<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Firma Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, Autor bei IMMITTELSTAND</title>
	<atom:link href="https://www.immittelstand.de/author/firma_kassenzahnaerztlichevereinigungberlin/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.immittelstand.de/author/firma_kassenzahnaerztlichevereinigungberlin/</link>
	<description>Lesen was interessiert</description>
	<lastBuildDate>Mon, 21 Jun 2021 08:27:00 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.5.10</generator>

<image>
	<url>https://www.immittelstand.de/wp-content/uploads/sites/20/2017/10/cropped-icon-32x32.png</url>
	<title>Firma Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, Autor bei IMMITTELSTAND</title>
	<link>https://www.immittelstand.de/author/firma_kassenzahnaerztlichevereinigungberlin/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>PAR-Richtlinie: Wie können Praxen die neuen Leistungen abrechnen?</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2021/06/21/par-richtlinie-wie-koennen-praxen-die-neuen-leistungen-abrechnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Jun 2021 08:27:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit & Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[behandlung]]></category>
		<category><![CDATA[behandlungsstrecke]]></category>
		<category><![CDATA[bema]]></category>
		<category><![CDATA[film]]></category>
		<category><![CDATA[gkv]]></category>
		<category><![CDATA[index]]></category>
		<category><![CDATA[kzbv]]></category>
		<category><![CDATA[media]]></category>
		<category><![CDATA[par]]></category>
		<category><![CDATA[parodontitis]]></category>
		<category><![CDATA[patienten]]></category>
		<category><![CDATA[patientinnen]]></category>
		<category><![CDATA[Screening]]></category>
		<category><![CDATA[sgb]]></category>
		<category><![CDATA[upt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2021/06/21/par-richtlinie-wie-koennen-praxen-die-neuen-leistungen-abrechnen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat heute den 2. Teil ihres dreiteiligen Videoprojektes zum Inkrafttreten der neuen Parodontits-Richtlinie gestartet. Nachdem vor einigen Tagen bereits mit einem</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2021/06/21/par-richtlinie-wie-koennen-praxen-die-neuen-leistungen-abrechnen/" data-wpel-link="internal">PAR-Richtlinie: Wie können Praxen die neuen Leistungen abrechnen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die <b>Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)</b> hat heute den <b>2. Teil ihres dreiteiligen Videoprojektes</b> zum <b>Inkrafttreten der neuen Parodontits-Richtlinie</b> gestartet. Nachdem vor einigen Tagen bereits mit einem ersten Video die neue Behandlungsstrecke und ihre Entstehung sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe vorgestellt wurden, geht der zweite Film für Zahnarztpraxen nun detailliert auf konkrete Abrechnungsmodalitäten ein. Das <b>Video</b> kann ab sofort über die <a href="https://www.kzbv.de/par-richtlinie.1498.de.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Website</a> und die <b>Social-Media-Kanäle der KZBV</b> bei <a href="https://youtu.be/zeJEFFZVGDU" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Youtube</a>, Facebook und Twitter abgerufen werden.</p>
<p><b>Dr. Wolfgang Eßer</b>, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, und <b>Martin Hendges</b>, stellv. Vorsitzender des Vorstands<b>, </b>erläutern Schritt für Schritt die entsprechenden BEMA-Positionen, Formulare sowie die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen PAR-Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen für Behandlungen, die vor dem <b>1. Juli</b> &#8211; dem Datum des Inkrafttretens der neuen Richtlinie &#8211; begonnen wurden.</p>
<p>Das neue Erklärvideo dient vor allem der Information von behandelnden Zahnärztinnen, Zahnärzten und ihren Teams. Zugleich soll der Film eine inhaltliche Vorbereitung von Versorgungsangeboten ermöglichen und aktuelle <b>Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen</b> begleiten und ergänzen.</p>
<p>Mit der Bewertung der neuen Leistungen wird die Parodontaltherapie nachhaltig in der Versorgung verankert und angemessen honoriert. Insgesamt erfährt die gesamte Behandlungsstrecke, zu der jetzt auch Elemente wie die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT), die Evaluation und Gesprächsleistungen zählen, in der Praxis eine deutliche Aufwertung. Ziel des Berufsstandes ist es, die hohe Parodontitislast in Deutschland dauerhaft zu senken.</p>
<p>Die KZBV hatte unmittelbar nach Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss aufgenommen, um Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen im BEMA zu konsentieren und betriebswirtschaftlich stimmige Bewertungen durchzusetzen.</p>
