Weihnachtseinkäufe: Was Sie jetzt zu Gepäckbussen wissen sollten

Vielerorts öffnen an diesem Wochenende die ersten Weihnachtsmärkte – der große Run auf die Geschenke geht also los. Vom gemütlichen vorweihnachtlichen Einkaufsbummel kann allerdings nur selten die Rede sein. Bepackt mit Tüten und Taschen durchs hektische Gedränge – wahrlich kein Vergnügen. Zum Glück können Sie die gerade gekauften Geschenke für die Lieben in vielen Innenstädten in Gepäckbussen oder anderen Aufbewahrungsstationen abgeben und ohne Ballast weiter auf Schnäppchenjagd gehen. Was Sie dabei beachten sollten, sagen ARAG Experten.

Gepäckbus: die Sache mit der Haftung

Wenn Sie Ihre Weihnachtseinkäufe beim Gepäckbus zur Aufbewahrung abgeben und dafür eine Gebühr bezahlen, schließen Sie einen sogenannten entgeltlichen Verwahrungsvertrag mit dem Betreiber ab. Wenn die abgegebenen Geschenke Schaden nehmen oder sogar verschwinden, ist der Fall klar! Der Betreiber ist in der Pflicht. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er laut Aushang keine Haftung für die abgegebenen Päckchen und Tüten übernehmen will. Sehen Sie sich den Gepäckbus, die Aufbewahrungsstation und die Angebote also genau an, bevor Sie dort Ihre neu erworbenen Schätze zurücklassen.

Wer haftet beim kostenlosen Aufbewahrungsservice?

Anders sieht es aus, wenn Sie in der Einkaufspassage oder am Weihnachtsmarkt Ihre Einkäufe kostenlos aufbewahren lassen. In diesem Fall haftet der Betreiber oft nur, wenn ihm mindestens grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er die zurückgelassenen Pakete wirft oder unsachgemäß stapelt. Auch wenn er die ihm anvertrauten Gegenstände über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lässt, obwohl Fremde freien Zugang haben, haftet er bei Verlust. Sie sollten sich deshalb vor allem kostenlose Serviceangebote genau anschauen und prüfen, ob Diebe unbemerkt an die Sachen gelangen können.

Praxistipp:

Oft können Sie Ihre Einkäufe auch in den Geschäften lassen und später nach dem Einkaufsbummel abholen. Liegt die Einkaufsmeile in der Nähe zum Bahnhof, sind die dortigen Schließfächer eine Alternative. Und zu guter Letzt raten ARAG Experten, besonders wertvolle Geschenke gar nicht aus den Augen zu lassen, bevor diese sicher zu Hause sind, und diese besser nicht in fremde Hände zu geben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.