category>
		<category><![CDATA[zuleger]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2024/12/04/weihnachtsgeschenke-an-geschaeftspartner-welche-compliance-regeln-gelten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Einen Geschäftspartner in ein teures Restaurant einladen oder einen Gutschein für ein Wellness-Hotel für die Auftraggeberin eines Projekts – ist das erlaubt? Welche Regeln für</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/04/weihnachtsgeschenke-an-geschaeftspartner-welche-compliance-regeln-gelten/" data-wpel-link="internal">Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner: Welche Compliance-Regeln gelten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Einen Geschäftspartner in ein teures Restaurant einladen oder einen Gutschein für ein Wellness-Hotel für die Auftraggeberin eines Projekts – ist das erlaubt? Welche Regeln für Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner gelten und was Unternehmer dabei beachten müssen, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Christian Zuleger in Passau.</b></p>
<p><b>Welche Compliance-Regeln gibt es?</b></p>
<p>Weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene gibt es klar definierte Compliance-Regelungen, was das Schenken oder Annehmen von Zuwendungen zwischen Geschäftspartnern angeht. Im Umkehrschluss bedeutet das: Unternehmen legen diese Regeln selbst fest. „Diese können je nach Betrieb stark variieren“, weiß Christian Zuleger „vom kompletten Verbot über einen bestimmten maximalen Geldbetrag bis hin zu individuellen Höchstgrenzen je nach Geschäftspartner ist alles möglich“.</p>
<p>Eine Ausnahme gibt es aber doch: Geschenke an Beschäftigte des öffentlichen Diensts. Denn laut Bundesbeamtengesetz gibt es für Behördenmitarbeitende strikte Anzeige- und Genehmigungspflichten von Geschenken. Aus Angst vor einem Disziplinarverfahren nehmen viele Beamten Geschenke daher gar nicht an. </p>
<p><b>Welche Kriterien für Compliance sollten Unternehmer kennen?</b></p>
<p>Ob ein Geschenk von oder an einen Geschäftspartner gegen die Compliance-Richtlinien verstößt, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dabei gibt es grundsätzlich drei Kriterien:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Zeitpunkt: Steht eine Projektvergabe kurz bevor, sollten Unternehmer oder Mitarbeitende sich bei Geschenken zurückhalten. Ein Geschenk darf Geschäfte nicht beeinflussen.</li>
<li>Häufigkeit: Wer zu oft schenkt oder Geschenke bekommt, erregt Aufmerksamkeit. Auch hier ist wichtig, ob demnächst ein Projektabschluss oder ein Vertrag mit einem anderen Unternehmen ansteht.</li>
<li>Angemessenheit: Hier ist zu prüfen, ob die Zuwendung sozial üblich ist. Eine Einladung in ein Wirtshaus ist meist kein Problem, anders sieht es allerdings mit einem Fünf-Sterne-Restaurant aus. Auch ist zwischen Mitarbeitenden und Geschäftsführung zu unterscheiden, da für letztere höhere Zuwendungen angemessen sind.</li>
</ul>
<p>„Wer auf Nummer sicher gehen will: Ein kleines Werbegeschenk oder eine Tasse Kaffee gehen immer“, weiß Rechtsanwalt Zuleger.</p>
<p><b>Was sollten Unternehmer bei unangemessenen Geschenken tun?</b></p>
<p>„Wer denkt, dass ein Geschenk gegen die Compliance-Richtlinien verstößt, sollte den Fall ganz genau mit dem Compliance-Verantwortlichen seines Unternehmens überprüfen“, rät Christian Zuleger. Lehnen Geschäftspartner ein Geschenk ab und wollen es zurückgeben, kann sich dies negativ auf die zukünftigen Geschäftsbeziehungen auswirken. Wer das Geschenk behält, kann es oder seinen Wert alternativ an eine wohltätige Organisation spenden oder mit seinen Kollegen teilen.</p>
<p>In jedem Fall sollten Unternehmer Geschenke von oder an Geschäftsfreunde immer genau dokumentieren. „Übrigens: Auch Geschenke an die Privatadresse unterliegen der Compliance-Richtlinie“, weiß Rechtsanwalt Zuleger.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft<br />
Ernst-Reuter-Platz 10<br />
10587 Berlin<br />
Telefon: +49 89 5898-266<br />
Telefax: +49 (30) 310008556<br />
<a href="http://www.ecovis.com" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.ecovis.com</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Michaela Diesendorf<br />
