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	<title>Firma Restrukturierungspartner RSP, Autor bei IMMITTELSTAND</title>
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		<title>Gibt es bald keine Pleiten mehr?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Restrukturierungspartner RSP]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Oct 2020 09:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Corona-geschädigten Unternehmen steht schon bald ein neues Sanierungs-Instrument zur Verfügung: der „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen“, kurz: „SRR“. Der SRR bietet Krisen-Unternehmen erstmals einen gesetzlich geschützten Rahmen,</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/10/12/gibt-es-bald-keine-pleiten-mehr/" data-wpel-link="internal">Gibt es bald keine Pleiten mehr?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Corona-geschädigten Unternehmen steht schon bald ein neues Sanierungs-Instrument zur Verfügung: der „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen“, kurz: „SRR“. Der SRR bietet Krisen-Unternehmen erstmals einen gesetzlich geschützten Rahmen, in dem sie sich ohne ein Insolvenzverfahren nachhaltig restrukturieren können. Die Bundesregierung plant, den SRR am 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Bis das neue Restrukturierungsinstrument zur Verfügung steht, sind es also nur noch wenige Wochen.</b></p>
<p>Von einer Krise betroffene Unternehmen tun deshalb gut daran, sich rechtzeitig auf die schöne neue Sanierungs-Welt vorzubereiten. Im Folgenden ist deshalb in aller Kürze zusammengefasst, was sich nach jetzigem Stand durch den „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen“ im Wesentlichen ändern wird.</p>
<p><b>Es gibt keinen Insolvenzverwalter mehr.</b></p>
<p>Wenn ein Unternehmen den „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen“ nutzen will, muss die Geschäftsführung keinen Antrag mehr stellen. Der Beginn des Prozesses wird dem zuständigen Gericht lediglich angezeigt. Auch bestellt das Gericht keinen Insolvenzverwalter oder Sachwalter mehr. „Lediglich in Ausnahmefällen muss ein sogenannter ‚Restrukturierungsbeauftragter‘ eingesetzt werden“, erläutert Burkhard Jung, Geschäftsführer der „Restrukturierungspartner“, einer der führenden deutschen Sanierungsberatungen. „Dieser hat dann aber nur noch überwachende Funktion.“</p>
<p><b>Der Makel der Insolvenz fällt weg.</b></p>
<p>Unternehmen, die den SRR nutzen, sind ausdrücklich nicht insolvent. Trotzdem können diese Unternehmen viele Sanierungsinstrumente nutzen, die zuvor nur in Insolvenzverfahren zur Verfügung standen. „Zum Beispiel sind die Unternehmen für die Dauer des Sanierungsprozesses vor Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger geschützt“, so Sanierungsberater Jung. „Zudem wird es möglich sein, unter Aufsicht des Gerichts schädliche Verträge kurzfristig zu beenden.“</p>
<p><b>Der Unternehmer bleibt Herr im eigenen Haus.</b></p>
<p>Während der gesamten Phase des „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens“ bleibt die ursprüngliche Geschäftsführung am Ruder und steuert die Sanierung. Insbesondere entwickelt die Geschäftsleitung gemeinsam mit den Gläubigern den „Restrukturierungsplan“. Dieser Plan ist die gesetzlich vorgegebene Grundlage der operativen und finanziellen Sanierung. Er regelt alles, was für eine erfolgreiche Restrukturierung notwendig ist.</p>
<p><b>Gläubiger können überstimmt werden.</b></p>
<p>Bei der abschließenden Abstimmung über den „Restrukturierungsplan“ reicht eine Mehrheit von 75 %. Es können also Gläubiger überstimmt werden – wobei hierfür die Höhe der Forderungen und nicht die Zahl der Gläubiger ausschlaggebend ist. Eine Planabstimmung unter Aufsicht des Gerichts ist nur in seltenen Fällen vorgesehen.</p>
