Ferienhäuser sind ein Sonderfall im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Während Wohngebäude klar definierten energetischen Standards unterliegen, hängt die Anwendung bei Ferienimmobilien stark
TÜV Rheinland: Sicherer Betrieb im Unternehmen möglich
Immer mehr Betriebe und Einrichtungen öffnen wieder oder kehren zurück in den Präsenzbetrieb. Das gilt auch für kulturelle und Freizeiteinrichtungen, Hotels und oder Gaststätten. Alle
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