Mitteilungen zur Schulgeldfreiheit werfen Fragen auf

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war die Abschaffung des Schulgeldes in den Gesundheitsfachberufen eine konkrete Ankündigung. Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalens, unmittelbar gefolgt von Bayern,  veröffentlicht nun erste Ideen.

Bereits Anfang des Jahres hatte der Gesundheitsminister von NRW, Karl-Josef Laumann, angekündigt, sich für eine Schulgeldfreiheit in den nicht-akademischen Gesundheitsberufen einsetzen zu wollen. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Axel Birkenkämper, stellte nun die Übernahme des Schulgeldes um 70% (rückwirkend zum 1. September) in Aussicht, mit der Perspektive zukünftig  die gesamten Kosten zu tragen. Bayerns Ministerpräsident Söder will mehr: Er verkündete, das Schuldgeld ab der zweiten Jahreshälfte des Schuljahres völlig zu streichen.

Status quo der Ergotherapie

Einen Therapieberuf – beispielsweise als Ergotherapeutin – zu ergreifen, bedeutet zunächst einmal tief in die Tasche greifen. Das, was sich kein Auszubildender im dualen System vorstellen kann, ist für angehende Ergotherapeuten Realität: Geld zahlen statt Ausbildungs-vergütung bekommen. Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE) setzt sich schon seit langem für eine kostenfreie Ausbildung an den Berufsfachschulen und Hoch-schulen ein. Nachwuchssorgen, aber ebenso der gesunde Menschenverstand sind der Grund dafür, dass man sich dort freut, wenn künftige Ergotherapeuten sich nicht mehr fragen müssen, ob sie sich ihre Ausbildung oder ihr Studium  leisten können. Denn tatsächlich verhält es sich in anderen Berufen im Gesundheitssystem so, dass der Staat, also die Steuerzahler, beispielsweise das Studium von Apothekern, Ärzten usw. zahlt. Weswegen hier eine Ungleichbehandlung besteht, entbehrt einer plausiblen Antwort.

Wirtschaftlichkeit der Schulen berücksichtigen

Vor diesem Hintergrund erscheint der Vorstoß der nordrheinwestfälischen Landesregierung wie eine „nette“ Aktion. Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE) sieht darin eine nicht unerhebliche Gefahr. „86% der Ausbildungseinrichtungen sind unter privater Trägerschaft.“, erklärt Julia Schirmer, Vorstandsmitglied für Bildung und Wissenschaft des DVE. Sie führt weiter aus: „70% der Schulgeldkosten zu übernehmen, und dabei vermutlich keinen Einfluss auf die Preisbildung zu nehmen oder zu haben bedeutet unter gegebenen Bedingungen letztlich nichts anderes als Subventionen.“ Wie aus anderen Bereichen bekannt, führen alle staatlichen Programme, die Anreize setzen, zu höheren Preisen, wenn es nicht gleichzeitig regulierende Maßnahmen gibt. Daher befürchtet der DVE schon jetzt eine Preisspirale nach oben, weil es künftig von den Schulbetreibern heißen kann, dass bestimmte Standards nur bei höheren Preisen zu gewährleisten sind. Das hält die für Aus- und Weiterbildung verantwortliche Schirmer für nachvollziehbar: 30% von 1.000,- Euro sind weniger als 100% von 500,- Euro. Dass Unternehmen, also auch Schulen in privater Trägerschaft, wirtschaftlich handeln müssen ist klar. Versuche, die Zahlungsbereitschaft abzuschöpfen sind daher immer zu erwarten.

