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Sonderinfo: Erneute Verschärfung des Geldwäschegesetzes zum 01.01.2020
„Prangerwirkung“ Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber ein zentrales Transparenzregister eingeführt. Danach sind u.a. juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten
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