BMWi muss 100-Tagegesetz beschleunigen!

Auf Initiative des B.KWK haben mit ihm gemeinsam die Verbände DENEFF, VfW und ASUE am 24.05.2018 einen Verbändebrief an Bundeswirtschaftsminister Altmaier gesandt.

Die Verbände fordern darin den Bundeswirtschaftsminister auf, sich für eine Beschlussfassung des Gesetzes noch vor der Sommerpause im Bundestag einzusetzen. Bis heute ist die Beschlussfassung zum Referentenentwurf des 100-Tagegesetzes schon im Bundeskabinett immer wieder verschoben worden, obwohl die Einigung von BM Altmaier mit EU-Kommissarin Vestager schon am 8. Mai 2018 erfolgte.

Damit würde die Planungssicherheit für Hersteller, Dienstleister und Anwender wieder wesentlich erhöht und durch die vorangegangenen langwierigen Verhandlungen verlorenes Vertrauen zurückgewonnen werden.

Die unterzeichnenden Verbände fordern im bisher lediglich als inoffiziellen Arbeitsentwurf vorliegenden Referentenentwurf dieses Artikelgesetzes einige wichtige Änderungen:

So sollen die EEG-Umlagevergünstigung in der Eigenversorgung aus hocheffizienter KWK voll beibehalten werden. Im KWKG soll auf das vorgesehene Kumulierungsverbot der Zuschläge mit Investitionszuschüssen nicht erlassen und der Fördertatbestand für bestehende KWK- Anlagen über 2 MW nicht eingeschränkt sowie Kundenanlagen mit berücksichtigt werden. Für entfallende KWK-Zuschläge bei negativen Strompreisen soll eine Bagatellgrenze geschaffen werden, da anderenfalls der Verwaltungsaufwand höher als der Nutzen ist, wie auch die Netzbetreiber beklagen. Eine pauschale Halbierung des Förderbetrags im KWKG für Bestandsanlagen lehnen die Verbände ab. Sie fordern die Verlängerung der Förderung von Bestandsanlagen über das Enddatum hinaus. Zudem sollte eine Absenkung der KWKG-Fördersätze frühestens zum Ende des Jahres 2019 vorgenommen werden. Zu den in diesem Artikelgesetz vorgesehenen Änderungen im EnWG fordern die unterzeichnenden Verbände, den Redispatch nicht auf Standorte im Netzausbaugebiet zu beschränken und keine Nachrüstpflicht (die VDE/FNN-Netzzugangsregelungen betreffend) einzuführen für KWK-Anlagen, die nach dem 17. Mai 2018 bestellt und bis zum 29. April 2019 installiert werden.

Über Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile 470 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.

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