Unternehmenskommunikation<br />
Telefon: +49 (89) 5898-2672<br />
E-Mail: &#109;&#105;&#099;&#104;&#097;&#101;&#108;&#097;&#046;&#100;&#105;&#101;&#115;&#101;&#110;&#100;&#111;&#114;&#102;&#064;&#101;&#099;&#111;&#118;&#105;&#115;&#046;&#099;&#111;&#109;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft/Weihnachtsgeschenke-an-Geschaeftspartner-Welche-Compliance-Regeln-gelten/boxid/1227325" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---20/1227325.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/04/weihnachtsgeschenke-an-geschaeftspartner-welche-compliance-regeln-gelten/" data-wpel-link="internal">Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner: Welche Compliance-Regeln gelten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erhaltungsrücklage: Wann dürfen Eigentümer Rücklagen zur Instandhaltung als Werbungskosten geltend machen?</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2024/12/02/erhaltungsruecklage-wann-duerfen-eigentuemer-ruecklagen-zur-instandhaltung-als-werbungskosten-geltend-machen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Dec 2024 12:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[bfh]]></category>
		<category><![CDATA[ecovis]]></category>
		<category><![CDATA[halle]]></category>
		<category><![CDATA[Hausverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[instandhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[könnte]]></category>
		<category><![CDATA[maßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[nötzel]]></category>
		<category><![CDATA[rechnungen]]></category>
		<category><![CDATA[rücklage]]></category>
		<category><![CDATA[steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[tipp]]></category>
		<category><![CDATA[verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[werbungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2024/12/02/erhaltungsruecklage-wann-duerfen-eigentuemer-ruecklagen-zur-instandhaltung-als-werbungskosten-geltend-machen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wer als Eigentümer in Rücklagen zur Instandhaltung des Wohneigentums einzahlt, kann dafür diese als Werbungskosten geltend machen. „Immer wieder sind sich Immobilienbesitzer aber unsicher, wann</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/02/erhaltungsruecklage-wann-duerfen-eigentuemer-ruecklagen-zur-instandhaltung-als-werbungskosten-geltend-machen/" data-wpel-link="internal">Erhaltungsrücklage: Wann dürfen Eigentümer Rücklagen zur Instandhaltung als Werbungskosten geltend machen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Wer als Eigentümer in Rücklagen zur Instandhaltung des Wohneigentums einzahlt, kann dafür diese als Werbungskosten geltend machen. „Immer wieder sind sich Immobilienbesitzer aber unsicher, wann diese Kosten abzugsfähig sind“, erklärt Dirk Nötzel, Steuerberater bei Ecovis in Halle. Ein Verfahren beim Bundesfinanzhof könnte hier jetzt für Änderungen sorgen.</b></p>
<p><b>Was ist die Erhaltungsrücklage?</b></p>
<p>Wer eine Wohnung besitzt, zahlt für Betriebskosten und Instandhaltung des Gemein­schaftseigentums monatlich Hausgeld an die Hausverwaltung. Darin sind in der Regel auch Beiträge in die Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) enthalten. „Die Erhaltungsrücklage stellt also eine wirtschaftliche Absicherung für den Fall dar, dass unvorhergesehene Maßnahmen zur Instandhaltung oder Reparaturen am Gemeinschaftseigentum anstehen“, erklärt Nötzel.</p>
<p><b>Wie können Eigentümerinnen und Eigentümer die Rücklage steuerlich geltend machen?</b></p>
<p>Zwar lässt sich die Erhaltungsrücklage nicht auf die Mietenden einer Eigentumswohnung umlegen, aber Eigentümerinnen und Eigentümer können die Beiträge als Werbungskosten von der Steuer absetzen. „Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie die Wohnung vermieten und nicht selbst bewohnen“, erklärt Ecovis-Steuerberater Dirk Nötzel.</p>
<p><b>Wann kann die Erhaltungsrücklage geltend gemacht werden?</b></p>