<p><b>Teil 3 des PAR-Videoprojekts </b>folgt in den nächsten Wochen. Dabei stehen dann die Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach  § 22a SGB V im Fokus. Bei diesen Leistungen aus Teil 4 des BEMA wird in einer modifizierten PAR-Behandlungsstrecke zurückgegriffen. Die Bewertung und Abrechnung sind ebenso Themen des 3. Films, wie auch der niederschwellige und bürokratiearme Zugang zu diesen Leistungen.</p>
<p><b>Hintergrund: Die neue PAR-Richtlinie</b></p>
<p>Die systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis steht ab dem 1. Juli vor einem grundlegenden Neuanfang: Zu diesem Datum treten die neue Parodontitis-Richtlinie, Ergänzungen der Behandlungsrichtlinie wie der Parodontale Screening-Index und auch die Richtlinie für die PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V in Kraft. Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten können dann umfassend und dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend versorgt werden. Um diesen Meilenstein in der Versorgung zu erreichen, hatte die KZBV intensive, fachliche Beratungen und Verhandlungen geführt &#8211; zunächst über mehrere Jahre im G-BA zu den Inhalten der Richtlinie und anschließend im Bewertungsausschuss zu den Details einzelner Leistungen und deren Vergütung für die Vertragszahnärzteschaft.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin<br />
Georg-Wilhelm-Str. 16<br />
10711 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 89004-0<br />
Telefax: +49 (30) 89004-102<br />
<a href="http://www.kzv-berlin.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.kzv-berlin.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Kai Fortelka<br />
Telefon: +49 (30) 280179-27<br />
E-Mail: &#112;&#114;&#101;&#115;&#115;&#101;&#064;&#107;&#122;&#098;&#118;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/kassenzahnaerztliche-vereinigung-berlin/PAR-Richtlinie-Wie-koennen-Praxen-die-neuen-Leistungen-abrechnen/boxid/853371" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/kassenzahnaerztliche-vereinigung-berlin" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---4/853371.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2021/06/21/par-richtlinie-wie-koennen-praxen-die-neuen-leistungen-abrechnen/" data-wpel-link="internal">PAR-Richtlinie: Wie können Praxen die neuen Leistungen abrechnen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pandemie-Bewältigung und Handlungsbedarfe in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2020/10/02/pandemie-bewaeltigung-und-handlungsbedarfe-in-der-ambulanten-vertragsaerztlichen-und-vertragszahnaerztlichen-versorgung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2020 08:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit & Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[app]]></category>
		<category><![CDATA[ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[ärztinnen]]></category>
		<category><![CDATA[behandlung]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
		<category><![CDATA[covid]]></category>
		<category><![CDATA[KBV]]></category>
		<category><![CDATA[kbv2go]]></category>
		<category><![CDATA[krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[kven]]></category>
		<category><![CDATA[kzbv]]></category>
		<category><![CDATA[patienten]]></category>
		<category><![CDATA[patientinnen]]></category>
		<category><![CDATA[psychotherapeuten]]></category>
		<category><![CDATA[versicherten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2020/10/02/pandemie-bewaeltigung-und-handlungsbedarfe-in-der-ambulanten-vertragsaerztlichen-und-vertragszahnaerztlichen-versorgung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ein gemeinsames Positionspapier zu grundlegenden Handlungsbedarfen in der ambulanten vertragsärztlichen und</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/10/02/pandemie-bewaeltigung-und-handlungsbedarfe-in-der-ambulanten-vertragsaerztlichen-und-vertragszahnaerztlichen-versorgung/" data-wpel-link="internal">Pandemie-Bewältigung und Handlungsbedarfe in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ein gemeinsames Positionspapier zu grundlegenden Handlungsbedarfen in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung vorgelegt. Ziel des konzeptionellen Vorstoßes der beiden Bundeskörperschaften ist es, Erfahrungen und Erkenntnisse der vergangenen Monate zu nutzen, um die Krisenreaktionsfähigkeit des ambulanten Versorgungssektors in seiner Gesamtheit zu festigen und zielgerichtet weiterzuentwickeln.</b>  </p>
