Wahlfreiheit sichern – Wettbewerbsverzerrungen vermeiden: Alle Leistungserbringer müssen in die „Datenautobahn des Gesundheitswesens“ eingebunden werden

Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) konkretisiert als weiteres Gesetz der Digitalisierungsreform die Errichtung einer „Datenautobahn des Gesundheitswesens“, u. a. mit Regeln zur Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte und

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