Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung

Gesetzliche Krankenkassen und Arbeitsagentur arbeiten künftig stärker zusammen, um die Gesundheit arbeitsloser Menschen zu stärken

Die Agentur für Arbeit Chemnitz und die gesetzlichen Krankenkassen aus der Region nehmen am bundesweiten „Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung“ teil. Gemeinsam bauen sie ein Netzwerk zur Gesundheitsförderung bei arbeitslosen Menschen auf. Am 26. Februar wurde daher die Kooperationsvereinbarung zwischen der Chemnitzer Arbeitsagentur und stellvertretend für die Krankenkassen durch die AOK PLUS unterzeichnet.  

„Fester Bestandteil der Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen der Arbeitsagentur soll künftig sein, Arbeitslose für die speziell auf sie ausgerichteten Angebote der gesetzlichen Krankenkassen, zum Beispiel zur Stressbewältigung oder zur gesunden Ernährung und Bewegung, zu sensibilisieren und zur freiwilligen Teilnahme zu motivieren. Ziel ist es, die Gesundheit arbeitsloser Menschen zu stärken und damit auch die Chancen auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erhöhen“, sagt Corinna Burkhardt, Geschäftsführerin operativ der Agentur für Arbeit Chemnitz.  

Anhaltende Arbeitslosigkeit bedeutet für viele Betroffene den Wegfall von Tagesstrukturen und den Verlust sozialer Kontakte. Daher sollen Informationen über Gesundheitsförderung und Prävention der gesetzlichen Krankenkassen systematisch in die Beratungs- und Vermittlungsprozesse der Arbeitsvermittlung einbezogen werden.  

„Anhaltende Arbeitslosigkeit ist nachweislich ein Risikofaktor für die Gesundheit. Und gesundheitliche Einschränkungen erschweren die berufliche Eingliederung. Daraus folgt, dass gerade Arbeitslose Präventionsprogramme bräuchten, um ihre Gesundheit zu erhalten. Die gängigen Angebote sind aber oft zu wenig auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Folglich werden die Maßnahmen weniger genutzt. Diesen Teufelskreis wollen die Krankenkassen und die Arbeitsagentur mit ihrem Projekt durchbrechen. Es soll helfen, die durch Arbeitslosigkeit verursachte Ungleichheit bei Gesundheitsrisiken zu vermindern. So wollen wir dazu beitragen, eines der zentralen Ziele des Präventionsgesetzes zu erfüllen“, sagt Jens Berghold von der AOK PLUS, stellvertretender Regionalgeschäftsführer in der Region Chemnitz.  

Das „Modellprojekt zur besseren Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung im Setting“ ist eine bundesweite Initiative zur systematischen und nachhaltigen Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen im Zusammenhang mit der Arbeitsförderung. Es wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) entwickelt und an sechs Standorten in Deutschland erfolgreich umgesetzt. Als weitere Projektpartner konnten nun der Deutsche Städtetag (DST) sowie der Deutsche Landkreistag (DLT) gewonnen werden.  

Ausgehend von den bisher gewonnenen Erfahrungen wird das Projekt auf vorerst circa 60 Standorte ausgeweitet und inhaltlich-konzeptionell weiterentwickelt. Die bundesweite Projektkoordination und -steuerung leistet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes in Zusammenarbeit mit der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag.  

Hintergrund:
Das Präventionsgesetz legt einen besonderen Schwerpunkt auf Präventions- und Gesundheitsförderung in sogenannte Lebenswelten (Settings). Gesetzliche Krankenkassen und ihre Kooperationspartner sollen zusammen noch stärker als bisher mit Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen aktiv auf Menschen in bestimmten Lebenslagen zugehen.
Ein Kernziel ist es, die Auswirkungen sozialer Benachteiligung auf die Gesundheit zu mildern. Es werden niedrigschwellige Zugangswege zu den Menschen genutzt und kassenübergreifende Angebote entwickelt und umgesetzt.
Eine erste sichtbare Maßnahme dabei ist das gemeinsame Projekt „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung“. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist über eine Beauftragung durch den GKV-Spitzenverband (gemäß § 20a Absätze 3 und 4 Sozialgesetzbuch V) in die Koordination, Evaluation und Umsetzungsunterstützung solcher Projekte eingebunden.

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