In Deutschland steht ein erheblicher Teil der Küchen seit mehr als zwei Jahrzehnten unverändert an derselben Stelle. Nach Angaben der
Geschlechtervielfalt: Karlsruhe schreibt das Grundgesetz um
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass im Geburtenregister das Geschlecht von Kindern neben männlich und weiblich auch mit „divers“ angegeben werden kann (1). Bisher konnte in
Weiterlesen