In vielen Unternehmen läuft die Produktion hochautomatisiert – und trotzdem entstehen Lieferverzüge, weil Material „nicht da“ ist. Häufig liegt das
Unrechtmäßige Betriebsausgaben: Verursacher muss Gewinne selbst versteuern
Unternehmen müssen nachträgliche Gewinne, die durch eine Korrektur von fälschlich angegebenen Betriebsausgaben eines untreuen Gesellschafters bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung entstehen, nicht nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel auf
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