Am 12. Februar 1976 beschloss der Bundestag nach dem Karlsruher Urteil von 1975 eine neue Fassung des § 218, die
Betrugsmaschen bei Verkaufsplattformen im Internet
Haben Sie schon mal von den Betrugsmaschen gehört, die es bei Verkaufsplattformen im Internet gibt? Vor allem auf Verkäufer, aber auch auf Käufer zielen diese
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