Brandmelde- und Sprachalarmanlagen müssen über viele Jahre zuverlässig funktionieren. Während dieser Zeit ändern sich Normen, Gebäudenutzungen, technische Komponenten und betriebliche
Böllerverbote 2017/2018
In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Knallern, Böllern und Raketen grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt
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