Der Januar steht für Aufbruch und neue Energie. Viele Menschen nehmen sich vor, aktiver zu werden, bewusster zu essen und
Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März
Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie
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