Hessisches Ärzteparlament stellt klar: Physician Assistant ist kein „Arzt light“!

„Angehörige der Gesundheitsfachberufe, die das Aufbaustudium Physician Assistant (PA) absolviert haben, sind jetzt und auch in Zukunft Weisungsempfänger – auch von sich in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzten“, fordert die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen. Wie schon der Name des neuen Berufes sagt, ist ein PA ein Assistent einer jeden approbierten Ärztin bzw. eines jeden approbierten Arztes und soll diesen in enger Zusammenarbeit unterstützen und entlasten.

Mit diesem Beschluss wendet sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen gegen die Umdeutungen des entsprechenden Beschlusses (Ib-08 „Delegationsmodell Physician Assistant“) des Deutschen Ärztetages 2017, die eine Substituierung von ärztlichen Tätigkeiten durch Nicht-Ärzte zum Ziel hat.

Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hatte sich zwar für Modelle der Übertragung ärztlicher Aufgaben nach dem Delegationsprinzip ausgesprochen, aber die Substitution ärztlicher Leistungen durch nicht-ärztliche Gesundheitsberufe klar abgelehnt. Ärztinnen und Ärzte hätten die Hoheit über Diagnose, Indikationsstellung und Therapie, was den Arztvorbehalt sichert, sowie die Gesamtverantwortung für den Behandlungsprozess, stellte der Ärztetag klar.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Caroline McKenney
Referentin der Stabsstelle Medien
Telefon: +49 (69) 97672-107
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: caroline.mckenney@laekh.de
Katja Möhrle
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.