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TKG-Novelle: Streichung der Umlagefähigkeit bremst und entwertet Investitionen in Glasfasernetze
Wegfall der Umlagefähigkeit konterkariert die Ausstattung von Gebäuden mit neuen Glasfaser- und Gigabitnetzen Langfristiger Bestandsschutz für existierende Anlagen muss gewährleistet sein Lokale und regionale Netzbetreiber
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