<p><b>Gibt es bald keine Pleiten mehr?</b></p>
<p>Doch. Aber erheblich weniger. Bisher haben viele Krisen-Unternehmen die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen so lange wie möglich verschoben, weil sie auf Teufel komm raus ein Insolvenzverfahren vermeiden wollten. „Künftig können die Unternehmen viele Vorteile eines Insolvenzverfahrens nutzen, ohne die wesentlichen Nachteile in Kauf nehmen zu müssen“, sagt Jung. „Das ist ein Riesenfortschritt.“</p>
<p><b>Lohnt es sich, auf den SRR zu warten?</b></p>
<p>Auf jeden Fall!“, so Burkard Jung abschließend. „Jedenfalls dann, wenn dies wirtschaftlich machbar und vertretbar ist. Eine Sanierung mit dem SRR ist für Unternehmen wesentlich einfacher, geräuschloser, schneller, schmerzloser und billiger als mit einem Schutzschirm- oder Insolvenzverfahren.“ Aber: Die Insolvenzantragsfristen der Insolvenz-Ordnung gelten unverändert (wobei die Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung noch bis Jahresende ausgesetzt ist). Wer insolvent ist, muss weiterhin Insolvenzantrag stellen. Nur wer noch nicht zahlungsunfähig ist, kann den SRR nutzen.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Restrukturierungspartner RSP GmbH &amp; Co. KG<br />
D&uuml;sseldorfer Stra&szlig;e 38<br />
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>Rettungsschirm oder Schutzschirm?</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2020/05/11/rettungsschirm-oder-schutzschirm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Restrukturierungspartner RSP]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 May 2020 12:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Für den Mittelstand verschärfen sich mit jedem weiteren Tag des Shutdowns und der nur langsamen Öffnung die Folgen der Corona-Pandemie. Die Unternehmen müssen fortlaufend dramatische</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/05/11/rettungsschirm-oder-schutzschirm/" data-wpel-link="internal">Rettungsschirm oder Schutzschirm?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Für den Mittelstand verschärfen sich mit jedem weiteren Tag des Shutdowns und der nur langsamen Öffnung die Folgen der Corona-Pandemie. Die Unternehmen müssen fortlaufend dramatische Verluste verkraften. Gleichzeitig fehlt jede Perspektive, weil noch niemand weiß, wie schnell der Shutdown wirklich zurückgefahren wird und wie lange seine Folgen andauern. Welche Optionen haben mittelständige Unternehmen in dieser Situation, um die Krise zu bewältigen? </b></p>
<p>Unternehmerisches Handeln bedeutet, die Zukunft planvoll zu gestalten. Was in normalen Zeiten ein bewährter Lehrspruch ist, klingt in der Corona-Krise fast wie Hohn. Eine belastbare Planung ist derzeit kaum möglich. Es war selten schwerer für Unternehmen, den „richtigen“ Weg einzuschlagen. Umso wichtiger ist es für die Unternehmen, dass sie zunächst die Optionen kennenlernen, die ihnen in dieser Situation zur Verfügung stehen. „In Krisen gibt es meist weit mehr Möglichkeiten, als die betroffenen Unternehmen denken“, betont Burkhard Jung, Geschäftsführer der Sanierungsberatung „Restrukturierungspartner“. „Das gilt auch in der Corona-Krise: der Rettungsschirm der Bundesregierung ist nur eine von vielen Optionen.“</p>
<p><b>Liquidität ist alles!</b></p>
<p>Allerdings beschwört Jung die Unternehmen, jetzt nichts zu überstürzen – schließlich stehe die Krise noch immer an ihrem Anfang. „Ehe ich Maßnahmen mit längerfristiger Wirkung ergreife, sollte ich als Unternehmer genauer wissen, wie lange der aktuelle Stillstand noch dauert und welche Folgen die Corona-Krise auf mein Geschäft hat“, so der Sanierungsberater.</p>
