Ohnmacht immer ärztlich abklären lassen

Eine kurze Bewusstlosigkeit kann harmlos oder lebensbedrohlich sein, je nach zugrunde liegender Ursache. Bei  bestehenden Herzerkrankungen ist das Risiko für einen plötzlichen Herztod deutlich erhöht. Kurze Ohnmachtsanfälle oder Stürze mit unklarer Ursache sollten daher in jedem Fall vom Arzt abgeklärt werden. „Unbedingt erwähnen sollten Sie bei der Abklärung zum Beispiel, ob Sie kurz vor der Bewusstlosigkeit Hinweise auf Herzrhythmusstörungen gespürt haben“, sagt Prof. Dr. med. Wolfgang von Scheidt, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung  und Kardiologe am Klinikum Augsburg. Diese können sich etwa durch Herzstolpern, Herzklopfen, Herzrasen oder auch einen deutlich langsameren Puls bemerkbar machen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch online unter www.herzstiftung.de/ohnmacht-was-tun.html . Eine „Checkliste Ohnmacht“ zur Zusammenstellung der Informationen für den Arztbesuch bietet die Herzstiftung kostenfrei per Telefon unter 069 955128400 oder per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de an.

Bewusstlosigkeit lässt sich manchmal verhindern

Leider tritt die Ohnmacht infolge von Herzrhythmusstörungen jedoch zumeist plötzlich und ohne Vorboten auf. In den Fällen einer harmlosen Reflexursache gehen der Bewusstlosigkeit häufig Vorwarnzeichen wie Schwindel, Benommenheit oder ein Schwächegefühl voraus. Teilen Sie dies Ihrem Arzt unbedingt mit. Er kann Ihnen einen einfachen Handgriff zeigen, wie sich eine Ohnmacht und damit auch ein Sturz in diesen Fällen meistens verhindern lässt.

Diese Informationen braucht Ihr Arzt

Informationen zum Ablauf der Ohnmachtsattacke liefern dem Arzt wichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Ursache. Ein wichtiger Hinweis für den Kardiologen ist beispielsweise die Angabe, ob die Bewusstlosigkeit unter körperlicher Anstrengung aufgetreten ist, etwa beim Treppensteigen oder Sporttreiben. Auch psychische Aufregung oder sexuelle Aktivitäten im Vorfeld der Ohnmacht sollten Sie dem Arzt mitteilen. Eine weitere wichtige Information ist die Einnahme Ihrer Medikamente. Nicht selten lösen zu hoch dosierte Blutdruckmedikamente Schwindel oder kurze Bewusstlosigkeit aus. Angaben zu Vorerkrankungen sowie zur Dauer sowie zum Ablauf der Bewusstlosigkeit helfen dem Arzt ebenfalls bei der Suche nach der Diagnose.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Herzstiftung e.V.
Bockenheimer Landstr. 94-96
60323 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 955128-0
Telefax: +49 (69) 955128-313
http://www.herzstiftung.de

Ansprechpartner:
Michael Wichert
Pressestelle
Telefon: +49 (69) 955128-114
Fax: +49 (69) 955128-345
E-Mail: presse@herzstiftung.de
Pierre König
Pressestelle
Telefon: +49 (69) 955128-140
Fax: +49 (721) 9955128-345
E-Mail: koenig@herzstiftung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.