Am 12. Februar 1976 beschloss der Bundestag nach dem Karlsruher Urteil von 1975 eine neue Fassung des § 218, die
MorphoSys AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Wert von EUR 325 Mio.
Die MorphoSys AG (FSE: MOR; Prime Standard Segment; MDAX & TecDAX; NASDAQ: MOR) hat heute nicht-nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2025 und einem Gesamtnennbetrag von
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