Roter Riesling beim Bundessortenamt eingetragen

Das Bundessortenamt hat, nach Antragstellung durch das Institut für Rebenzüchtung der Hochschule Geisenheim, die Rebsorte Roter Riesling seit dem 15. Januar 2018 zugelassen.
Der Rote Riesling, der seit 1991 züchterisch im Institut für Rebenzüchtung der Hochschule Geisenheim bearbeitet wird, wurde 2014 zur Sortenzulassung beim Bundessortenamt angemeldet. Den interessierten Winzerinnen und Winzern stehen insgesamt die folgenden fünf Klone zur Verfügung: 3 Gm, 4 Gm, 26 Gm, 40 Gm und 42 Gm. Bereits im Jahr 2003 wurde der Rote Riesling in Hessen klassifiziert und wird seitdem vorrangig in diesem Anbaugebiet mit Erfolg in der Praxis angebaut.
Mit der Eintragung in die Bundessortenliste wird diese Sorte auch in allen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten für die Herstellung von Qualitätswein zugelassen. Für ihren Anbau ist kein Versuchsantrag mehr notwendig, und die Pflanzfläche ist nicht mehr begrenzt. Für Betriebe, die diese Rebsorte im Rahmen eines Anbaueignungsversuchs gepflanzt haben, entfallen alle mit der Versuchsgenehmigung verbundenen Auflagen. Der Rote Riesling wird künftig in der EU-Weinbaukartei mit der Zahlenkennung 855 geführt.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hochschule GEISENHEIM University
Von-Lade-Str.1
65366 Geisenheim
Telefon: +49 (6722) 502-0
Telefax: +49 (6722) 502740
http://www.hs-geisenheim.de

Ansprechpartner:
Tina Kissinger
Medien-Referentin Wissenschaft
Telefon: +49 (6722) 502-624
Fax: +49 (6722) 502740
E-Mail: Tina.Kissinger@hs-gm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.