Es klingt so einfach: Versicherungsvertrag unterschreiben und zurücklehnen. Die „Vollkasko-Mentalität“ vieler Hausbesitzer und Hausverwaltungen kann sich im Schadensfall rächen. Denn
Bundesgerichtshof erklärt Werbeblocker für zulässig
Das Angebot des Werbeblockers Adblock Plus stellt keine gezielte Behinderung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH)
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