<p><b>Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender des Vorstandes der KBV</b>: „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bilden seit Beginn der Corona-Pandemie den Schutzwall unseres Gesundheitswesens: 19 von 20 COVID-19-Patienten werden ambulant behandelt. Das frühe Unterbrechen von Infektionsketten im Frühjahr war ein Grund dafür, dass Deutschland bislang so gut durch die Krise gekommen ist. Nun ist es an der Zeit, erste Lehren aus der Pandemie zu ziehen und praktikable Wege für das weitere Handeln aufzuzeigen, um auf ein eventuelles Wiedererstarken der Corona-Krise vorbereitet zu sein. Damit das ambulante Bollwerk auch in solch außergewöhnlichen Situationen stabil bleiben kann, bedarf es eines zukunftsfähigen Fundaments für die Vertragsärzteschaft und Vertragszahnärzteschaft. Das gemeinsame Positionspapier von KBV und KZBV legt Handlungsempfehlungen und konkrete Maßnahmen dar, um den ambulanten Versorgungssektor in seiner Gesamtheit krisenfest weiterentwickeln zu können.“        </p>
<p><b>Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV</b>: „Zahnärzteschaft und Behandlungsteams haben in der Corona-Krise an sprichwörtlich ‚vorderster Front‘ des Infektionsgeschehens verantwortungsbewusst und mit großem Engagement gearbeitet und sowohl die zahnärztliche Versorgung aller Versicherten aufrechterhalten, wie auch die Behandlung von Infizierten und unter Quarantäne stehenden Patientinnen und Patienten in eigens errichteten Schwerpunktpraxen und Behandlungszentren vorbildlich durchgeführt. Jetzt gilt es aus den Erfahrungen der Krise zu lernen und bei wieder steigenden Infektionszahlen standardisierte Vorkehrungen für den Fall einer zweiten Welle und mögliche künftige Pandemiefälle zu treffen. KZBV und KBV leisten mit ihren zentralen Empfehlungen einen wichtigen Beitrag für die Sicherung der ambulanten medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung in Krisensituationen.“</p>
<p>Das gemeinsame Positionspapier zur Pandemie-Bewältigung und Handlungsbedarfen in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung kann auf den Websites von <a href="https://www.kbv.de/html/48407.php" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">KBV</a> und <a href="https://www.kzbv.de/position-pandemie-bewaeltigung/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">KZBV</a> abgerufen werden.</p>
<p>Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vertritt die politischen Interessen der rund 170.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweises zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Aktuelle Informationen der KBV erhalten Sie auch in unserem wöchentlichen Newsletter PraxisNachrichten unter <a href="http://www.kbv.de/praxisnachrichten" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.kbv.de/praxisnachrichten</a> sowie über die App KBV2GO! unter <a href="http://www.kbv.de/kbv2go" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.kbv.de/kbv2go</a>. Beide Angebote sind kostenlos.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</div>
<p>Die Kassenzahn&auml;rztliche Bundesvereinigung (KZBV) vertritt die Interessen von mehr als 61.000 Zahn&auml;rztinnen und Zahn&auml;rzten, die sich an der vertragszahn&auml;rztlichen Versorgung beteiligen und eine der gr&ouml;&szlig;ten Facharztgruppen bilden (Vertragszahn&auml;rzte und in Praxen angestellte Zahn&auml;rzte). Sie ist die Dachorganisation der siebzehn Kassenzahn&auml;rztlichen Vereinigungen, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts und erf&uuml;llt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Als Einrichtung der zahn&auml;rztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie unter anderem mit den Spitzenverb&auml;nden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung der Zahn&auml;rzte. Die KZBV ist stimmberechtigte Tr&auml;gerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den K&ouml;rperschaften und Standesorganisationen von &Auml;rzten, Krankenh&auml;usern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der GKV f&uuml;r etwa 70 Millionen Menschen ma&szlig;geblich mit. Aktuelle Informationen &uuml;ber zahn&auml;rztliche Themen erhalten Sie durch unseren regelm&auml;&szlig;igen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin<br />
Georg-Wilhelm-Str. 16<br />
10711 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 89004-0<br />
Telefax: +49 (30) 89004-102<br />
<a href="http://www.kzv-berlin.de" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://www.kzv-berlin.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Roland Stahl<br />
KBV<br />
Telefon: +49 (30) 4005-2201<br />
E-Mail: &#114;&#115;&#116;&#097;&#104;&#108;&#064;&#107;&#098;&#118;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Kai Fortelka<br />
Telefon: +49 (30) 280179-27<br />
