Service Management im Zeitalter des Kunden

Heutzutage genügt es nicht mehr die Erwartungen des Kunden im Servicemanagement zu erfüllen, vielmehr sollten sie übertroffen werden. Zugleich gilt es, die strengen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Wie kann beides mit einem IT-Service-Management (ITSM)-Tool erreicht werden?

Die Zeit ab 2010 wird von vielen als das Zeitalter des Kunden bezeichnet. Das bedeutet, der Kunde steht mehr denn je im Fokus der Unternehmen und hat eine so starke Machtposition wie nie zuvor. Es geht für Unternehmen nicht mehr nur darum, einem Kunden das Produkt zu verkaufen – der Kunde muss mit dem gesamten Kauferlebnis zufrieden sein! Die Erwartungen sollen nicht nur erfüllt, sondern am besten übertroffen werden. Das Unternehmen muss sich vom Wettbewerb abgrenzen. So entsteht ein „Wow-Effekt” und im Idealfall gibt es Weiterempfehlungen und positive Bewertungen.

Cengizhan Bulut, Leiter Vertrieb und Marketing der TOPdesk Deutschland GmbH, beantwortet in einem auf it-daily.net erschienenen Interview folgende Fragen:

  • Wie könnte ein solcher „Wow-Effekt“ aussehen?
  • Warum haben Kunden heutzutage eine stärkere Machtposition?
  • Unternehmen müssen Feedback und konstruktive Kritik des Kunden ernst nehmen und ihr Serviceportfolio entsprechend anpassen. Was bedeutet diese Entwicklung für das Servicemanagement?
  • Was genau bedeutet Service Excellence?
  • Wie kann exzellenter Service konkret mit TOPdesk geboten werden?
  • Was verstehen Sie unter Shared-Servicemanagement und was sind die Vorteile?
  • Ist SaaS die Zukunft?


Sechs praktische Tipps: Ist Ihr Service Desk bereit für die DSGVO?

Es ist ein äußerst wichtiges Thema für viele Organisationen: Die DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung). Seit dem 25. Mai 2018 gilt dieses Gesetz für die gesamte Europäische Union und Organisationen sind dazu verpflichtet die neuen Vorschriften zu erfüllen. Setzt ein Unternehmen ein ITSM-Tool ein, registriert es Informationen über andere Personen, beispielsweise seine Mitarbeiter oder Kunden, die es betreut, und fällt damit unter die Bestimmungen der DS-GVO. Anhand sechs praktischer Tipps, die Felix Heintz, Datenschutzbeauftragter der TOPdesk Deutschland GmbH, auf it-daily.net (https://www.it-daily.net/it-management/system-service-management/18721-ist-ihr-servicedesk-bereit-fuer-die-ds-gvo-datenschutz-grundverordnung) veröffentlicht hat, können Unternehmen prüfen, ob ihr Service Desk bereit für die SD-GVO ist.

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