Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschäftigte sich in ihrer Sommersitzung mit aktuellen handwerkspolitischen Themen, der wirtschaftlichen Lage im regionalen Handwerk,
Kein Schadensersatzanspruch wegen ostdeutscher Herkunft
Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft stellt laut ARAG keine Benachteiligung im Sinne des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft
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