E-Mail: &#112;&#114;&#101;&#115;&#115;&#101;&#064;&#107;&#122;&#098;&#118;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/kassenzahnaerztliche-vereinigung-berlin/Pandemie-Bewaeltigung-und-Handlungsbedarfe-in-der-ambulanten-vertragsaerztlichen-und-vertragszahnaerztlichen-Versorgung/boxid/817818" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung von Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/kassenzahnaerztliche-vereinigung-berlin" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---4/817818.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/10/02/pandemie-bewaeltigung-und-handlungsbedarfe-in-der-ambulanten-vertragsaerztlichen-und-vertragszahnaerztlichen-versorgung/" data-wpel-link="internal">Pandemie-Bewältigung und Handlungsbedarfe in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vorrang für Versorgung statt überbordende Protokollierungspflichten</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2020/05/27/vorrang-fuer-versorgung-statt-ueberbordende-protokollierungspflichten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 May 2020 08:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit & Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[bundeszahnärztekammer]]></category>
		<category><![CDATA[bzäk]]></category>
		<category><![CDATA[datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[egk]]></category>
		<category><![CDATA[epa]]></category>
		<category><![CDATA[gesundheitskarte]]></category>
		<category><![CDATA[krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[kzbv]]></category>
		<category><![CDATA[patientenakte]]></category>
		<category><![CDATA[pdsg]]></category>
		<category><![CDATA[protokollierungspflichten]]></category>
		<category><![CDATA[telematikinfrastruktur]]></category>
		<category><![CDATA[versicherten]]></category>
		<category><![CDATA[zahnärzte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2020/05/27/vorrang-fuer-versorgung-statt-ueberbordende-protokollierungspflichten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erneut Änderungsbedarf</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/05/27/vorrang-fuer-versorgung-statt-ueberbordende-protokollierungspflichten/" data-wpel-link="internal">Vorrang für Versorgung statt überbordende Protokollierungspflichten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Anlässlich der heutigen <b>Anhörung</b> zum Entwurf des<b> Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur</b><br />
<b>(Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) </b>hat die <b>Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)</b> erneut Änderungsbedarf angemahnt, der aus Sicht des Berufsstandes bei zentralen Regelungselementen weiterhin besteht.</p>
<p>Dazu zählen insbesondere &#8211; noch einmal erweiterte &#8211; <b>Protokollierungspflichten der Zahnärzte für Zugriffe auf personenbezogene Daten der Versicherten in Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI)</b> sowie <b>Unterstützungspflichten der Praxen </b>bei datenschutzrechtlichen Ansprüchen der Versicherten gegenüber Krankenkassen und im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA), sowie Informationspflichten der Zahnärzte bei der Übertragung von Daten in die ePA. Die Kritik der KZBV an <b>datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten von Praxen für die TI</b> wurde hingegen aufgegriffen und entsprechende Bedenken durch klarstellende Formulierungen im aktuellen Entwurf weitestgehend beseitigt.</p>
<p><b>Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV</b>: „Wir unterstützen weiterhin aus Überzeugung das Ziel des Gesetzgebers, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen und Datenschutz und Datensicherheit zu stärken. Viele der mit dem PDSG einhergehenden Änderungen und Neuerungen sind grundsätzlich richtig und wichtig. Allerdings darf Digitalisierung nie Selbstzweck sein. Sie muss immer konsequent daran gemessen werden, ob sie die Patientenversorgung verbessert, Praxen von administrativen Aufgaben entlastet und keine Mehrkosten verursacht. Das PDSG birgt an einigen Stellen immer noch das Risiko, dass Vertrauen im Berufsstand in Digitalisierung verloren geht, statt dringend nötige Akzeptanz zu schaffen.“</p>
<p>So wurden Vorgaben für <b>Protokollierungspflichten für Zahnärzte </b>im Vergleich zum Referentenentwurf sogar noch einmal verschärft: Nun sollen Praxen nicht nur zwei, sondern drei Jahre rückwirkend Auskunft geben können, wer in welcher Weise auf <b>personenbezogenen Daten bei TI-Anwendungen</b> zugegriffen hat. „Für Zahnärztinnen und Zahnärzte sind solche Archiv-Aufgaben eine zusätzliche Belastung, die in keinem Verhältnis zum Nutzen der Regelung steht und die wir deshalb ablehnen. Gerade durch solche überbordende Bürokratie leidet letztlich die Patientenversorgung. Wir fordern eine praxistaugliche Ausgestaltung der Vorgabe ohne Mehraufwand“, sagte Pochhammer.</p>
