„Wir würden so gerne mehr machen – aber am Ende bleibt uns oft nur Zeit für das Nötigste.“ So beschreibt

Ab 1. Juli 2025 Pflicht: Digitaler Abruf Elterneigenschaft und berücksichtigungsfähige Kinder
Ab dem 1. Juli 2025 sind alle Arbeitgeber zur Bemessung der Pflegeversicherungsbeiträge verpflichtet, den digitalen Datenabruf über die Deutsche Rentenversicherung (DSRV) durchzuführen. Dabei übermittelt das
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