<p>Die eingezahlte Erhaltungsrücklage darf erst dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn das Geld tatsächlich für den Zweck der Erhaltung eingesetzt wurde. „Es ist also nicht der Zeitpunkt der Einzahlung relevant, sondern der Zeitpunkt, zu dem Rechnungen mit der Erhaltungsrücklage beglichen wurden“, erläutert Nötzel.</p>
<p><b>Was ist jetzt neu?</b></p>
<p>2020 wurde die vollständige Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeführt. Das hat die rechtliche Fragestellung aufgeworfen, ob damit bereits Zahlungen in die Erhaltungsrücklage als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften berücksichtigt werden können. Dazu ist derzeit ein Prozess beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig. „Wie der BFH entscheiden wird, bleibt abzuwarten“, sagt Dirk Nötzel. „Bis dahin müssen Eigentümer und Eigentümerinnen weiterhin den Zeitpunkt der Maßnahmen im Blick behalten.“</p>
<p><b>Tipp: Was sollten Sie jetzt tun?</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Achten Sie darauf, wann Sie die Erhaltungsrücklagen geltend machen können.</li>
<li>Prüfen Sie außerdem regelmäßig die Absetzbarkeit weiterer Kosten im Zusammenhang mit der Wohnungsvermietung.</li>
<li>Behalten Sie die weitere Rechtsprechung im Blick.</li>
</ul>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft<br />
Ernst-Reuter-Platz 10<br />
10587 Berlin<br />
Telefon: +49 89 5898-266<br />
Telefax: +49 (30) 310008556<br />
<a href="http://www.ecovis.com" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.ecovis.com</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Jana Klimesch<br />
Unternehmenskommunikation<br />
Telefon: +49 (89) 5898-2673<br />
E-Mail: &#106;&#097;&#110;&#097;&#046;&#107;&#108;&#105;&#109;&#101;&#115;&#099;&#104;&#064;&#101;&#099;&#111;&#118;&#105;&#115;&#046;&#099;&#111;&#109;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft/Erhaltungsruecklage-Wann-duerfen-Eigentuemer-Ruecklagen-zur-Instandhaltung-als-Werbungskosten-geltend-machen/boxid/1226960" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---20/1226960.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/02/erhaltungsruecklage-wann-duerfen-eigentuemer-ruecklagen-zur-instandhaltung-als-werbungskosten-geltend-machen/" data-wpel-link="internal">Erhaltungsrücklage: Wann dürfen Eigentümer Rücklagen zur Instandhaltung als Werbungskosten geltend machen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mieten, kaufen oder leasen von Hardware: Steuerliche Vor- und Nachteile</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2024/12/02/mieten-kaufen-oder-leasen-von-hardware-steuerliche-vor-und-nachteile/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Dec 2024 10:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[behandlung]]></category>
		<category><![CDATA[brumbauer]]></category>
		<category><![CDATA[ecovis]]></category>
		<category><![CDATA[geräte]]></category>
		<category><![CDATA[händler]]></category>
		<category><![CDATA[inflation]]></category>
		<category><![CDATA[kunden]]></category>
		<category><![CDATA[leasing]]></category>
		<category><![CDATA[lösung]]></category>
		<category><![CDATA[services]]></category>
		<category><![CDATA[sonderabschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[tipp]]></category>
		<category><![CDATA[unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[version]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2024/12/02/mieten-kaufen-oder-leasen-von-hardware-steuerliche-vor-und-nachteile/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mieten, kaufen oder leasen – was ist die beste Option für Unternehmer? Das hängt von vielen finanziellen Aspekten und weiteren Faktoren ab. Ecovis gibt einen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/02/mieten-kaufen-oder-leasen-von-hardware-steuerliche-vor-und-nachteile/" data-wpel-link="internal">Mieten, kaufen oder leasen von Hardware: Steuerliche Vor- und Nachteile</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Mieten, kaufen oder leasen – was ist die beste Option für Unternehmer? Das hängt von vielen finanziellen Aspekten und weiteren Faktoren ab. Ecovis gibt einen Überblick, wie Unternehmer ihre IT auf dem neuesten Stand halten und gleichzeitig ihre Steuerstrategie optimieren können.</b></p>