<p>Weiterhin sieht das PDSG vor, dass<b> Versicherte in Praxen das Recht haben, Funktionalitäten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder der TI zu nutzen.</b> „Hier werten wir positiv, dass der Gesetzgeber einigen unserer Forderungen entsprochen hat, wie die Konkretisierung der Regelungen zum Zugriff auf TI-Anwendungsdaten und zum ePA-Zugriffsmanagement in der Praxis. Dies wird jedoch durch geplante Regelungen wieder konterkariert, wonach Zahnärzte auf Verlangen des Versicherten zur Löschung der Daten in allen Anwendungen verpflichtet werden können. Diese Inkongruenz muss beseitigt werden! Weiterhin lehnen wir nach wie vor ab, dass Kollegen Versicherte bei der Durchsetzung datenschutzrechtlicher Ansprüche gegenüber ihrer Kasse unterstützen oder sie über die Kategorisierung ihrer Daten und ihren Anspruch auf Übermittlung in die ePA informieren sollen. Solche Aufgaben haben mit der Ausübung unseres Heilberufes nichts zu tun“, betonte Pochhammer. Damit einhergehende Bürokratie belaste Behandlungsabläufe und sei angesichts der ohnehin schon erheblichen Arbeitsverdichtung kontraproduktiv.</p>
<p>Pochhammer begrüßte hingegen, dass die Politik die Forderung der KZBV nach einer konkreten Regelung weitgehend aufgegriffen hat, die <b>Verantwortlichkeiten der Praxen beim Thema Datenschutz</b> definiert: „Unsere Position war immer: Die Verantwortlichkeit des Zahnarztes endet „vor dem Konnektor“. Zahnärzte sind demnach weder für die zentrale TI noch für die Anwendungsinfrastruktur entsprechender Dienste verantwortlich. Und ihre Verantwortlichkeit für die Komponenten der dezentralen Infrastruktur ist nunmehr sachgerecht und entsprechend unserer Forderung auf die ordnungsgemäße Inbetriebnahme, Wartung und Verwendung begrenzt. Das PDSG schafft in diesem Punkt somit die nötige Klarheit. Es entbindet Praxen von einem zunächst vorgesehenen Umfang an Verantwortlichkeit, den sie gar nicht hätten wahrnehmen können.“</p>
<p>Die <b>gemeinsame Stellungnahme von KZBV und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zum PDSG</b> kann unter <a href="http://www.kzbv.de/pdsg" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.kzbv.de/pdsg</a> abgerufen werden, ebenso wie weitere Informationen zu den Themen <a href="https://www.kzbv.de/telematik-und-it.60.de.html" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Digitalisierung und TI</a>.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</div>
<p>Die Kassenzahn&auml;rztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen von mehr als 61.000 Zahn&auml;rztinnen und Zahn&auml;rzten, die an der vertragszahn&auml;rztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahn&auml;rzte und in Praxen angestellte Zahn&auml;rzte bilden eine der gr&ouml;&szlig;ten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahn&auml;rztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Bundesl&auml;ndern. Die Aufgaben der KZBV und der KZVen resultieren aus den gesetzlichen Auftr&auml;gen im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches V (SGB V).</p>
<p>Die KZBV ist stimmberechtigte Tr&auml;gerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den K&ouml;rperschaften und Standesorganisationen von &Auml;rzten, Krankenh&auml;usern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ma&szlig;geblich mit. In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bev&ouml;lkerung gesetzlich krankenversichert. Das sind etwa 70 Millionen Menschen.Aktuelle Informationen &uuml;ber zahn&auml;rztliche Themen erhalten Sie durch unseren regelm&auml;&szlig;igen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin<br />
Georg-Wilhelm-Str. 16<br />
10711 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 89004-0<br />
Telefax: +49 (30) 89004-102<br />
<a href="http://www.kzv-berlin.de" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://www.kzv-berlin.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Sylvia Schröder<br />
Telefon: +49 (30) 89004-0<br />
E-Mail: &#115;&#046;&#115;&#099;&#104;&#114;&#111;&#101;&#100;&#101;&#114;&#064;&#107;&#122;&#098;&#118;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Kai Fortelka<br />
Telefon: +49 (30) 280179-27<br />
E-Mail: &#112;&#114;&#101;&#115;&#115;&#101;&#064;&#107;&#122;&#098;&#118;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/kassenzahnaerztliche-vereinigung-berlin/Vorrang-fuer-Versorgung-statt-ueberbordende-Protokollierungspflichten/boxid/800607" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung von Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/kassenzahnaerztliche-vereinigung-berlin" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---4/800607.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/05/27/vorrang-fuer-versorgung-statt-ueberbordende-protokollierungspflichten/" data-wpel-link="internal">Vorrang für Versorgung statt überbordende Protokollierungspflichten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kein Schutzschirm für Zahnarztpraxen</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2020/05/04/kein-schutzschirm-fuer-zahnarztpraxen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2020 14:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit & Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
