Erfreuliche Fakten aus der Branche, aber nur gute Hoffnungen gegenüber der Politik wird Mario Kunzendorf, Landesinnungsmeister der Bayerischen Dachdecker, am
Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung: Der Arbeitgeber, der untätig bleibt, muss zahlen
Arbeitgeber sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fristgerecht Auskunft über deren personenbezogen Daten geben, wenn sie das verlangen. Das ist in der Datenschutzgrundverordnung geregelt. Tun sie das
Weiterlesen