<p>Um die digitalen Herausforderungen zu meistern, müssen Unternehmerinnen und Unternehmer zunehmend in ihre IT-Infrastruktur investieren. Einerseits steigen die Kosten für IT-Geräte und -Services aufgrund der Inflation, andererseits zwingt der Wettbewerb sowie der Innovationsdruck die Unternehmen zur Modernisierung der Technik. Welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmer, ihre Hardware möglichst kostengünstig aufzurüsten?</p>
<p><b>Miete von IT-Hardware</b></p>
<p>Bei einem Mietmodell schließen der Hersteller oder Händler einen Vertrag mit dem Käufer für einen bestimmten Zeitraum. Bei dieser Finanzierungsform ist der Anbieter für die Funktionstüchtigkeit der IT-Infrastruktur verantwortlich.</p>
<p><b>Die Vorteile:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Unternehmer zahlen nur einen Bruchteil des Gesamtpreises und arbeiten immer mit der neuesten Version der Technik.</li>
<li>Um Updates und Sicherheit kümmert sich der Hersteller oder Händler.</li>
</ul>
<p><b>Der Nachteil:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Bei einer langfristigen Miete werden die Mietkosten höher als der ursprüngliche Kaufpreis.</li>
</ul>
<p>Das Mieten ist zwar die teuerste, aber auch umfassendste Finanzierungslösung. „Das Mietmodell führt zu einer verbesserten Liquidität, sodass Unternehmer mehr ins Kerngeschäft investieren können“, weiß <a href="https://www.ecovis.com/falkenstein-plauen/berater/jan-brumbauer/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Ecovis-Steuerberater Jan Brumbauer</a> in Falkenstein. Mietzahlungen sind steuerlich in voller Höhe Betriebsausgaben.</p>
<p><b>Kauf von IT-Geräten</b></p>
<p>Gekaufte IT-Hardware wird mit den Anschaffungskosten bilanziert. Diese können Unternehmen dann über die Nutzungsdauer der Geräte abschreiben. Die finanziellen Mittel kommen aus dem Gewinn des Betriebs oder über einen Kredit.</p>
<p><b>Die Vorteile:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Unternehmen bekommen bei einem Kauf oft Rabatte.</li>
<li>Steuerlich wird der Kauf über die Nutzungsdauer abgeschrieben.</li>
<li>Teilweise gewährt der Fiskus besondere Abschreibungsvarianten wie Sonderabschreibung, Investitionsabzugsbeträge oder degressive Abschreibung. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Abschreibung sogar vor dem tatsächlichen Kauf erfolgen.</li>
</ul>
<p><b>Die Nachteile:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Bei der Innenfinanzierung ist weniger Liquidität verfügbar.</li>
<li>Bei der Bankfinanzierung kann der Kreditrahmen schnell ausgeschöpft sein.</li>
<li>Eine Finanzierung über die Hausbank kostet Zeit und Zinsen.</li>
<li>Das Unternehmen muss eine eigene IT-Abteilung vorhalten, die sich um Probleme oder Updates kümmert. Das kann für kleinere Unternehmen oft sehr teuer sein.</li>
</ul>
<p>„Beim Kauf von IT-Geräten gibt es dank der extra Abschreibungsmöglichkeiten Steuererstattungen. Das ist ein echter Pluspunkt für den Kauf“, sagt Brumbauer.</p>
<p><b>Leasing von IT-Hardware</b></p>
<p>Leasing bedeutet, dass man ein Wirtschafts- oder Investitionsgut nutzt, ohne es zu besitzen. Bei dieser Vertragsform gibt es drei Parteien: Kunde, Lieferant und Leasinggesellschaft.</p>
<p><b>Die Vorteile:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Wie beim Mietmodell arbeitet das Unternehmen auch hier stets mit aktueller Technik.</li>
<li>Das Leasing bringt steuerrechtliche Vorteile, da die Leasingrate ein sofort steuerlich abziehbarer Aufwand ist.</li>
<li>Der Kunde zahlt ein monatliches Entgelt für die Nutzung.</li>
<li>Die Bilanzierungspflicht liegt nicht beim Kunden, sondern beim Leasinggeber.</li>
</ul>
<p><b>Der Nachteil:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Die Abschreibung kann durch den Kauf höher sein als der jährliche Leasingaufwand. Somit kann hierdurch unter Umständen ein steuerlicher Nachteil entstehen.</li>
</ul>
<p><b>Tipp: Mieten, kaufen oder leasen?</b></p>
<p>Unternehmen, die auf dem neuesten Stand bleiben wollen, flexibel bei Veränderungen reagieren und ihre Ressourcen effizient nutzen wollen, entscheiden sich häufig für das Miet- oder Leasingmodell.</p>