		<category><![CDATA[cov]]></category>
		<category><![CDATA[covid]]></category>
		<category><![CDATA[kliniken]]></category>
		<category><![CDATA[krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[kzbv]]></category>
		<category><![CDATA[mundgesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[notfallversorgung]]></category>
		<category><![CDATA[patienten]]></category>
		<category><![CDATA[patientinnen]]></category>
		<category><![CDATA[praxisnetz]]></category>
		<category><![CDATA[sars]]></category>
		<category><![CDATA[virus]]></category>
		<category><![CDATA[vst]]></category>
		<category><![CDATA[zahnärzte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2020/05/04/kein-schutzschirm-fuer-zahnarztpraxen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Bundesministerium für Gesundheit hat am heutigen Montag die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) erlassen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert, dass damit die massiven negativen Auswirkungen der Corona-Krise</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/05/04/kein-schutzschirm-fuer-zahnarztpraxen/" data-wpel-link="internal">Kein Schutzschirm für Zahnarztpraxen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Bundesministerium für Gesundheit hat am heutigen Montag die <b>COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV)</b> erlassen. Die <b>Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) </b>kritisiert, dass damit die massiven negativen Auswirkungen der Corona-Krise für die vertragszahnärztliche Versorgung in Deutschland nicht abgefedert werden und die Verordnung nicht zur Sicherstellung einer flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung beiträgt. Die Regelung sieht &#8211; im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf &#8211; nur noch kurzfristige Liquiditätshilfen vor, die vollständig zurückgezahlt werden müssen.</p>
<p><b>Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV</b>: „Von einem Schutzschirm kann keine Rede sein, wenn uns lediglich ein Kredit gewährt wird, der in den nächsten zwei Jahren mit viel Bürokratieaufwand vollständig zurückgezahlt werden muss. Damit wird die Krise für die zahnärztlichen Praxen nur verlängert. Hingegen wird die Mitverantwortung der Krankenkassen für die Sicherstellung funktionierender, zahnärztlicher Versorgungsstrukturen durch die Verordnung negiert. Krankenkassen profitieren gleich in doppelter Weise: Zum einen durch die krisenbedingten Einsparungen im Jahr 2020, zum anderen können sie in den Folgejahren die vorgegebenen Rückerstattungen auf der Haben-Seite verbuchen.</p>
<p>Der Erhalt einer hervorragend funktionierenden flächendeckenden und wohnortnahen zahnärztlichen Versorgung scheint für die Politik offensichtlich ohne Bedeutung zu sein.</p>
<p>Ich befürchte, dass es zu erheblichen Substanzverlusten in der vertragszahnärztlichen Versorgung kommen wird. Eine hundertprozentige Rückzahlungsverpflichtung trifft insbesondere junge Praxen und Praxen in strukturschwachen, ländlichen Regionen. Unser verantwortungsbewusstes Handeln zur Minimierung von Infektionsrisiken einerseits und die Angst vor Infektionen auf Patientenseite andererseits führen zu stark gesunkenen Patientenzahlen und finanziellen Schwierigkeiten und Existenznöten bei den Praxen. Die Praxiskosten laufen permanent weiter.</p>
<p>Neben den negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung droht der Verlust von Arbeitsplätzen vor Ort. Zusammen mit den Praxisinhabern sind deutschlandweit etwa 365.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zahnarztpraxen tätig, davon rund 32.000 Auszubildende. Berücksichtigt man zusätzlich Arbeitsplätze in gewerblichen Laboren, im Dentalhandel und in der Industrie, so geht es um knapp eine halbe Million Arbeitsplätze in Deutschland.</p>
<p>Die Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Praxisteams haben vom ersten Tag der Epidemie an die Versorgung der Menschen aufrechterhalten. Wir haben &#8211; praktisch aus dem Stand &#8211; ein bundesweit flächendeckendes Netz von Behandlungszentren in 30 Kliniken und 170 zahnärztlichen Schwerpunktpraxen für die Akut- und Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten aufgebaut, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind oder als Verdachtsfall unter Quarantäne gestellt wurden. Daneben gewährleisten wir mit besonders hohen Hygienestandards in den Praxen maximalen Schutz vor Ansteckungen.</p>
<p>Die weltweit als beispielhaft anerkannte zahnärztliche Versorgung in Deutschland mit einem flächendeckenden und wohnortnahen Praxisnetz sowie herausragenden Ergebnissen bei der Mundgesundheit wird durch die Verweigerung echter Unterstützung akut gefährdet.“</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</div>
