Weltkindertag am 20. September: Darauf sollten Eltern beim Online-Shopping ihrer Kinder achten

Online-Shops locken nicht nur Erwachsene vor den Computer. Auch Kinder und Jugendliche lassen sich online von den neuesten Angeboten inspirieren, suchen im Netz nach Gadgets oder lenken sich mit Smartphone-Games vom Schulstress ab. Manchmal führt ein solcher Ausflug in die digitale Shopping-Welt jedoch zu weit – immer wieder erhalten Eltern Rechnungen in vierstelliger Höhe, weil ihre Sprösslinge mit der elterlichen Kreditkarte eingekauft und downgeloadet haben. Dr. Carsten Föhlisch, Verbraucherrechtsexperte des europäischen Gütesiegels Trusted Shops, erläutert, worauf Eltern hier achten sollten und auf welche Rechte sie sich im Ernstfall berufen können.

1. Ab welchem Alter und bis zu welchem Betrag darf mein Kind Online-Käufe tätigen?

Dr. Carsten Föhlisch: Grundsätzlich gilt der sogenannte Taschengeldparagraf für alle Kinder über sieben Jahre: Sie dürfen online oder im Laden einkaufen, wenn zum Beispiel die Eltern ihnen Geld zur freien Verfügung überlassen haben. Alle Ausgaben, die die Höhe des Taschengeldes bzw. des frei verfügbaren Betrags übersteigen, müssen die Eltern ihren minderjährigen Kinder jedes Mal vorher oder nachträglich erlauben. Geschieht dies nicht, ist der Kaufvertrag ungültig und der Online-Händler muss das Geld rückerstatten. Eine Generalvollmacht für Käufe, die nicht vom Taschengeldparagrafen abgedeckt werden, wäre unwirksam.

2. Kann ich heruntergeladene Musik oder Computerspiele wieder umtauschen und mir das Geld rückerstatten lassen, wenn mein Kind für mehrere tausend Euro Downloads gekauft hat?

Dr. Carsten Föhlisch: Nein. Vor einigen Jahren hat die EU die entsprechenden Regelungen überarbeitet und veranlasst, dass PC- und Konsolenspiele, Hörbücher, Musik oder Filme, die als Download gekauft wurden, nicht mehr an den Händler zurückgegeben werden können, sobald der Download einmal gestartet wurde.

Wenn das Kind allerdings beispielsweise einen Film auf DVD oder eine Musik-CD im Online-Shop bestellt, gilt weiterhin das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. In diesem Fall können die Eltern als Verbraucher die bestellte Ware ohne Angaben von Gründen an den Online-Händler zurückzuschicken – es sei denn, bei versiegelter Ware wurde bereits das Siegel geöffnet.

3. Mein Kind hat auf dem Smartphone virtuelle Zusatz-Güter für ein Gratisspiel gekauft. Kann ich diese Erweiterungen deinstallieren und das Geld wieder zurückverlangen?

Dr. Carsten Föhlisch: Das geht leider nicht. Wer einem minderjährigen Kind sein Smartphone oder Tablet überlässt, trägt weiterhin die Verantwortung für alle Käufe, die damit getätigt werden. Für Apple-Nutzer gilt:

Beim Installieren einer App bleibt das notwendige iTunes-Kennwort nach der Eingabe noch 15 Minuten im Hintergrund aktiv. In dieser Zeit kann das Kind also In-App-Käufe tätigen, ohne ein Kennwort eingeben zu müssen. Die Eltern als Geräte-Besitzer sollten deshalb prüfen, ob ihr Gerät über eine Kindersicherungsfunktion verfügt und dann ggf. sicherstellen, dass diese in den „Einstellungen" aktiviert ist. Hat das Kind einmal kostenpflichtige In-App-Käufe getätigt, kann das Geld nicht mehr zurückgefordert werden. Indem die Eltern ihrem Kind das Gerät inklusive Zugang zum App-Store mit gespeicherten Kreditkartendaten überlassen dulden sie, dass dort in ihrem Namen Geschäfte abgeschlossen werden. Um dies zu verhindern, müssen die Eltern technische Vorkehrungen treffen: Zum Beispiel In-App-Käufe blockieren oder die Zugangsdaten nicht auf dem Gerät speichern.

Über die Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Trusted Shops GmbH
Colonius Carrè, Subbelrather Str. 15C
50823 Köln
Telefon: +49 (221) 7753-66
Telefax: +49 (221) 7753-689
http://www.trustedshops.de

Ansprechpartner:
Mustafa Ucar
Telefon: +49 (221) 77536-7531
Fax: +49 (221) 77536-7931
E-Mail: mustafa.ucar@trustedshops.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.