<p>Zunächst müssten betroffene Unternehmen versuchen, Zeit zu gewinnen. Und das heißt insbesondere: Liquiditätslücken schließen. Der Rettungsschirm der Bundesregierung bietet dafür einige verlockende Angebote. „Ob diese allerdings der beste Weg sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab“, gibt Burkhard Jung zu bedenken. „Das Unternehmen muss in der Lage sein, das Darlehen innerhalb von fünf bis zehn Jahren zurückzuzahlen. Ob dies möglich sein wird, lässt sich aber unter den gegebenen Bedingungen in den meisten Fällen kaum sagen.“ Darlehen seien in vielen Fällen ohnehin nicht das richtige Mittel für eine Rettung. „Bei vielen Unternehmen sind die Verluste derart hoch, dass sie sich nicht sinnvoll mit Fremdkapital ausgleichen lassen. Die Bilanz gerät hier völlig aus den Fugen.“</p>
<p><b>Umsichtige Maßnahmen statt schnelles Geld</b></p>
<p>Um die Liquidität sicherzustellen, gibt es auch andere Wege als ein Darlehen der Bundesregierung. Mit kleineren, bedachten Schritten können mittelständige Unternehmen schon viel erreichen. Schritte, die weit über die Nutzung von Kurzarbeit hinausgehen: Die Unternehmen müssen ihr Geld zusammenhalten, ein aktives Kunden- und Lieferantenmanagement betreiben, alternative Lieferketten aufbauen, Kapazitäten</p>
<p>herunterfahren und ein vorausschauendes Mitarbeitermanagement installieren. Ziel aller Maßnahmen ist es, den Betrieb in den kommenden Wochen zu erhalten.</p>
<p>Aber was kann getan werden, wenn Unternehmen dennoch nicht über die Runden kommen? „Dann können Betriebe immer noch den Rettungsschirm der Bundesregierung in Betracht ziehen“, ergänzt Jung. Allerdings sollte bedacht werden, dass viele Unternehmen sehr wahrscheinlich später eine zweite Finanzierung brauchen werden, sobald der Betrieb wieder hochgefahren wird. Ob es dann weitere Förderprogramme gibt, bleibe abzuwarten. Jung: „In den Entscheidungsprozess für oder gegen den Rettungsschirm sollte unbedingt einfließen, dass die Bilanz am Ende durch fremdfinanzierte Verluste völlig verhagelt ist. Eine zweite Welle wird dann kaum zu finanzieren sein.“</p>
<p><b>Ohne Insolvenz geht es nicht? </b></p>
<p>Bleibt dann nur noch der Weg in die Insolvenz, wie von vielen Seiten zu hören ist? „Nein“, stellt Jung fest. „Bevor ein Insolvenzantrag nötig wird, gibt es eine ganze Reihe bewährter Sanierungsinstrumente, die Mittelständler prüfen sollten.“ Zum Beispiel ist es auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich, mit Gläubigern zu verhandeln und z.B. einen Schuldenschnitt zu erreichen. Schließlich ist den meisten Gläubigern daran gelegen, den Betrieb auch nach Corona als Partner zu behalten. Weitere Optionen sind typischerweise der Abbau von Kapazitäten, der Verkauf von Vermögenswerten oder von Unternehmensteilen. Sogar der Verkauf des gesamten Betriebes oder der Einstieg eines Partners könnte eine Option sein. „Auch wenn dieser letzte Schritt ein drastisches Szenario ist, an das Unternehmer meist nicht denken möchten, muss er Teil einer ehrlichen Optionenanalyse sein“, unterstreicht Sanierungsberater Jung. „Nämlich dann, wenn davon auszugehen ist, dass das Geschäftsmodell nur noch mit einem Investor langfristig tragfähig ist.“ Sogar die Liquidation eines Unternehmens sollte als Option geprüft werden – auch wenn die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit nur im seltensten Fall das Mittel der Wahl ist. Jung dazu: „Wenn sämtliche Optionen auf dem Tisch des Hauses liegen, kann der Unternehmer eine Entscheidung treffen, die alle Fakten berücksichtigt hat.“</p>
<p><b>Langfristig saniert statt schnell ruiniert</b></p>