<p>Die Kassenzahn&auml;rztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen von mehr als 61.000 Zahn&auml;rztinnen und Zahn&auml;rzten, die an der vertragszahn&auml;rztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahn&auml;rzte und in Praxen angestellte Zahn&auml;rzte bilden eine der gr&ouml;&szlig;ten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahn&auml;rztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Bundesl&auml;ndern. Die Aufgaben der KZBV und der KZVen resultieren aus den gesetzlichen Auftr&auml;gen im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches V (SGB V).</p>
<p>Die KZBV ist stimmberechtigte Tr&auml;gerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den K&ouml;rperschaften und Standesorganisationen von &Auml;rzten, Krankenh&auml;usern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ma&szlig;geblich mit. In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bev&ouml;lkerung gesetzlich krankenversichert. Das sind etwa 70 Millionen Menschen.Aktuelle Informationen &uuml;ber zahn&auml;rztliche Themen erhalten Sie durch unseren regelm&auml;&szlig;igen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin<br />
Georg-Wilhelm-Str. 16<br />
10711 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 89004-0<br />
Telefax: +49 (30) 89004-102<br />
<a href="http://www.kzv-berlin.de" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://www.kzv-berlin.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Kai Fortelka<br />
Telefon: +49 (30) 280179-27<br />
E-Mail: &#112;&#114;&#101;&#115;&#115;&#101;&#064;&#107;&#122;&#098;&#118;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Sylvia Schröder<br />
Telefon: +49 (30) 89004-0<br />
E-Mail: &#115;&#046;&#115;&#099;&#104;&#114;&#111;&#101;&#100;&#101;&#114;&#064;&#107;&#122;&#098;&#118;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/kassenzahnaerztliche-vereinigung-berlin/Kein-Schutzschirm-fuer-Zahnarztpraxen/boxid/797488" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung von Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/kassenzahnaerztliche-vereinigung-berlin" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---4/797488.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/05/04/kein-schutzschirm-fuer-zahnarztpraxen/" data-wpel-link="internal">Kein Schutzschirm für Zahnarztpraxen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schutzausrüstung für Zahnärzte in Schwerpunktpraxen auf dem Weg!</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2020/04/08/schutzausruestung-fuer-zahnaerzte-in-schwerpunktpraxen-auf-dem-weg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2020 07:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit & Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[auslieferungen]]></category>
		<category><![CDATA[behandlung]]></category>
		<category><![CDATA[bmg]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
		<category><![CDATA[coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[cov]]></category>
		<category><![CDATA[infektion]]></category>
		<category><![CDATA[kliniken]]></category>
		<category><![CDATA[kzbv]]></category>
		<category><![CDATA[kzven]]></category>
		<category><![CDATA[patienten]]></category>
		<category><![CDATA[patientinnen]]></category>
		<category><![CDATA[sars]]></category>
		<category><![CDATA[versorgung]]></category>
		<category><![CDATA[zahnärzte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.immittelstand.de/2020/04/08/schutzausruestung-fuer-zahnaerzte-in-schwerpunktpraxen-auf-dem-weg/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Durch gemeinsame intensive Anstrengungen ist es dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gelungen, die bis dato fehlende Schutzausrüstung für unaufschiebbare zahnärztliche Notfallbehandlungen von</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/04/08/schutzausruestung-fuer-zahnaerzte-in-schwerpunktpraxen-auf-dem-weg/" data-wpel-link="internal">Schutzausrüstung für Zahnärzte in Schwerpunktpraxen auf dem Weg!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Durch gemeinsame intensive Anstrengungen ist es dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gelungen, die bis dato fehlende Schutzausrüstung für unaufschiebbare zahnärztliche Notfallbehandlungen von Patientinnen und Patienten zu beschaffen und bereitzustellen, die von einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV2) betroffen sind oder bei denen ein Verdacht hierfür besteht. Das teilte die KZBV am Mittwoch mit.</p>
