Stellen Sie sich vor: In einer alten Scheune lagern wertvolle Oldtimer – elegante Karossen mit glänzender Patina, jede mit ihrer

Eis und Schnee
Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
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