<p>Aber zurück zum Thema Insolvenz: Das böse „I-Wort“ lässt den meisten Unternehmern einen Schauer über den Rücken laufen. Dabei bietet der Werkzeugkasten des Insolvenzrechts zahlreiche bewährte und wirksame Instrumente. Maßnahmen, die (drohend) zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen eine echte Chance auf eine Befreiung von drückenden Altlasten bieten. Vom Schutzschirmverfahren über das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bis hin zum Regelinsolvenzverfahren – jede Verfahrensart kann im Rahmen einer Optionenanalyse auf ihre Eignung geprüft werden – aber natürlich nur dann, wenn vorinsolvenzliche Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg versprechen.</p>
<p>„Erste Wahl ist dabei das Schutzschirmverfahren“, rät Burkhard Jung. „Die Geschäftsführung behält einen Großteil der Entscheidungsgewalt und das Verfahren ist im besten Fall innerhalb von fünf Monaten beendet.“ Zugleich bietet das Schutzschirmverfahren ein breites Spektrum äußerst wirksamer Maßnahmen: Beispielsweise können unvorteilhafte Miet- und Leasingverträge kurzfristig gekündigt oder in ihrer Höhe und Laufzeit neu verhandelt werden. Zudem kann das Unternehmen das Personal anpassen, um mit einem Kernteam und einem modifizierten Geschäftsmodell neu durchzustarten. Jung: „Um ein Schutzschirm-Verfahren nutzen zu dürfen, muss das Unternehmen allerdings frühzeitig die Initiative ergreifen, noch bevor die Kassen leer sind und keine Aussicht auf Sanierung mehr besteht.“ Neben dem Schutzschirmverfahren</p>
<p>gibt es übrigens auch das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Dieses bietet im Grunde dieselben Vorteile wie ein Schutzschirmverfahren. Allerdings klingt es nicht so schön.</p>
<p>Kommt es hingegen zu einem ganz normalen Insolvenzverfahren, muss auch das nicht das Ende des Betriebes bedeuten. „Die Insolvenz ist natürlich ein harter Schritt, aber auch ein verantwortungsbewusster“, resümiert Jung. „In einer Regelinsolvenz geht es darum, die Rechte langjähriger Geschäftspartner zu wahren sowie die überlebensfähigen Teile des Unternehmens und möglichst viele Arbeitsplätze zu retten.“</p>
<p><b>Fazit: Erst denken, dann handeln </b></p>
<p>Auch wenn es aus verständlichen Gründe schwer fällt: Im Moment sollten Unternehmer vor allem Ruhe bewahren. Es ist wichtig, besonnen zu reagieren und nicht vorschnell die Finger in den Honigtopf der Bundesregierung zu stecken. Was süß klingt, kann am Ende bitter schmecken: Durch die Darlehen wächst der Schuldenberg der Betriebe weiter – für viele Unternehmer eine kaum zu tragende Last. Deshalb sind zunächst kurzfristig wirksame Schritte das beste Mittel der Wahl. Wer es schafft, noch ein paar Wochen flexibel zu bleiben, gewinnt eine echte Perspektive – und kann in Ruhe entscheiden, welche der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen die beste ist.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Restrukturierungspartner RSP GmbH &amp; Co. KG</div>
<p>Restrukturierungspartner &#8211; das sind die erfahrenen Experten Burkhard Jung, Dr. Stefan Weniger, Dr. Robert Tobias und Werner Warthorst. Gemeinsam beraten rund 30 Sanierungs- und Restrukturierungsspezialisten Unternehmen in der Krise. Das Leistungsspektrum reicht von viertel vor zw&ouml;lf bis viertel nach zw&ouml;lf.</p>
<p>Gegr&uuml;ndet im Jahr 1975 geh&ouml;rt das Beratungsunternehmen seit &uuml;ber 40 Jahren zu den gro&szlig;en Namen in der deutschen Sanierungs- und Restrukturierungsszene. Mit der Erfahrung aus &uuml;ber 1.500 Projekten unterst&uuml;tzen sie ihre Mandanten in den verschiedensten Branchen wie z.B. Einzel- und Onlinehandel, Chemie, Automotive (inkl. Gie&szlig;ereien), Baugewerbe, Energien &amp; Rohstoffe, Backwaren- und Lebensmittelindustrie, Agrar und verarbeitendes Gewerbe.</p>
<p>Website: www.restrukturierungspartner.com<br />
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/restrukturierungspartner/<br />
YouTube: https://www.youtube.com/channel/UCkIOvbu61wya6KxbHuljD8Q
