EEG-Umlage: IHK zur Entscheidung der EU

Die IHK Saarland begrüßt, dass die EU-Kommission im Rahmen der Eigenversorgung für Bestandsanlagen eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage genehmigt hat. Sorgen bereitet allerdings, dass für nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommene KWK-Anlagen zur Eigenstromversorgung zum Jahreswechsel ein Wegfall der bisherigen Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent droht. „Dies würde in erheblichem Maße auch Betriebe im Saarland treffen. Wir gehen von zusätzlichen Belastungen in einer Größenordnung von mehr als 10 Millionen Euro pro Jahr aus“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen. Die IHK befürchtet, dass davon die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Anlagen massiv betroffen wäre. Klingen: „Einige Projekte wären unter solchen Rahmenbedingungen wohl gar nicht erst realisiert worden. Und in Zukunft werden die Unternehmen wohl gründlich überlegen, ob sie ihre Energiewendeprojekte weiter vorantreiben sollen – insbesondere im klimafreundlichen KWK-Segment“.
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