<p>Eine weitere Lösung für Unternehmen wäre ein hybrides Modell, bei dem das Unternehmen einen Teil der IT-Infrastruktur auslagert und einen anderen Teil selbst betreibt. „Dieses Modell kann die Vorteile der oben genannten Ansätze kombinieren“, weiß Jan Brumbauer. Für die Frage, welche Finanzierungsform besser für das jeweilige Unternehmen geeignet ist, sind diverse Kriterien entscheidend. Diese sind:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Zinssatz,</li>
<li>Liquidität,</li>
<li>Abnutzung,</li>
<li>Reinvestitionsbedarf und zuletzt auch die</li>
<li>steuerliche Behandlung der jeweiligen Anschaffungsvariante.</li>
</ul>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft<br />
Ernst-Reuter-Platz 10<br />
10587 Berlin<br />
Telefon: +49 89 5898-266<br />
Telefax: +49 (30) 310008556<br />
<a href="http://www.ecovis.com" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.ecovis.com</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Anika Knop<br />
Unternehmenskommunikation<br />
Telefon: +49 (89) 5898-1323<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#105;&#107;&#097;&#046;&#107;&#110;&#111;&#112;&#064;&#101;&#099;&#111;&#118;&#105;&#115;&#046;&#099;&#111;&#109;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft/Mieten-kaufen-oder-leasen-von-Hardware-Steuerliche-Vor-und-Nachteile/boxid/1226909" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---20/1226909.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/02/mieten-kaufen-oder-leasen-von-hardware-steuerliche-vor-und-nachteile/" data-wpel-link="internal">Mieten, kaufen oder leasen von Hardware: Steuerliche Vor- und Nachteile</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerliche Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2024: Was Sie im Blick behalten sollten</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2024/12/02/steuerliche-gesetzesaenderungen-zum-jahreswechsel-2024-was-sie-im-blick-behalten-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Dec 2024 10:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[adamitza]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[altersvorsorgeverträgen]]></category>
		<category><![CDATA[behandlung]]></category>
		<category><![CDATA[bmf]]></category>
		<category><![CDATA[cbcr]]></category>
		<category><![CDATA[ecovis]]></category>
		<category><![CDATA[kinder]]></category>
		<category><![CDATA[nachberechnung]]></category>
		<category><![CDATA[pav]]></category>
		<category><![CDATA[reformgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[rente]]></category>
		<category><![CDATA[steuergestaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[stralsund]]></category>
		<category><![CDATA[zufing]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2024/12/02/steuerliche-gesetzesaenderungen-zum-jahreswechsel-2024-was-sie-im-blick-behalten-sollten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Höhere Grundfreibeträge, verbesserte Abschreibungen und steuerliche Änderungen bei der privaten Altersvorsorge – auf der Agenda der Bundesregierung stehen einige Gesetzesvorhaben. Ausgewählte Punkte haben wir nachfolgend</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/02/steuerliche-gesetzesaenderungen-zum-jahreswechsel-2024-was-sie-im-blick-behalten-sollten/" data-wpel-link="internal">Steuerliche Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2024: Was Sie im Blick behalten sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Höhere Grundfreibeträge, verbesserte Abschreibungen und steuerliche Änderungen bei der privaten Altersvorsorge – auf der Agenda der Bundesregierung stehen einige Gesetzesvorhaben. Ausgewählte Punkte haben wir nachfolgend kurz für Sie zusammengefasst.</b></p>
<p><b>Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums</b></p>
<p>Am 18. Oktober 2024 hat der Bundestag das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums verabschiedet. Steuerpflichtige werden durch die darin beschlossenen Änderungen bereits rückwirkend für den gesamten Veranlagungszeitraum 2024 profitieren, vor allem</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>von einem höheren Grundfreibetrag (Erhöhung um 180 Euro auf 11.784 Euro) und</li>
