2. Tag der betrieblichen Mitbestimmung am 4. Februar 2018

Am 4. Februar 1920 trat das erste deutsche Betriebsrätegesetz in Kraft. Es wurde unter großen Opfern erstritten.
Fast in Vergessenheit geraten sind heute die Ereignisse während der Verhandlungen zu diesem Gesetz: Demonstrationen voller Gewalt und Aggression, die letztlich sogar zur Verhängung des Ausnahmezustandes führten.
"Mit diesem Tag wollen wir als unabhängige Arbeitnehmerver- tretung bundesweit auf die Bedeutung der betrieblichen Mitbe- stimmung aufmerksam machen. Im Unterschied zur Tarifpolitik, die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften – wie wir gerade sehen – durch Streiks der Arbeitnehmer in Tarifverträgen ausgehandelt werden, setzt die betriebliche Mitbestimmung auf Kooperation statt Konfrontation zwischen den Betriebsparteien Arbeitgeber und Betriebsräten.

"Wir haben den Tag der betrieblichen Mitbestimmung am 4. Februar 2017 ins Leben gerufen, um auch an diejenigen zu erinnern, die 1920 für die gleichen Ziele gekämpft haben wie wir heute: selbstbewusste Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die betriebliche Lösungen in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zum Wohle der Betriebe und der Beschäftigten aushandeln", sagte Rainer Knoob.
"Die Tarifvertragsparteien – Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – beharren seit Jahrzehnten auf Branchen- Tarifverträgen, die teilweise keinen Spielraum für betriebliche Ausgestaltungen lassen.
Heute haben bereits in vielen deutschen Unternehmen Arbeitgeber und Betriebsräte eigenständige Regelungen für sich gefunden, weil sie betriebliche Lösungen tariflichen Vereinbarungen vorziehen.
Siemens oder Airbus brauchen andere Vereinbarungen als ein mit- telständiger Handwerksbetrieb mit 30 Mitarbeitern. Das gelingt nicht mit einengenden Tarifverträgen, sehr wohl aber mit auf den Betrieb bezogenen Betriebsvereinbarungen.
"Allerdings gibt das Betriebsverfassungsgesetz nur einen kleinen Spielraum für die Betriebsparteien. Leider hat der Gesetzgeber bisher nicht auf die Forderung reagiert, das Betriebsverfassungs- gesetz dahingehend zu modernisieren, dass betriebliche Lösungen gleichberechtigt neben Tarifverträgen stehen. § 77 III BetrVG gehört abgeschafft", so Rainer Knoob weiter.
"Es ist für uns ein Skandal, dass bei den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD über die Abschaffung befristeter Arbeits- verträge gestritten wird, aber niemand die Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes auf die Agenda setzt. In eine moderne deutsche Arbeitswelt gehört ein modernes, der Zeit angepasstes Betriebsverfassungsgesetz."

Sie sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung mit Vortrag und Diskussion zum Thema „Herausforderungen der Digitalisierung in der Arbeitswelt“ von Prof. Dr. Lutz Bellmann, Leiter des Forschungsbereichs Betriebe und Beschäftigung, Institut für Arbeitsmark- und Berufsforschung /AA

am 4. Februar 2018, 11.00 bis 14.00 Uhr in der AUB-Geschäftsstelle, Kontumazgarten 3, 90429 Nürnberg teilzunehmen.

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