Auswirkungen auf Ausbildungsqualität bedenken

In Hinblick auf die Qualität der Ausbildung stellt der DVE die Frage, wie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf die absehbaren Effekte reagieren will. Dazu gibt es bisher keine Aussagen, Stellungnahmen oder Veröffentlichungen. Eine weitere Sorge des Verbandes ist, dass weiterhin ein System gestützt und in die Zukunft verlängert wird, das es doch eigentlich zu überwinden gilt. Den Ergotherapeuten geht es aber schon jetzt um die Aufwertung ihres Berufs und die fängt bei der Ausbildung an. Der DVE wird in seinen Bemühungen um eine vollständige hochschulische Ausbildung festhalten. Der Verband bestärkt seine Position, dass sich Bund und Länder verantwortlich zeigen müssen. Bereits in einer früheren Meldung erklärte der Verband: „Das wahre Sorgenkind ist der Mangel an Ausbildungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Es gibt deutlich zu wenig öffentliche und somit kostenfreie Schulen und Hochschulen.“ Im Sinne derer, die von einer ergotherapeutischen Intervention profitieren, ist der Verband vornehmlich an einem hohen Niveau der Ausbildungsqualität interessiert. Eine angestrebte, weitere Verbesserung scheint sogar außer Reichweite, denn über einen Zusammenhang von Schulgeldhöhe und Ausbildungsqualität wurde hier nicht gesprochen. Neben einer angemessenen Entlohnung  von festangestellten und pädagogisch qualifiziert Lehrenden zählen zu verbesserten Rahmenbedingungen an Schulen und Hochschulen ein angemessenes Verhältnis von Lernenden und Lehrenden sowie  die Finanzierung und Freistellung von qualifizierten Praxisanleitungen für die praktische Ausbildung. „Der DVE wünscht sich von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens ebenso wie von allen anderen, die noch folgen werden, eine konstruktive Zusammenarbeit. Als erster Landesregierung bietet der Deutsche Verband der Ergotherapeuten Nordrhein-Westfalen seine Expertise an, um die nötigen Aspekte zu prüfen. Zum Beispiel, ob die Berechnungsgrundlage auf einer transparenten Ausbildungsqualität basiert.

Bundesweit einheitliches Handeln sinnvoll

Auch wenn landesrechtliche Zuständigkeiten bestehen, ist es nur schwer nachzuvollziehen, weshalb in der Frage des Schulgeldes nicht versucht wird, bundeseinheitliche Lösungen im Zusammenhang von Ausbildungsqualität und Finanzierung herbeizuführen. Die Länder verunsichern durch unterschiedliche Regelungen der Finanzierung sowohl den potenziellen Nachwuchs als auch die Lehrenden in den Schulen, die sich nun auch noch der Konkurrenz zum Nachbarland ausgesetzt sehen. Bundesgesetzlich ist als Grundlage zudem die notwendige und überfällige Überarbeitung des Berufsgesetzes der Ergotherapeuten und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu regeln. Die Entwürfe dazu liegen dem zuständigem Ministerium vor.  Eine Novellierung des über 40 Jahre alten Berufsgesetzes ist dringend nötig. Und erforderlich, um alle Länder in die Pflicht zu nehmen und zwar bundesweit und einheitlich. Der DVE hat in enger Abstimmung mit dem VDES (Verband Deutscher Ergotherapie-Schulen e. V.) eine detaillierte Kostenkalkulation erarbeitet, die sich an den aktuellen und künftigen Erfordernissen einer professionellen und zeitgemäßen Ergotherapie orientiert. Diese stellt der Verband anfragenden Landesregierungen gerne zur Verfügung. „Denn,“ so Julia Schirmer vom DVE zusammenfassend „Wir sind für sinnvolle Verwendung staatlicher Mittel. Wir sind für die Stärkung der Ausbildung und die Verbesserung unserer beruflichen Perspektiven. Wir fordern: Ausbildungskostenfreiheit basierend auf transparenten Kriterien der Ausbildungsqualität, die für alle Lernenden in allen Bundesländern gilt.“

Verantwortlich für den Bereich Wissenschaft und Bildung ist Julia Schirmer, j.schirmer@dve.invo, Tel. 07248 9181-0. Weitere Hintergrundinformationen zur Ergotherapie gibt es auf der Homepage des Verbandes https://dve.info/service/presse

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Verband Ergotherapie e.V.
Becker-Göring-Str. 26/1
76307 Karlsbad
Telefon: +49 (7248) 9181-0
Telefax: +49 (7248) 9181-71
http://www.DVE.info

Ansprechpartner:
Angelika Reinecke
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (33203) 80026
E-Mail: a.reinecke@dve.info
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel