Während heutige Elektroautos nur leise summen und wenig Rückmeldung zum Arbeitsniveau des Motors liefern, wird sich das mit den künftigen
Eigenschutz gegen Starkregen
Der Eigentümer eines Wohngrundstücks kann von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden abschüssigen Gelände einfordern. Der Grundstückseigentümer sei zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen
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