<li>einem gestiegenen Kinderfreibetrag (Erhöhung um 228 Euro auf 6.612 Euro).</li>
</ul>
<p>Lohnsteuerlich sollen die Änderungen in der Abrechnung für Dezember 2024 umgesetzt werden, um Aufwände und Kosten für Änderungen einzelner Abrechnungen zu vermeiden. Die aufwendige Nachberechnung für Januar bis November 2024 entfällt damit. „Arbeitnehmer werden die Anpassungen bei der Dezember-Überweisung des Arbeitgebers deutlich spüren, da sich darin die beschlossenen Änderungen rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 auswirken“, sagt Ecovis-Steuerberater <a href="https://www.ecovis.com/stralsund/berater/ralf-adamitza/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Ralf Adamitza in Stralsund</a>.</p>
<p>Die Entlastungen sollen auch über den Veranlagungszeitraum 2024 hinaus gesetzlich festgeschrieben werden. Dies wird voraussichtlich in Kürze mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) beschlossen. Weitere Erhöhungen von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag sowie die Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden für 2025 und 2026 mit diesem Gesetz umgesetzt.</p>
<p><b>Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)Änderungen bei der Steuerklasse für Ehepaare</b></p>
<p>Das SteFeG enthält noch weitere steuerliche Änderungen. Für Ehegatten wichtig ist beispielsweise die geplante Überführung der Steuerklassen III und IV in die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei ein Faktor berechnet, der auf dem gemeinsamen Einkommen der Eheleute basiert und dann auf beide angewendet wird. Das verteilt die Steuerlast gleichmäßiger und vermeidet hohe Nachzahlungen oder Rückerstattungen am Jahresende.</p>
<p><b>Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten</b></p>
<p>Außerdem gibt es für Steuerpflichtige weiterhin vorteilhafte Abschreibungsmöglichkeiten. Zukünftig können sie Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 5.000 Euro (bislang 1.000 Euro) in einen Sammelposten einstellen, der dann über fünf Jahre (bislang drei Jahre) gewinnmindernd aufzulösen ist. Die degressive Abschreibung für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll darüber hinaus bis 2028 fortgeführt werden.</p>
<p><b>Anzeigepflicht bei innerstaatlichen Steuergestaltungen</b></p>
<p>Umstritten ist die mit dem SteFeG geplante Einführung von Anzeigepflichten bei innerstaatlichen Steuergestaltungen. Nachdem dieses Vorhaben im Wachstumschancengesetz im Frühjahr 2024 gescheitert war, ist der Regelungsentwurf nun erneut in ein Gesetzgebungsverfahren eingeflossen. Der Bund der Steuerzahler kritisiert das den Steuerpflichtigen und Steuerberatern damit entgegengebrachte Misstrauen. Weiterhin sind für die Maßnahme eine Vielzahl praktischer Anwendungsfragen offen. „Es bleibt also abzuwarten, ob die Meldepflicht tatsächlich umgesetzt wird“, sagt Adamitza.</p>
<p><b>Reformgesetz der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge</b></p>
<p>Um über die gesetzliche Rente hinaus im Alter abgesichert und versorgt zu sein, investieren viele Deutsche in zusätzliche Altersvorsorge. Der Staat fördert die betriebliche und private Altersvorsorge dabei durch verschiedene Maßnahmen. Aufgrund niedriger Zinsen, hoher Kosten und vielfach mangelnder Transparenz ist die Anzahl an privaten Altersvorsorgeverträgen in den letzten Jahren zurückgegangen. Mit dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (kurz: pAV-Reformgesetz) soll dies für Steuerpflichtige wieder attraktiver werden. Das BMF hat hierzu am 30. September einen Referentenentwurf veröffentlicht. Mehr dazu <a href="https://de.ecovis.com/pav-reform-was-fuer-die-steuerlich-gefoerderte-private-altersvorsorge-geplant-ist/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">in unserem Beitrag.</a></p>
<p><b>Welche steuerlichen Änderungen sind mit der Reform verbunden?</b></p>
