Nach zehn Jahren im Unternehmen, davon fünf in der Geschäftsführung, zieht sich Gründertochter Stephanie Moßbacher aus dem operativen Geschäft zurück.
BGH: Jetzt bestimmt die tatsächliche Wohnfläche die Nebenkostenabrechnung!
Seit dem Urteil vom BGH vom 30. Mai 2018 erfolgt die Berechnung der Nebenkosten nach der tatsächlichen Wohnfläche. Bisher wurde die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche
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