</p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Corona-Krise: neues Maßnahmen-Paket für den Mittelstand</title>
		<link>https://www.immittelstand.de/2020/04/09/corona-krise-neues-massnahmen-paket-fuer-den-mittelstand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Restrukturierungspartner RSP]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2020 05:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Sanierungsberatung „Restrukturierungspartner“ hat ein Phasenmodell entwickelt, das die wichtigsten Handlungsoptionen für mittelständige Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise abbildet. Das Phasenmodell ist dabei so etwas</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.immittelstand.de/2020/04/09/corona-krise-neues-massnahmen-paket-fuer-den-mittelstand/" data-wpel-link="internal">Corona-Krise: neues Maßnahmen-Paket für den Mittelstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.immittelstand.de" data-wpel-link="internal">IMMITTELSTAND</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Die Sanierungsberatung „Restrukturierungspartner“ hat ein Phasenmodell entwickelt, das die wichtigsten Handlungsoptionen für mittelständige Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise abbildet. Das Phasenmodell ist dabei so etwas wie ein Sanierungsfahrplan, mit dem betroffene Unternehmen wirtschaftliche Schäden reduzieren, Liquidität sicherstellen und Finanzierungen stabilisieren können. Zudem zeigt es, wann die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung greifen – und wann weitergehende Restrukturierungsmaßnahmen die bessere Wahl für den Mittelstand sind. </b></p>
<p>Liquiditätssicherung, Stabilisierung, Restrukturierung und Umsetzung: Das neue Phasenschema der Restrukturierungspartner soll Unternehmen dabei unterstützen, aktuelle und kurzfristige Liquiditätslücken zu schließen. „Viele Mittelständler fühlen sich in der Corona-Krise allein gelassen“, so Burkhard Jung, Geschäftsführer der Restrukturierungspartner. „Mit dem neuen Phasenmodell wollen wir betroffenen Unternehmen helfen, den Überblick zu behalten. Hier finden sie die wesentlichen Maßnahmen, auf die es ankommt, um die Corona-Krise zu überstehen, ohne Zeit mit Nebensächlichkeiten zu verschwenden.“   </p>
<p>In Phase 1 hat die Liquiditätssicherung oberste Priorität. Für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit ist eine ehrliche Liquiditätsplanung erforderlich. Zudem müssen Unternehmen zwingend nicht notwendige Ausgaben streichen, Kapazitäten herunterfahren und sich, soweit möglich, mit Finanzspritzen (z.B. aus dem Gesellschafterkreis) versorgen. „In dieser Phase ist transparente Kommunikation gegenüber Kunden und Mitarbeitern besonders wichtig“, weiß Jung. „Unternehmen sollten offensiv über mögliche Lieferengpässe oder Verzögerungen informieren und Konditionen nachverhandeln, um zu jeder Zeit Herr der Lage zu bleiben.“ Die Mitarbeiter sollten frühzeitig in Entscheidungen zu Homeoffice, Urlaubsplanung oder Kurzarbeit einbezogen werden. „Das schafft Vertrauen und Akzeptanz, schließlich müssen alle an einem Strang ziehen.“</p>
<p>Nachdem die wesentlichen Sofort-Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes umgesetzt wurden, sollten Unternehmen über Finanzierungshilfen nachdenken. Phase 2 (Stabilisierung und Finanzierung) zeigt auf, worauf es bei den Hilfsprogrammen der Bundesregierung ankommt, wie die Prüfung der Förderfähigkeit abläuft und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Hierzu ist vor allem eine zielgerichtete Aufbereitung der Zahlen wichtig. Deshalb haben die Restrukturierungspartner in einem ergänzenden „COVID Liquiditätssicherungskonzept“ übersichtlich zusammengefasst, worauf es bei einer Liquiditätsprüfung ankommt.</p>