<p>„Vor kurzem haben wir erste Auslieferungen der dringend benötigten Schutzausrüstungen an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vornehmen können, die diese an die Schwerpunktpraxen verteilen werden“, sagte <b>Dr. Wolfgang Eßer</b>, <b>Vorstandsvorsitzender der KZBV.</b> „In den kommenden Tagen werden wir die KZVen zudem mit zertifizierten FFP2-Masken, Schutzanzügen und Gesichtsvisieren beliefern, die die KZBV beschaffen konnte. Damit sind die von den KZVen eingerichteten 170 Schwerpunktpraxen in den Ländern dann vollumfänglich einsatzbereit. Diese Praxen sind <b>ausschließlich für die akute Notfallbehandlung von Patientinnen und Patienten </b>vorgesehen<b>, </b>die von einer Infektion mit dem Coronavirus  betroffen sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht  besteht.“</p>
<p>Das Ministerium sowie auch die KZBV stimmen in der aktuellen Pandemie-Situation darin überein, dass das Infektionsrisiko in Zahnarztpraxen für Patientinnen und Patienten, für Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so weit wie möglich reduziert werden muss. „Aus diesem Grund soll die Schmerz- und Notfallbehandlung infizierter, unter häuslicher Quarantäne stehender Patienten sowie von Corona-Verdachts-Fällen ausschließlich in bundesweit etwa 30 Behandlungszentren an Universitätszahnkliniken, Kliniken mit einer Abteilung für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Kliniken mit einem Fachbereich Zahnmedizin sowie in etwa 170 speziellen Schwerpunktpraxen erfolgen, die zuvor von den KZVen festgelegt wurden,“ sagte Eßer.</p>
<p>„Unter Beachtung der hohen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, die in Zahnarztpraxen in Deutschland zum Standard gehören, ist die erforderliche Versorgung von Patienten <i>ohne</i>Symptomatik einer Coronavirus-Infektion sichergestellt. Wir bitten aber alle Patientinnen und Patienten <i>vor</i>einer Behandlung mit der jeweiligen Zahnarztpraxis telefonisch Kontakt aufzunehmen und alles Weitere zu besprechen.“</p>
<p><b>Hintergrund: Informationen der KZBV zur Coronavirus-Pandemie</b><br />
Die KZBV hat unter der <b>Sonder-Website</b> <a href="https://www.kzbv.de/coronavirus-informationen-fuer-praxen.1371.de.html" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.kzbv.de/coronavirus</a> zahlreiche gesicherte Informationen <b>zum Thema SARS-CoV-2</b> für Praxen und Patienten zusammengetragen. Zudem sind dort <b>spezielle Hotlines und Ansprechpartner für Praxen bei KZVen und Zahnärztekammern</b> abrufbar.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</div>
<p>Die Kassenzahn&auml;rztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen von mehr als 61.000 Zahn&auml;rztinnen und Zahn&auml;rzten, die an der vertragszahn&auml;rztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahn&auml;rzte und in Praxen angestellte Zahn&auml;rzte bilden eine der gr&ouml;&szlig;ten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahn&auml;rztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Bundesl&auml;ndern. Die Aufgaben der KZBV und der KZVen resultieren aus den gesetzlichen Auftr&auml;gen im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches V (SGB V).</p>
<p>Die KZBV ist stimmberechtigte Tr&auml;gerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den K&ouml;rperschaften und Standesorganisationen von &Auml;rzten, Krankenh&auml;usern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ma&szlig;geblich mit. In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bev&ouml;lkerung gesetzlich krankenversichert. Das sind etwa 70 Millionen Menschen.Aktuelle Informationen &uuml;ber zahn&auml;rztliche Themen erhalten Sie durch unseren regelm&auml;&szlig;igen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin<br />
Georg-Wilhelm-Str. 16<br />
10711 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 89004-0<br />
Telefax: +49 (30) 89004-102<br />
<a href="http://www.kzv-berlin.de" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://www.kzv-berlin.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Sylvia Schröder<br />
Telefon: +49 (30) 89004-0<br />
E-Mail: &#115;&#046;&#115;&#099;&#104;&#114;&#111;&#101;&#100;&#101;&#114;&#064;&#107;&#122;&#098;&#118;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/kassenzahnaerztliche-vereinigung-berlin/Schutzausruestung-fuer-Zahnaerzte-in-Schwerpunktpraxen-auf-dem-Weg/boxid/794208" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung von Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/kassenzahnaerztliche-vereinigung-berlin" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Kassenzahn&auml;rztliche Vereinigung Berlin</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---4/794208.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/04/08/schutzausruestung-fuer-zahnaerzte-in-schwerpunktpraxen-auf-dem-weg/" data-wpel-link="internal">Schutzausrüstung für Zahnärzte in Schwerpunktpraxen auf dem Weg!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
