Mieter können unter bestimmten Bedingungen ihre Wohnung selbst kaufen, bevor sie an einen Dritten geht. Rechtsgrundlage ist § 577 BGB.
JSR-Wochenrückblick KW 28-2018
Aktienmärkte an Trumps Tropf, so lässt sich das derzeitige Börsengeschehen am kürzesten auf den Punkt bringen. Der US-Präsident lähmt weiterhin die ausländischen Aktienmärkte aufgrund der
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