Breitband-Geschwindigkeit ist keine Hexerei

Eine aktuelle bundesweite Breitbandmessung der Bundesnetzagentur hat es Anfang 2017 gezeigt: Lediglich 12 Prozent der Festnetzanschlüsse und fünf Prozent der Mobilfunkanschlüsse liefern die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit. Abseits der gut erschlossenen Metropolen werden oft nur Bruchteile der Übertragungsgeschwindigkeiten geliefert. Was also tun, wenn statt 150 Megabit pro Sekunde nur fünf ankommen? Einen ersten Eindruck kann man sich beispielsweise mit einem Speedtest im Internet verschaffen, der den Anschluss auf seine maximalen Upload- und Downloadraten sowie den Ping zum Server überprüft (www.breitbandmessung.de). Sollte der Test langsamere Raten zeigen, als gebucht, raten ARAG Experten, sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen und schriftlich mit einer Frist von ein bis zwei Wochen zum Nachbessern aufzufordern. Er hat vertraglich eine Geschwindigkeit zugesichert, von der er nicht abweichen darf. Kann er aufgrund technischer Probleme auf Anbieterseite nicht die bezahlte Leistung liefern, können Verbraucher eine Herabstufung auf den nächstkleineren Tarif fordern. Ändert der Anbieter auch nach wiederholter Aufforderung nichts, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

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