Als Herr Weber an einem Montagmorgen die Bezahlseite der Lohmann AG überprüft, bleibt sein Blick einen Moment länger an der
Kein Schadensersatzanspruch wegen ostdeutscher Herkunft
Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft stellt laut ARAG keine Benachteiligung im Sinne des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft
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