Studium ohne Abitur oder neben dem Beruf

Es gibt viele Wege in ein Studium, auch berufsbegleitend und ohne Abitur. Die verschiedenen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium werden am Donnerstag, den 9. November, im BiZ Hamm vorgestellt.

Fernstudiengänge für Berufstätige erfreuen sich großer Beliebtheit. Und die gute Nachricht lautet: Die Angebote können auch all jenen offen stehen, die keine klassische Hochschulzugangsberechtigung, wie z.B. das Abitur, mitbringen: Meister und Fachschulabsolventen oder Personen, die nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung mindestens drei weitere Jahre in diesem oder auch einem anderen Beruf gearbeitet haben. Und auch wer neben seinem Beruf studieren möchte oder als Student nicht in eine andere Stadt ziehen will, für den kann ein Fernstudium ebenfalls die richtige Wahl sein.

Die Informationsveranstaltung richtet sich an alle, die sich mit dem Gedanken an ein Fernstudium tragen und das Studienangebot der Fernuni Hagen kennenlernen möchten. Sie beginnt um 16 Uhr im BiZ (Bismarckstr. 2) und kann ohne Anmeldung besucht werden.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 179-0
Telefax: +49 (911) 179-2123
http://www.arbeitsagentur.de

Ansprechpartner:
Cordula Cebulla
Presse und Marketing
Telefon: +49 (2361) 401718
E-Mail: Cordula.Cebulla@arbeitsagentur.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.