Azubis als günstige Aushilfskräfte

Der letzte Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigt, dass regelmäßige Überstunden für viele Auszubildende noch immer zum Arbeitsalltag gehören. Dabei gibt es klare gesetzliche Vorgaben, wie lange ein Azubi täglich arbeiten darf und wie viele Überstunden er leisten muss. Die ARAG Experten geben im Folgenden einen Überblick.

Azubis unter 18
Für Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Danach dürfen sie nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Der Samstag sowie Sonn- und Feiertage sind dabei grundsätzlich tabu. Trotzdem müssen laut DGB-Report mehr als ein Drittel (32,2 Prozent) der jungen Azubis regelmäßig Überstunden leisten. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass minderjährige Azubis täglich nur acht Stunden arbeiten dürfen. Diese Arbeitszeit darf zwar um eine halbe Stunde pro Tag überschritten werden, doch nur, wenn die Arbeitszeit an einem anderen Werktag in derselben Woche entsprechend verkürzt wird.

Azubis über 18
Wer volljährig ist, bekommt keine Sonderbehandlung mehr. Aber auch hier gibt es rechtliche Regelungen. So müssen Azubis über 18 beispielsweise unter Umständen auch samstags arbeiten. Ihr normaler 8-Stunden-Tag darf laut Arbeitszeitgesetz ausnahmsweise auf bis zu zehn Stunden ausgeweitet werden Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet werden darf. Leisten Azubis Überstunden, regelt das Berufsbildungsgesetz, dass sie einen Anspruch auf Vergütung oder Ausgleich in Freizeit haben.

Wie können sich Azubis wehren?
Es ist ein Spagat, den viele Auszubildende machen: Einerseits wollen sie ihren Chef mit persönlichem Einsatz überzeugen. Zudem kommt es nicht immer gut an, wenn der Stift pünktlich zum Schichtende fällt, auch wenn die Kollegen noch weiterarbeiten. Andererseits möchte kein Azubi als günstige Aushilfskraft ausgenutzt zu werden. Wenn also regelmäßig Überstunden anfallen oder viele Aufgaben erledigt werden müssen, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, können sich Azubis durchaus wehren. Die ARAG Experten raten, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen. In größeren Betrieben hilft auch der Betriebsrat weiter. Allerdings empfiehlt es sich, das Gespräch nach der Probezeit zu führen, da Azubis innerhalb der ersten sechs Monate jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können. In der Zwischenzeit hilft eine genaue Dokumentation der Überstunden, um die Mehrarbeit beim Gespräch nachweisen zu können.

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