Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt und verletzt sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch laut
Wann Arbeitnehmer für Schäden haften
Auch wenn es sich mancher Arbeitgeber insgeheim anders wünscht: Mitarbeiter können nicht uneingeschränkt für Schäden haften, die sie bei der Arbeit verursachen. Doch die Betriebe
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