Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) ist es Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen möglich, sogenannte „Apps auf Rezept“ zu verschreiben. Vorher muss eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) jedoch erfolgreich
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Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) ist es Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen möglich, sogenannte „Apps auf Rezept“ zu verschreiben. Vorher muss eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) jedoch erfolgreich
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Mit MANTRA5G entwickeln Exceeding Solutions und die TÜV Informationstechnik (TÜVIT) gemeinsam ein Testframework, das in Zukunft ein effizientes Prüfen von kritischen 5G-Mobilfunkkomponenten ermöglichen soll. Gefördert
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Drei Zertifikate mit nur einem Zertifizierungsverfahren, das verspricht der kürzlich veröffentlichte TSI.STANDARD in der Version 4.5. Der TÜVIT-eigene Kriterienkatalog ermöglicht damit ab sofort neben der
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Kalorien tracken, an die Einnahme von Medikamenten erinnert werden oder die Herzfrequenz überwachen – mithilfe von Gesundheits-Apps ist es heute möglich, die eigene Gesundheit digital
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Mit KONČAR Digital hat über TÜV NORD erstmals ein Unternehmen den Prüf- und Zertifizierungsprozess nach dem internationalen Standard IEC 62351-3 erfolgreich durchlaufen. Im Rahmen des
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Mit der 5G NR gNodeB des Mobilfunkausrüsters ZTE Corporation hat die TÜV Informationstechnik GmbH (TÜVIT) in einem Pilotverfahren erstmalig ein 5G-Produkt nach dem NESAS-Zertifizierungsschema (NESAS
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Die ersten drei Rechenzentren der Finanz Informatik haben ein Zertifikat auf Grundlage des neuen TÜVIT eigenen TSE.STANDARDs V2.1 erhalten. Damit nimmt der IT-Dienstleister und Digitalisierungspartner
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Mit Erhalt der offiziellen Anerkennung führt TÜVIT ab sofort Prüfungen nach BSI TR-03161 durch. Die Technische Richtlinie dient Herstellern von Anwendungen im Gesundheitswesen als Leitfaden
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Um konsequent den aktuellen Stand der Technik sowie Normenstand abzubilden, hat die TÜV Informationstechnik GmbH (TÜVIT) den TSI.STANDARD in der überarbeiteten Version 4.4 veröffentlicht. Die
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Das neue Prüf- und Zertifizierungsverfahren von TÜVIT ermöglicht es Videodienstanbietern, den durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geforderten Nachweis über die Informationstechniksicherheit ihrer Lösung zu erbringen.
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