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Experteninterview zum Thema „Haustiere in Mietwohnungen“
Mietverträge dürfen kein generelles Verbot zur Hunde- und Katzenhaltung enthalten, so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Ein Freifahrtschein für alle Tierliebhaber? Nicht unbedingt, meint ARAG
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