<p>An der grundsätzlichen steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeprodukten soll festgehalten werden. Beiträge in der Ansparphase werden demnach weiterhin steuerlich freigestellt, während die Besteuerung nachgelagert in der Auszahlungsphase erfolgt. Die komplizierte individuelle Mindesteigenbeitragsberechnung für den Erhalt der maximalen Zulage entfällt. Stattdessen wird die Zulagenförderung beitragsproportional ausgestaltet.  Künftig wird somit die Höhe der Beitragsleistungen stärker berücksichtigt, was Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen soll. Wer Kinder hat, kann zudem von einer beitragsproportionalen Kinderzulage profitieren.</p>
<p>Der Sonderausgabenabzug bleibt erhalten (§ 10a EStG). Er ermittelt sich aus den Eigenbeiträgen zuzüglich der zustehenden Zulagen. Eine Günstigerprüfung zwischen der Auswirkung des Sonderausgabenabzugs und der Zulagenförderung wird weiterhin stattfinden.</p>
<p>Insgesamt sollen die Maßnahmen Anreize schaffen, verstärkt in private Altersvorsorge zu investieren.</p>
<p><b>Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz</b></p>
<p>Bereits Ende August hat das BMF einen Referentenentwurf zum Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II) veröffentlicht. In diesem Gesetz sollen aufbauend auf dem ZuFinG I unter anderem Maßnahmen beschlossen werden, die den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern und Investitionen in nachhaltige Projekte fördern. Hierfür will die Bundesregierung steuerliche Anreize schaffen. Beispielsweise sollen Gewinne, die bei der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften entstehen, in höherem Umfang (fünf Millionen Euro statt bislang 500.000 Euro) steuerneutral auf begünstigte Investitionsgüter übertragbar sein. Ralf Adamitza erklärt: „Der Gesetzgeber schafft damit einen deutlichen Anreiz, Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen in begünstigte Wirtschaftsgüter zu reinvestieren.</p>
<p><b>Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes</b></p>
<p>Darüber hinaus befindet sich derzeit ein Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes in der parlamentarischen Beratung. Der Diskussionsentwurf vom 20. August 2024 enthält vor allem Konkretisierungen bei der Anwendung des Country-by-Country Reporting (CbCR) Safe-Harbours. Betroffene Unternehmen erhalten damit genauere Vorgaben für die Erstellung der Berichte und Klarheit darüber, unter welchen Voraussetzungen die Erleichterungen (Safe-Harbour-Regelungen) anzuwenden sind.  Außerdem sind Regelungen enthalten, die eine Einhaltung der Berichtspflichten sicherstellen sollen.</p>
<p><b>Fazit: Was wird wie umgesetzt?</b></p>
<p>Die aufgeführten Gesetze befinden sich zum Teil noch im Entwurfsstadium oder in der frühen Phase der parlamentarischen Beratung. Sie müssen daher alle noch final das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die Wahrscheinlichkeit der Beschlussfassung hängt von der politischen Unterstützung und den Ergebnissen der weiteren Beratungen ab. „Gesetze wie das pAV-Reformgesetz und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums haben aufgrund ihrer breiten gesellschaftlichen Relevanz und Unterstützung gute Chancen, verabschiedet zu werden“, weiß Ralf Adamitza.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft<br />
Ernst-Reuter-Platz 10<br />
10587 Berlin<br />
Telefon: +49 89 5898-266<br />
Telefax: +49 (30) 310008556<br />
<a href="http://www.ecovis.com" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.ecovis.com</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Anika Knop<br />
Unternehmenskommunikation<br />
Telefon: +49 (89) 5898-1323<br />
E-Mail: &#097;&#110;&#105;&#107;&#097;&#046;&#107;&#110;&#111;&#112;&#064;&#101;&#099;&#111;&#118;&#105;&#115;&#046;&#099;&#111;&#109;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft/Steuerliche-Gesetzesaenderungen-zum-Jahreswechsel-2024-Was-Sie-im-Blick-behalten-sollten/boxid/1226907" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---20/1226907.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2024/12/02/steuerliche-gesetzesaenderungen-zum-jahreswechsel-2024-was-sie-im-blick-behalten-sollten/" data-wpel-link="internal">Steuerliche Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2024: Was Sie im Blick behalten sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