<p>„Nicht in jedem Fall sind die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung die beste Lösung für mittelständige Unternehmen, häufig kommen sie gar nicht infrage“, ergänzt der Restrukturierungsexperte. „Ist die Krise zu einschneidend und langanhaltend oder hatte das Unternehmen schon in den letzten Jahren Schwierigkeiten, ist das Schutzschirmverfahren oder die Eigenverwaltung häufig der bessere Weg.“ Während der Corona-Rettungsschirm keine Insolvenzantragstellung verlangt, bringt das Schutzschirmverfahren nach § 270 InsO die Möglichkeit eines echten Moratoriums mit sich. Nachdem die Vorteile der einzelnen Restrukturierungswege in Phase 3 gegenübergestellt wurden, folgt mit Phase 4 die Umsetzung der Restrukturierung.</p>
<p><i>Download Phasenmodell „Restrukturierung in der Corona-Krise: Handlungsoptionen für den Mittelstand“: </i></p>
<p><a href="https://www.restrukturierungspartner.com/wp-content/uploads/2020/04/202004_RSP_Restrukturierung_KMU_in_CoronaKrise.pdf" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><i>https://www.restrukturierungspartner.com/wp-content/uploads/2020/04/202004_RSP_Restrukturierung_KMU_in_CoronaKrise.pdf</i></a></p>
<p><i>Weitere Informationen zum „COVID Liquiditätssicherungskonzept“: </i><a href="https://www.restrukturierungspartner.com/leistungen/covid-liquiditaetssicherungskonzept/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><i>https://www.restrukturierungspartner.com/leistungen/covid-liquiditaetssicherungskonzept/</i></a></div>
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<div>Über die Restrukturierungspartner RSP GmbH &amp; Co. KG</div>
<p>Restrukturierungspartner &ndash; das sind die erfahrenen Experten Burkhard Jung, Dr. Stefan Weniger, Dr. Robert Tobias und Werner Warthorst. Gemeinsam beraten rund 30 Sanierungs- und Restrukturierungsspezialisten Unternehmen in der Krise. Das Leistungsspektrum reicht von viertel vor zw&ouml;lf bis viertel nach zw&ouml;lf.</p>
<p>Gegr&uuml;ndet im Jahr 1975 geh&ouml;rt das Beratungsunternehmen seit &uuml;ber 40 Jahren zu den gro&szlig;en Namen in der deutschen Sanierungs- und Restrukturierungsszene. Mit der Erfahrung aus &uuml;ber 1.500 Projekten unterst&uuml;tzen sie ihre Mandanten in den verschiedensten Branchen wie z.B. Einzel- und Onlinehandel, Chemie, Automotive (inkl. Gie&szlig;ereien), Baugewerbe, Energien &amp; Rohstoffe, Backwaren- und Lebensmittelindustrie, Agrar und verarbeitendes Gewerbe.</p>
<p>Website: www.restrukturierungspartner.com<br />
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/restrukturierungspartner/<br />
YouTube: https://www.youtube.com/channel/UCkIOvbu61wya6KxbHuljD8Q</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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D&uuml;sseldorfer Stra&szlig;e 38<br />
10707 Berlin<br />
Telefax: +49 (30) 206437-270<br />
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<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Elena Vohl<br />
m&ouml;ller pr GmbH<br />
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E-Mail: &#101;&#118;&#064;&#109;&#111;&#101;&#108;&#108;&#101;&#114;&#045;&#112;&#114;&#046;&#100;&#101;
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<div>Weiterführende Links</div>
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                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/restrukturierungspartner/Corona-Krise-neues-Massnahmen-Paket-fuer-den-Mittelstand/boxid/794384" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Restrukturierungspartner RSP GmbH &amp; Co. KG</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/restrukturierungspartner" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Restrukturierungspartner RSP GmbH &amp; Co. KG</a>
                    </li>
</ul></div>
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