Gebühren im Private Banking sinken leicht

Die Anlage-Regulierungsrichtlinie MiFID II verursacht für Banken und Vermögensverwalter beträchtlichen Mehraufwand im Private Banking. Durch die Auflagen steigen die Kosten der Anbieter. In den Gebühren schlägt sich dieser Umstand allerdings bislang nicht nieder. Das ergibt sich aus der Analyse der Standardkonditionen im Private Banking im deutschsprachigen Raum durch die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ.

Tatsächlich geht das mittlere Gebührenniveau leicht zurück. Im Schnitt beträgt das Minus 10 Basispunkte (0,10%-Punkte). Maß die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ im vergangenen Jahr im Median noch 1,20% zzgl. MwSt. All-in-fee für Depots mit Anlagevolumina bis zu 1,1 Millionen Euro und einer ausgewogenen Struktur aus Aktien und Anleihen, sind es in diesem Jahr nur noch 1,10% + MwSt.

Große Bandbreite 

Die Standardkonditionen schwanken allerdings von Anbieter zu Anbieter erheblich. Sie reichen von 0,70% bis zu 1,57% zzgl. MwSt. Bei Anlagevolumina bis zu 3,1 Mio. sinkt der Median auf 1,05%, bei 5,1 Mio. Euro noch deutlicher auf 0,90% (alle Angaben verstehen sich zzgl. MwSt.)

Österreich günstig, Schweiz und Liechtenstein eher teuer

Im Schnitt günstiger kommt der Anleger dabei in Österreich weg. Hier bewegen sich die Standardkonditionen häufiger im unteren Segment des Konditionentableaus. Deutschland liegt im Mittelfeld. Vergleichsweise teuer sind dagegen die Banken und Vermögensverwalter in der Schweiz und Liechtenstein, die das obere Gebührensegment bilden. „Auch wenn die Gebühren ganz bestimmt nicht alles sind, was der Anleger bei der Partnerwahl zu beachten hat: bis zu einem Prozent Aufschlag sind eine Menge Holz, das zusätzlich geschlagen, also brutto an Mehrrendite erwirtschaftet werden muss. Das bedeutet im Umkehrschluss ein höheres Investitionsrisiko für Anleger“, so Ralf Vielhaber, Partner in der FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ.

Hintergrund

Die Ergebnisse des Markttests erscheinen ausführlich im Report TOPs 2019 – Die besten Vermögensmanager: Die neue Welt des Private Bankings der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz. Er erscheint am 20.11.2018 im Verlag FUCHSBRIEFE. Unsere Experten stehen gern für Interviews zu Ihrer Verfügung.

Die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ

Die Prüfinstanz wurde 2004 von Verlag FUCHSBRIEFE und Dr. Richter | IQF gegründet. Sie hat das Ziel, dauerhaft die Qualität von Private Banking-Dienstleistungen zu überwachen und so für Transparenz zu sorgen. Diese Transparenz soll private Kapitalanleger bei der Auswahl ihres Vermögensmanagers unterstützen. Die Anbieter selbst sollen Impulse zur Weiterentwicklung ihrer Leistungen erhalten.

Der zunächst als Private Banking Prüfinstanz agierende Kooperation führt seit ihrer Gründung jährlich umfassende Markttests im Private Banking, Stiftungsmanagement sowie laufend in der Vermögensverwaltung (Performance-Projekt) durch. Die Ergebnisse ihrer Arbeit präsentiert sie auf einer eigens eingerichteten Webseite unter www.pruefinstanz.de, die für jedermann kostenfrei zugänglich ist.

Die Gründer der Prüfinstanz sind Beirat bzw. Mitglied im Center of Asset and Wealth Management an der WHU, Koblenz Vallendar. Die Aktivitäten sind auf der Internetseite www.pruefinstanz.de gebündelt. Seit 2018 firmiert die Prüfinstanz unter FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ.

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