Kurz gesagt: Mit dem Omnibus-Paket will die EU Nachhaltigkeits-Pflichten vereinfachen – weniger Datenpunkte, kleinerer Anwendungsbereich, mehr Proportionalität. Die BaFin begrüßt das grundsätzlich, fordert aber mehr Konsistenz zwischen Transitionsplänen (CSRD/CSDDD) und ESG-Risikoplänen (CRD/CRR/Solvency II) sowie Übergangslösungen bei

Weiterbildungspflicht für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sind im Sinne des § 9 (1) und (2) der 5. BImSchV verpflichtet regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Zur
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